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Verpflichtungserklärung Aufenthaltsgesetz

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Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren für eine Verpflichtungserklärung in Deutschland.

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Hier erfahren Sie

  • was eine Verpflichtungserklärung zur Lebensunterhaltssicherung ist

  • was die rechtlichen Konsequenzen einer Verpflichtungserklärung sind

  • welche Voraussetzungen die Verpflichtungserklärung hat

  • wie die Verpflichtungserklärung abgegeben wird

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist eine Verpflichtungserklärung?

2. Voraussetzungen und Gültigkeit der Verpflichtungserklärung

3. Verpflichtungserklärung in Berlin beantragen

4. Risiken und rechtliche Folgen Verpflichtungserklärung

5. FAQ Verpflichtungserklärung

6. Fazit Verpflichtungserklärung

1. Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Die Verpflichtungserklärung ist ein zentrales Instrument zur Lebensunterhaltssicherung gemäß § 5 AufenthG im deutschen Aufenthaltsrecht. Sie ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, ihre wirtschaftliche Absicherung im Rahmen eines Visums- oder Aufenthaltserlaubnisverfahrens nachzuweisen und so den Lebensunterhalt zu sichern, obwohl entsprechende finanzielle Mittel fehlen. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich eine dritte Person – eine Privatperson oder juristische Person – gegenüber den Behörden, für alle anfallenden öffentlichen Kosten des Ausländers aufzukommen, sofern diese entstehen.

Diese Erklärung ist häufig Voraussetzung für den Erhalt eines Besuchervisums, aber auch bei bestimmten humanitären Aufnahmeprogrammen. Besonders relevant ist sie für Menschen, die Angehörige oder Schutzbedürftige nach Deutschland holen möchten. Die Verpflichtung wird in der Regel gegenüber der Ausländerbehörde oder deutschen Auslandsvertretung abgegeben und gilt als Nachweis der gesicherten Lebensverhältnisse für den Aufenthalt.

2. Voraussetzungen und Gültigkeit der Verpflichtungserklärung

Damit eine Verpflichtungserklärung wirksam ist, muss sie schriftlich erfolgen (§ 68 Abs. 2 AufenthG) – idealerweise auf einem bundeseinheitlichen Formular mit fälschungssicherem Layout. Die unterschreibende Person muss zudem nachweisen, dass sie finanziell leistungsfähig ist. Dies erfolgt meist durch Gehaltsnachweise, Mietverträge und andere finanzielle Unterlagen. Die bürgende bzw. die Verpflichtungserklärung unterschreibende Person muss dabei über so viel finanzielle Mittel verfügen, dass die Pfändung der Mittel zur Lebensunterhaltssicherung für den anderen Ausländer bei ihm möglich wäre, ohne dass die Pfändungsfreigrenze erreicht wird.

Die Gültigkeit der Verpflichtungserklärung ist zeitlich begrenzt. Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016 gilt eine maximale Wirkdauer von fünf Jahren (§ 68 Abs. 1 AufenthG). Bei älteren Erklärungen beträgt diese in der Regel drei Jahre. Die Verpflichtung endet jedoch nicht automatisch bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels, sondern nur bei einer Ausreise oder bei einem Zweckwechsel außerhalb des humanitären Aufenthaltsteils im Aufenthaltsgesetz.

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3. Verpflichtungserklärung in Berlin beantragen

In Berlin wird eine Verpflichtungserklärung beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt, wenn Personen aus dem Ausland für einen Aufenthalt in Deutschland eine finanzielle Absicherung benötigen. Die Verpflichtungserklärung dient dazu, den Lebensunterhalt der einreisenden Person zu garantieren, etwa für Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung sowie mögliche Rückführungskosten. Der Antrag erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal Berlin.

Zuerst prüft man auf der Homepage des LEA mit einem Quick-Check die eigene Bonität. Danach wird der eigentliche Online-Antrag gestellt, bei dem alle relevanten Nachweise (z. B. Einkommensnachweise, Krankenversicherungsbeiträge, Ausweisdokumente) hochgeladen werden müssen. Nach Bezahlung der Gebühr (29 € bzw. 14,50 €) erhält man eine Bestätigung und später einen Termin beim LEA, bei dem die Verpflichtungserklärung ausgestellt wird. Die Bearbeitung kann drei bis sechs Wochen dauern. Verpflichtungserklärungen mit unzureichender Bonität werden von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel nicht anerkannt.

4. Risiken und rechtliche Folgen Verpflichtungserklärung

Eine Verpflichtungserklärung ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtlich bindende Erklärung – und sie birgt erhebliche finanzielle Risiken, da sie faktisch einer Bürgerschaft gleichkommt. Wer diese Erklärung abgibt, haftet im Ernstfall für Sozialleistungen, Unterkunft, medizinische Versorgung und sogar Abschiebekosten. Selbst wenn der eingeladene Drittstaatsangehörige während seines Aufenthalts einen Asylantrag stellt, bleibt die Verpflichtung in der Regel bis zu fünf Jahre bestehen.

Zudem wird häufig übersehen, dass der Verpflichtungsgeber keine rechtlichen Mittel gegen den Eingeladenen hat. Er kann ihn weder zur Ausreise zwingen noch konkrete Vorgaben zur Kostensenkung machen. Besonders problematisch wird es, wenn der eingeladene Ausländer krank wird oder kein Visum mehr besitzt. In solchen Fällen können schnell hohe Kosten entstehen – zum Beispiel durch eine notwendige Abschiebungshaft oder medizinische Notfallbehandlung.

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5. FAQ

Was ist eine Verpflichtungserklärung im Aufenthaltsrecht?
Die Verpflichtungserklärung ist ein Dokument, mit dem sich eine Person bereit erklärt, für die Lebenshaltungskosten eines ausländischen Staatsangehörigen während dessen Aufenthalts in Deutschland aufzukommen. Sie dient als Nachweis der gesicherten Lebensverhältnisse, insbesondere im Rahmen eines Visumsverfahrens.


Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Sowohl natürliche Personen (z. B. Familienangehörige) als auch juristische Personen (z. B. Vereine) können eine Verpflichtungserklärung abgeben, sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und diese nachweisen können.


Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?
Die Wirksamkeit beträgt in der Regel bis zu fünf Jahre. Bei älteren Erklärungen (vor dem Integrationsgesetz 2016) gilt häufig eine Frist von drei Jahren. Die Verpflichtung endet nicht automatisch mit dem Visum oder Aufenthaltstitel.


Können mehrere Verpflichtungserklärungen miteinander kombiniert werden?

Ja, Verpflichtungserklärungen können zur Sicherung des Lebensunterhalts kumuliert werden.

6. Fazit

Die Verpflichtungserklärung ist ein zentrales Instrument im deutschen Aufenthaltsrecht, um die finanzielle Absicherung von Drittstaatsangehörigen nachzuweisen. Sie erleichtert vielen Menschen die Einreise nach Deutschland – sei es für Besuch, Studium oder humanitäre Aufnahmeprogramme. Gleichzeitig ist sie jedoch mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen verbunden.

Wer eine solche Erklärung abgibt, sollte sich im Klaren sein, dass damit ein echtes Haftungsrisiko verbunden ist – für bis zu fünf Jahre. Eine fundierte rechtliche Beratung im Vorfeld ist daher dringend zu empfehlen, um die Tragweite richtig einschätzen zu können.

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