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Zweckwechsel Studienvisum

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In diesen Fällen dürfen Sie als Student in Deutschland eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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Hier erfahren Sie

  • was ein “Zweckwechsel” ist

  • wann Sie als Student den Aufenthaltszweck wechseln dürfen

  • wann Sie als Student den Studiengang wechseln dürfen

  • wann das Zweckwechselverbot erlischt

Inhaltsverzeichnis

1. Zweckwechsel bei Studenten

2. Studiengang wechseln mit Visum

3. Zweckwechsel bei Abbruch Studium

4. Zweckwechsel bei erfolgreichem Studium

5. FAQ Zweckwechsel Studentenvisum

6. Fazit Zweckwechsel Studentenvisum

1. Zweckwechsel bei Studenten

Ein „Zweckwechsel“ bezeichnet die Änderung des Grundes, aus dem Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten haben. Für internationale Studierende bedeutet das z.B.: Wer ursprünglich mit einem Visum zum Zweck des Studiums nach Deutschland eingereist ist, möchte nun z. B. eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung, zum Arbeiten oder zur Familienzusammenführung beantragen. Grundsätzlich ist ein Zweckwechsel zwar möglich, aber an die engen gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 AufenthG geknüpft (siehe auch VISAGUARD-Artikel “Nachholung des Visumverfahrens”).

Nicht jeder Aufenthaltszweck kann beliebig gewechselt werden. In vielen Fällen besteht ein sogenanntes Zweckwechselverbot, vor allem direkt nach der Einreise. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsart, Status und Dauer des bisherigen Aufenthalts. Wer z. B. von einem Studienvisum in eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung wechseln möchte, muss sein Studium in der Regel erfolgreich abgeschlossen haben. Ohne Abschluss ist der Wechsel oftmals schwieriger (siehe § 16b Abs. 4 AufenthG) bzw. nur möglich, wenn keine vorübergehende Beschäftigung i.S.d. Teil 3 der Beschäftigungsverordnung vorliegt.

2. Studiengang wechseln mit Visum

Auch der Wechsel des Studiengangs innerhalb einer deutschen Universität kann als „Zweckwechsel“ gewertet werden – insbesondere, wenn sich dadurch die fachliche Ausrichtung oder der Abschluss stark ändert. Viele Aufenthaltstitel zu Studienzwecken sind an konkrete Bedingungen geknüpft, etwa „Studium der Biologie an der Freien Universität Berlin“. Ein Wechsel kann dazu führen, dass der ursprüngliche Aufenthaltstitel automatisch erlischt. Hier kommt es aber entscheidend auf die im Aufenthaltstitel eingetragene Nebenbestimmung an.

Damit es nicht zu Problemen mit Ihrem Aufenthaltsstatus kommt, sollten Sie den neuen Studiengang rechtzeitig beantragen und bewilligen lassen. Der Antrag auf Änderung oder Neuerteilung der Aufenthaltserlaubnis muss gestellt werden, bevor Sie sich für den neuen Studiengang immatrikulieren oder den alten abbrechen. Wer dies versäumt, riskiert, dass der Aufenthaltstitel erlischt und er das Land verlassen muss.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Zweckwechsel bei Abbruch des Studiums

Wird das Studium endgültig abgebrochen, entfällt der ursprüngliche Aufenthaltszweck – die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erlischt (je nach Nebenbestimmung). In der Praxis führt das oft dazu, dass Studierende ausreisen müssen, da sie keinen gültigen Aufenthaltsstatus mehr haben. Ein rechtzeitiger Wechsel des Aufenthaltszwecks kann dies jedoch verhindern, etwa durch den Übergang in eine Ausbildung, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder unter bestimmten Bedingungen sogar direkt in eine Beschäftigung. Im Zweifel sollten Sie sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Wichtig ist, dass der Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig gestellt wird – also bevor das Studium offiziell beendet oder der Exmatrikulationsbescheid wirksam wird. Die Chancen auf einen Zweckwechsel sind besser, wenn bereits eine Anschlussoption (z. B. Ausbildungsvertrag oder Arbeitsangebot) vorliegt. Ohne Perspektive für einen neuen Zweck ist der Zweckwechsel jedoch in der Regel nicht zulässig.

4. Zweckwechsel bei erfolgreichem Studium

Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland eröffnet sich internationalen Absolventinnen und Absolventen eine attraktive Möglichkeit zum Zweckwechsel in einen Arbeitsaufenthalt als Fachkraft (§§ 18 ff. AufenthG). Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate beantragen (siehe VISAGUARD-Artikel zum Job-Seeker Visa). In dieser Zeit dürfen sie jede Form der Erwerbstätigkeit ausüben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, und gleichzeitig eine Stelle suchen, die ihrem Abschluss entspricht.

Sobald ein passender Arbeitsplatz gefunden ist, ist ein weiterer Zweckwechsel zur Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung möglich (Fachkraftbeschäftigung). Auch der direkte Einstieg in eine selbstständige Tätigkeit oder die Beantragung der Blauen Karte EU ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Entscheidend ist, dass der Zweckwechsel nach Studienabschluss rechtlich vorgesehen ist und im Gegensatz zu anderen Situationen vergleichsweise unkompliziert beantragt werden kann.

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5. FAQ Zweckwechsel Studentenvisum

Was ist ein Zweckwechsel beim Studentenvisum?

Ein Zweckwechsel ist die Änderung des Grundes, aus dem Sie sich in Deutschland aufhalten – etwa vom Studium zur Arbeit.


Darf ich meinen Studiengang einfach wechseln?

Nur mit vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde. Der Aufenthaltstitel kann sonst erlöschen. Dies hängt aber von der Nebenbestimmung im Aufenthaltstitel ab.


Was darf ich nach erfolgreichem Abschluss?

Sie dürfen bis zu 18 Monate zur Arbeitsplatzsuche bleiben (Job-Seeker Visum) und dann in ein Arbeitsvisum wechseln.

6. Fazit Zweckwechsel ausländische Studenten

Der Zweckwechsel ist ein sensibles Thema im Aufenthaltsrecht und betrifft viele internationale Studierende in Deutschland. Ein unüberlegter Studiengangwechsel, ein verspäteter Antrag oder ein abgebrochenes Studium können schnell zum Verlust des Aufenthaltstitels führen. Gleichzeitig bietet das deutsche Aufenthaltsrecht bei erfolgreichem Studienabschluss attraktive Perspektiven für einen legalen Statuswechsel in die Arbeitswelt. VISAGUARD unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Zweckwechsel. Unsere Partneranwälte beraten Sie kompetent und individuell zu Ihrem Aufenthaltsstatus und helfen, rechtzeitig die richtigen Schritte zu gehen.

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