Temporärer Schutz (TPS) für Ukrainer:innen bis März 2027 verlängert
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- 24. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Juli

EU beschließt weitere Verlängerung des Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine
Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Juli 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen: Der vorübergehende Schutz für Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflohen sind, wird um ein weiteres Jahr verlängert – bis zum 4. März 2027. Die entsprechende Entscheidung wurde nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460).
Damit setzt die EU ein starkes Zeichen der Solidarität – und sorgt gleichzeitig für rechtliche Klarheit für rund 4,3 Millionen Ukrainer:innen, die aktuell in der EU unter diesem Schutzstatus leben.
Was bedeutet der vorübergehende Schutz?
Der sogenannte "vorübergehende Schutz" ist eine besondere Form des humanitären Schutzes, der Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten in der EU schnellen und unbürokratischen Zugang zu Aufenthalt, medizinischer Versorgung, Bildung und Arbeitsmarkt ermöglicht (siehe § 24 AufenthG). Für Ukrainer:innen wurde dieser Schutz erstmals am 4. März 2022 aktiviert, kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs. Seither wurde der Schutzstatus mehrfach verlängert – zuletzt bis zum 4. März 2026. Die aktuelle Verlängerung bis 2027 ist eine direkte Reaktion auf die weiterhin angespannte humanitäre Lage in der Ukraine: Millionen Menschen benötigen dort nach wie vor humanitäre Hilfe, Luftangriffe auf zivile Ziele halten an, eine sichere Rückkehr ist für viele Vertriebene nicht möglich.
Was müssen Betroffene wissen?
Für Menschen aus der Ukraine sind nun vor allem die folgenden Dinge interessant:
Der Schutz gilt automatisch weiter. Menschen, die derzeit unter dem vorübergehenden Schutzstatus registriert sind, müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Verlängerung erfolgt automatisch.
Keine Mehrfachregistrierung möglich. Wer bereits in einem EU-Mitgliedstaat unter vorübergehendem Schutz steht, kann diesen Status nicht zusätzlich in einem anderen Land beanspruchen. Eine "Doppelregistrierung" wird von den Behörden abgelehnt.
Zugang zu Rechten bleibt bestehen. Der verlängerte Schutz sichert weiterhin den Zugang zu Wohnraum, Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Bildung und zum Arbeitsmarkt in dem Land, in dem der Schutzstatus gewährt wurde.
Warum diese Verlängerung notwendig ist
Der Schutzstatus erfüllt zwei entscheidende Funktionen: Zum einen bietet er den betroffenen Menschen Sicherheit, Stabilität und Perspektiven. Zum anderen schützt er auch die Asylsysteme der Mitgliedstaaten vor Überlastung. Würde der vorübergehende Schutz abrupt enden, müssten Millionen Menschen gleichzeitig Asylanträge stellen – ein Szenario, das kaum beherrschbar wäre.
Die EU geht davon aus, dass der Bedarf an Schutz nicht abnehmen wird, solange der Krieg andauert. Auch die Zahl neu ankommender Geflüchteter könnte bei einer weiteren Eskalation wieder steigen.
Fazit: Ein notwendiger Schritt mit Signalwirkung
Mit der erneuten Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer:innen bis März 2027 setzt die Europäische Union auf Kontinuität, Humanität und Stabilität. Die Entscheidung gibt ukrainischen Geflüchteten in Deutschland und der gesamten EU mehr Planungssicherheit und signalisiert zugleich: Die EU steht weiterhin solidarisch an der Seite der Ukraine – so lange wie nötig. Für Menschen in Berlin, die unter den Schutz fallen oder Fragen zur Verlängerung haben, steht VISAGUARD beratend zur Seite.



