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Einbürgerung für Spätaussiedler

Alle Informationen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit für Spätaussiedler und Familiennachzug zu Spätaussiedlern.

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Hier erfahren Sie ...
  • was Spätaussiedler sind

  • Unterschied zwischen Spätaussiedler, Statusdeutsche und Aussiedler

  • Voraussetzungen der Staatsangehörigkeit für Spätaussiedler

  • wie der Familiennachzug zu Spätaussiedlern funktioniert

Inhaltsverzeichnis

1. Was sind Spätaussiedler?

2. Voraussetzungen Anerkennung und Einbürgerung Spätaussiedler

3. Gesetzlicher Erwerb der Staatsangehörigkeit: Bescheinigung nach § 15 BVFG

4. Familiennachzug zu Spätaussiedlern

5. FAQ Spätaussiedler

6. Fazit Spätaussiedler

1. Was sind Spätaussiedler?

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Ländern, die seit dem 1. Januar 1993 im Rahmen eines klar geregelten Aufnahmeverfahrens nach Deutschland einreisen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Wer als Spätaussiedler anerkannt wird, hat – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Anerkennung knüpft insbesondere an deutsche Abstammung und ein persönliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum an.

Vor 1993 eingereiste Personen werden hingegen als Statusdeutsche oder Aussiedler bezeichnet. Statusdeutsche waren Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG – ein Status, der am 1. August 1999 automatisch in die deutsche Staatsangehörigkeit überführt wurde. Der Begriff „Spätaussiedler“ gilt daher ausschließlich für Personen, die ab 1993 im geregelten Aufnahmeverfahren nach Deutschland gekommen sind. Diese historische Unterscheidung spielt bis heute eine Rolle, da Spätaussiedler von einem modernen, gesetzlich klar ausgestalteten Anerkennungs- und Einbürgerungsprozess profitieren.

2. Voraussetzungen Anerkennung und Einbürgerung Spätaussiedler

Damit eine Person als Spätaussiedler anerkannt wird, müssen mehrere Integrations- und Herkunftsnachweise erfüllt sein. Dazu gehört zunächst, dass eine deutsche Volkszugehörigkeit glaubhaft gemacht wird – etwa durch deutsche Vorfahren, die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache oder durch offizielles Bekenntnis zur deutschen Nationalität im Herkunftsstaat (vgl. § 6 BVFG). Dieses Bekenntnis kann ausdrücklich erklärt werden, sich automatisch aus dem Recht des Herkunftsstaats ergeben oder „auf andere Weise“ erkennbar sein, etwa durch Pflege deutscher Kultur oder familiäre Traditionen.

Ein weiterer zentraler Bestandteil des Anerkennungsverfahrens ist der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (meist Niveau A2–B1). Dieser Sprachnachweis dient dazu, die kulturelle Zugehörigkeit zu bestätigen und die Integration in Deutschland zu erleichtern. Liegen dauerhafte gesundheitliche Gründe vor, können Ausnahmen greifen. Wird der Antrag bewilligt und die Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG erteilt, entsteht die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes – ohne dass ein zusätzliches Einbürgerungsverfahren notwendig ist.

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3. Gesetzlicher Erwerb der Staatsangehörigkeit: Bescheinigung nach § 15 BVFG

Die deutsche Staatsangehörigkeit von Spätaussiedlern wird automatisch durch die Ausstellung einer Spätaussiedler- oder Angehörigenbescheinigung nach § 15 BVFG erworben. Die Bescheinigung hat deklaratorische Wirkung, das heißt: Die Rechtsstellung als Deutscher entsteht bereits mit der Einreise auf Grundlage des Aufnahmebescheids – die Bescheinigung bestätigt dies lediglich. Trotzdem ist sie entscheidend, denn sie dient gegenüber allen Behörden als verbindlicher Nachweis über den Status als deutscher Staatsangehöriger.

Seit 2005 ist für die Ausstellung der Bescheinigung ausschließlich das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Die Ausstellung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Registrierung in der Aufnahmeeinrichtung und einer Sicherheitsüberprüfung. Wird die Bescheinigung innerhalb von fünf Jahren wegen falscher Angaben oder Täuschung zurückgenommen, kann dies – je nach Einzelfall – zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen. Das BVFG enthält hierfür eine besondere Rücknahmeregelung, die der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung entspricht.

4. Familiennachzug zu Spätaussiedlern

Für Ehepartner, minderjährige Kinder und weitere Angehörige bestehen besondere Möglichkeiten, gemeinsam mit einem Spätaussiedler nach Deutschland einzureisen. Die günstigste und häufigste Variante ist die direkte Einbeziehung in den Aufnahmebescheid oder die Aufnahme in eine Anlage zum Bescheid. Ehegatten müssen dafür in der Regel seit mindestens drei Jahren verheiratet sein und einfache Deutschkenntnisse (A1) nachweisen. Minderjährige Kinder brauchen kein Sprachzertifikat, sofern sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres einreisen. Wer auf diese Weise einbezogen wird, erwirbt – genau wie der Spätaussiedler selbst – automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ist eine gemeinsame Einreise nicht möglich, kann ein späterer Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgen. Dabei gelten für Spätaussiedler deutlich erleichterte Voraussetzungen: Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG wird beim Ehegattennachzug grundsätzlich auch dann ein Aufenthaltstitel erteilt, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Dies trägt der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Spätaussiedlern Rechnung. Dennoch sind grundlegende Integrationsleistungen – insbesondere einfache Deutschkenntnisse – weiterhin erforderlich, sofern kein Ausnahmefall vorliegt.

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5. FAQ Spätaussiedler

Wer gilt als Spätaussiedler?

Spätaussiedler sind Personen deutscher Abstammung aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion oder anderen osteuropäischen Ländern, die nach dem 1. Januar 1993 im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) nach Deutschland eingereist sind.


Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?

In der Regel müssen Spätaussiedler einfache Sprachkenntnisse auf Niveau A2–B1 nachweisen. Ehepartner beim Familiennachzug benötigen mindestens Niveau A1 (z. B. "Start Deutsch 1"). Kinder unter 18 Jahren sind häufig von Sprachtests befreit.


Gilt der Nachzug auch ohne gesicherten Lebensunterhalt?

Ja – beim Ehegattennachzug zu Spätaussiedlern gilt laut § 28 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz ein erleichterter Maßstab. Ein fehlender gesicherter Lebensunterhalt ist nicht zwingend ein Ablehnungsgrund. Grundlegende Integrationsbereitschaft (z. B. durch Deutschkenntnisse) wird jedoch weiterhin erwartet.


Kann VISAGUARD bei der Antragstellung helfen?

Ja. Wir vermitteln kompetente Fachanwälte, die Sie beim Aufnahmeverfahren, der Nachzugsplanung oder bei der Staatsangehörigkeit unterstützen. Buchen Sie einfach eine Erstberatung direkt über unser Portal.

6. Fazit Spätaussiedler

Spätaussiedler haben aufgrund ihrer deutschen Abstammung und ihres besonderen rechtlichen Status nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) einen erleichterten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit. Der gesetzlich geregelte Aufnahmeprozess stellt sicher, dass kulturelle und sprachliche Bindungen zu Deutschland bestehen. Auch der Familiennachzug ist unter bestimmten Voraussetzungen – wie einfachen Deutschkenntnissen und familiären Bindungen – möglich und wird rechtlich begünstigt. Insgesamt unterstreicht das Verfahren die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber dieser Gruppe und fördert deren Integration in die Gesellschaft.

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