Entrepreneuer-Visum: Sollte ich eine UG oder eine GmbH gründen?
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 5 Stunden
- 3 Min. Lesezeit

In unserer Beratungspraxis erleben wir es immer wieder, dass Gründer voller Euphorie den Weg des vermeintlich geringsten Widerstands wählen, nur um später festzustellen, dass eine kleine Ersparnis zu Beginn massive Probleme im Aufenthaltsrecht oder im operativen Geschäft nach sich ziehen kann. Oft beginnt die Reise mit dem Versprechen der „1-Euro-GmbH“, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Doch hält dieses Modell, was es verspricht, oder bauen Sie Ihr Visum auf einem instabilen Fundament? Wir werfen einen detaillierten Blick auf die Realität zwischen UG und GmbH.
Die Illusion der 1-Euro-Gründung
Ein weit verbreiteter Irrglaube, der sich hartnäckig in der Gründerszene hält, suggeriert, man könne eine UG mit nur einem einzigen Euro Stammkapital gründen und somit im Vergleich zur GmbH stolze 25.000 Euro sparen. Als Rechtsanwaltskanzlei müssen wir hier sehr deutlich werden: Theoretisch ist dies zwar im Gesetz vorgesehen, praktisch jedoch ist die 1-Euro-Gründung eine reine Illusion. Wer versucht, eine Gesellschaft mit einem Euro auszustatten, übersieht die unmittelbar anfallenden Gründungskosten. Allein für den Notar, die Handelsregistereintragung und die notwendigen Bekanntmachungen müssen Sie mit Kosten von etwa 500 Euro rechnen. Wenn die Gesellschaft nur über ein Kapital von einem Euro verfügt, wäre sie bereits im Moment ihrer Eintragung faktisch überschuldet, sofern die Gesellschafter diese Kosten nicht privat tragen. Eine Gesellschaft muss von Beginn an mit ausreichend Liquidität ausgestattet sein, um ihren eigenen Geburtsakt finanziell zu überstehen. Der vermeintliche Sparvorteil schmilzt also schon in den ersten Tagen dahin.
Das unterschätzte Potenzial der GmbH und die Wahrheit über das Stammkapital
Im direkten Vergleich wirkt die GmbH auf viele Gründer zunächst abschreckend, da ein Stammkapital von 25.000 Euro im Raum steht. Was jedoch viele nicht wissen und was wir in unseren Beratungsgesprächen oft aufklären: Sie müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Handelsregister keineswegs die volle Summe auf den Tisch legen. Tatsächlich ist es nach dem GmbHG gesetzlich zulässig, zunächst nur die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, einzuzahlen. Der Restbetrag kann zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden, wenn das Unternehmen bereits operativ tätig ist. Ein weiterer entscheidender Punkt, der oft missverstanden wird, ist die Verwendung dieses Geldes. Das Stammkapital ist kein „totes Kapital“, das unantastbar auf einem Sperrkonto liegen muss, bis die Firma liquidiert wird. Ganz im Gegenteil: Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, kann und soll mit diesem Geld gearbeitet werden. Es steht für Investitionen, Mieten, Gehälter oder Wareneinkäufe zur Verfügung. Das Kapital arbeitet also für Ihren unternehmerischen Erfolg und dient gleichzeitig als Seriositätssignal gegenüber der Ausländerbehörde.
Die versteckten Fesseln der UG: Rücklagenzwang und Umwandlungshürden
Wer sich dennoch für die UG entscheidet, muss sich der langfristigen Konsequenzen bewusst sein, die oft im Kleingedruckten des Gesetzes stehen. Eine UG ist im Kern eine GmbH auf Probe. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber Sie dazu zwingt, „erwachsen“ zu werden. Konkret müssen Sie 25 Prozent Ihres jährlichen Gewinns zwingend in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Dieses Geld ist für Ausschüttungen gesperrt, bis das Stammkapital die Schwelle von 25.000 Euro erreicht hat und die UG in eine GmbH umgewandelt werden kann. Das bedeutet für Sie als Entrepreneur, dass Ihnen ein erheblicher Teil Ihrer Liquidität für den privaten Lebensunterhalt oder Reinvestitionen entzogen wird. Zudem geschieht der Wechsel zur GmbH keineswegs automatisch. Wenn Sie die 25.000 Euro angespart haben, beginnt ein erneuter Marathon aus Gesellschafterbeschlüssen, Notarterminen und neuen Eintragungen im Handelsregister. Oft ist hierfür sogar eine geprüfte Bilanz erforderlich, was weitere Kosten für den Steuerberater nach sich zieht. Zeit und Geld, die Sie in der kritischen Wachstumsphase Ihres Startups sicher lieber an anderer Stelle investieren würden.
Fazit: Eine Frage der Strategie und der Perspektive
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die UG durchaus ihre Daseinsberechtigung hat, insbesondere für junge Gründer mit sehr begrenzten Mitteln, die zunächst ein Proof-of-Concept erbringen müssen. Doch für ein Entrepreneur Visum, bei dem es auch um die positive Prognose für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht, spielt die Außenwirkung eine entscheidende Rolle. Der tatsächliche finanzielle Vorteil der UG gegenüber einer GmbH mit hälftiger Einzahlung liegt nicht bei 25.000 Euro, sondern in einem deutlich niedrigeren Bereich, während die bürokratischen Folgekosten und die eingeschränkte Flexibilität bei der UG schwer wiegen.
Wir raten unseren Mandanten daher, die Rechtsform nicht allein nach dem günstigsten Einstiegspreis zu wählen. Eine GmbH strahlt Stabilität und Ernsthaftigkeit aus – Eigenschaften, die sowohl bei Banken als auch bei den Behörden im Visumsverfahren Türen öffnen können. Es gilt, das Fundament für Ihr Unternehmen so zu bauen, dass es nicht nur heute hält, sondern auch morgen Raum für Wachstum lässt.



