Unternehmen gründen als Ausländer
So gründen Sie als Ausländer ein Unternehmen in Deutschland.

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Hier erfahren Sie ...
was ein Gründervisum ist
wie Ausländer ein Unternehmen in Deutschland gründen
welche Schritte für die Unternehmensgründung notwendig sind
was Ausländer bei der Unternehmensgründung beachten sollten
Inhaltsverzeichnis
1. Schritt: Unternehmensform wählen
2. Schritt: Formelle Gründung
3. Schritt: Anmeldung des Unternehmens
4. Schritt: Namen und Marke schützen lassen
5. FAQ
6. Fazit
1. Schritt: Unternehmensform wählen
Für ausländische Gründer ist die Wahl der passenden Unternehmensform der erste Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit in Deutschland. Dabei stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, etwa das Einzelunternehmen, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gemäß § 5a GmbhG oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Jede Rechtsform bringt unterschiedliche Anforderungen und Pflichten mit sich – von der Höhe des Stammkapitals bis hin zum Haftungsumfang. Besonders Gründer mit geringem Startkapital wählen häufig die UG, die später in eine GmbH umgewandelt werden kann.
Die Entscheidung für eine Unternehmensform wirkt sich auch auf das Gründervisum aus. Bei der Beantragung prüfen die Behörden, ob die gewählte Struktur geeignet ist, das Vorhaben tragfähig erscheinen zu lassen. Ein gut vorbereiteter Gesellschaftsvertrag und ein schlüssiger Businessplan sind daher entscheidend. So können Gründer nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch Vertrauen bei den zuständigen Behörden aufbauen.
2. Schritt: Formelle Gründung
Ist die Rechtsform gewählt, folgt die formelle Gründung. Dazu gehören die Erstellung von Gründungsdokumenten, eine notarielle Beurkundung – insbesondere bei GmbH und UG – sowie die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto. Erst nach diesen Schritten ist die Eintragung ins Handelsregister möglich, womit das Unternehmen rechtlich existent wird. Dieser Prozess ist gesetzlich klar geregelt und erfordert sorgfältige Vorbereitung.
Für Gründer aus Nicht-EU-Staaten ist zusätzlich das Gründervisum nach § 21 AufenthG notwendig. Dieses wird nur erteilt, wenn das Geschäftsmodell tragfähig ist, ein wirtschaftliches Interesse besteht und Arbeitsplätze entstehen können. Ein starker Businessplan und eine professionelle Begleitung durch Experten wie VISAGUARD erhöhen die Erfolgschancen erheblich. So wird die Gründung nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch visumsrechtlich abgesichert.
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3. Schritt: Anmeldung des Unternehmens
Nach der Gründung muss das Unternehmen offiziell beim Gewerbeamt angemeldet werden (siehe z.B. Gewerbe in Berlin anmelden). Dabei werden Angaben zu Geschäftszweck, Sitz und Gesellschaftern erfasst. Im Anschluss informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, das eine Steuernummer zuteilt. Hierbei entscheidet sich auch, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann oder ob Umsatzsteuerpflicht besteht. Zusätzlich sind Eintragungen im Transparenzregister erforderlich.
Bei der Wahl des Firmennamens ist eine sorgfältige Prüfung unverzichtbar, um Konflikte mit bestehenden Unternehmen zu vermeiden. Eine vorherige Abstimmung mit der IHK oder eine Markenrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt können spätere rechtliche Auseinandersetzungen verhindern. Mit Unterstützung von VISAGUARD lassen sich diese Formalitäten effizient erledigen, sodass Gründer rechtssicher und schnell starten können.
4. Schritt: Namen und Marke schützen lassen
Der Schutz des Unternehmensnamens und der Marke ist ein zentraler Schritt, um die eigene Geschäftsidee langfristig abzusichern. Bereits vor der Gewerbeanmeldung sollten Gründer prüfen, ob ihr Wunschname im Handelsregister oder als Marke registriert ist. Auch die Verfügbarkeit einer passenden Internetdomain spielt heute eine wichtige Rolle. Ein frühzeitiger Schutz verhindert, dass andere den Namen blockieren oder verwenden.
Nach der Anmeldung kann die Marke offiziell beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden. Wer international tätig sein möchte, hat zudem die Möglichkeit, Markenrechte europaweit über die EUIPO oder global über die WIPO zu sichern. Damit wird nicht nur der eigene Markenauftritt gestärkt, sondern auch der Unternehmenswert erhöht. VISAGUARD begleitet Gründer bei der strategischen Absicherung von Namen und Marke und sorgt so für einen professionellen Start in Deutschland.
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5. FAQ Unternehmen als Ausländer gründen
Was ist ein Gründervisum?
Ein Gründervisum nach § 21 AufenthG erlaubt es Nicht-EU-Ausländern, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen. Voraussetzung sind ein tragfähiger Businessplan, wirtschaftliches Interesse und die Aussicht auf positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Welche Rechtsform ist für ausländische Gründer am besten geeignet?
Die Wahl hängt von Kapital, Haftungsrisiko und Geschäftszielen ab. Die UG ist mit geringem Kapital möglich, die GmbH bietet mehr Ansehen und Schutz. Einzelunternehmen eignen sich eher für kleinere Vorhaben ohne Mitgründer.
Muss ich für die Unternehmensgründung Deutsch sprechen?
Grundkenntnisse sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. Viele Behörden und Notare arbeiten auch mit Übersetzern. Für den langfristigen Geschäftserfolg sind Sprachkenntnisse jedoch von Vorteil. Gleiches gilt, wenn Sie sich in Deutschland dauerhaft aufhalten wollen (Niederlassungserlaubnis) oder wenn Sie die Einbürgerung anstreben.
Wie lange dauert der Gründungsprozess?
Je nach Rechtsform und Visumslage kann die Gründung mehrere Wochen bis Monate dauern. Besonders die Beantragung des Gründungsvisums benötigt Zeit. Wer frühzeitig plant, beschleunigt den Ablauf.
6. Fazit Unternehmen als Ausländer gründen
Ein Unternehmen als Ausländer in Deutschland zu gründen, erfordert Planung, rechtliche Kenntnisse und Geduld – doch der Prozess ist klar strukturiert und erfolgreich umsetzbar. Mit einer passenden Rechtsform, einer sorgfältigen formellen Gründung, der Gewerbeanmeldung und einem effektiven Markenschutz legen Gründer den Grundstein für eine stabile Zukunft. VISAGUARD unterstützt internationale Gründer dabei, diese Schritte sicher zu meistern – von der Visumsbeantragung über die notarielle Begleitung bis hin zur Markenanmeldung. So können Ausländer ihre Geschäftsidee in Deutschland verwirklichen und den Traum vom eigenen Unternehmen erfolgreich starten.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Dippe in Huber/Mantel, AufenthG, § 21, 4. Auflage 2025
[2] Visumhandbuch, Selbständige Erwerbstätigkeit, Stand: 06/2024