top of page

Verwaltungsverfahren im Aufenthaltsrecht

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alle Informationen zum Verwaltungsverfahrensrecht im Aufenthaltsgesetz und in der Beschäftigungsverordnung.

Teilen:

Hier erfahren Sie

  • wann im Aufenthaltsrecht ein Verwaltungsakt vorliegt

  • wann ein Verwaltungsakt wirksam wird

  • wie Verwaltungsakte im Aufenthaltsrecht bekanntgegeben werden

  • wann ein Verwaltungsakt als zugestellt gilt

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist ein Verwaltungsakt?

2. Verwaltungsakte im Aufenthaltsrecht

3. Wann ist der Verwaltungsakt wirksam?

4. Verteidigungsmöglichkeiten gegen Verwaltungsakte

5. FAQ

6. Fazit

1. Was ist ein Verwaltungsakt?

Ein Verwaltungsakt im Aufenthaltsrecht ist eine hoheitliche Entscheidung einer Ausländerbehörde oder einer anderen zuständigen Verwaltungsstelle, die sich konkret auf eine einzelne Person bezieht. Typische Verwaltungsakte sind z. B. die Erteilung, Verlängerung oder Ablehnung eines Aufenthaltstitels, die Ausweisung oder die Anordnung einer Abschiebung. Solche Entscheidungen haben unmittelbare rechtliche Auswirkungen und sind deshalb für Betroffene besonders wichtig. Für die meisten Verwaltungsakte (wie die Erteilung oder Ablehnung eines Aufenthaltstitels) gilt deshalb die Schriftform (siehe § 77 AufenthG).

Im Aufenthaltsrecht bildet der Verwaltungsakt die rechtliche Grundlage dafür, ob und wie lange eine Person in Deutschland bleiben darf. Betroffene erhalten durch den Verwaltungsakt Klarheit über ihren aufenthaltsrechtlichen Status und können gegen eine ablehnende Entscheidung fristgerecht Widerspruch oder Klage einreichen. Daher ist es entscheidend, den Inhalt des Verwaltungsakts genau zu prüfen und rechtzeitig zu handeln. Besonders bei negativen Bescheiden empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt für Migrationsrecht zu konsultieren, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

2. Verwaltungsakte im Aufenthaltsrecht

Welche Behördenhandlungen sind Verwaltungsakte?

Bei den folgenden Entscheidungen von Behörden handelt es sich um Verwaltungsakte im Sinne des § 35 VwVfG:


  • Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • Ablehnung eines Aufenthaltstitels

  • Rücknahme, Widerruf, Befristung eines Aufenthaltstitles

  • einen Aufenthaltstitel für erloschen erklären

  • Erteilung, Aufhebung oder Verkürzung einer Duldung, Gestattung oder Nebenbestimmung

  • Anforderung von Dokumenten und Geltendmachung von Mitwirkungspflichten

  • Androhung und Anordnung von Abschiebungen

  • Anordnung von Ausreise- und Abschiebefristen

  • Ausweisungen

  • Verhängung von Einreise- und Wiedereinreisesperren

  • Verpflichtung zu Integrationsmaßnahmen

Welche Behördenhandlungen sind keine Verwaltungsakte?

Bei diesen Entscheidungen der Ausländerbehörden handelt es sich nicht um Verwaltungsakte:


  • Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen

  • Anhörungen

  • Datenübermittlungen und Datenabfragen

  • innerbehördliche Zustimmungen und Vorabzustimmungen

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Wann ist der Verwaltungsakt wirksam?

Ein Verwaltungsakt entfaltet seine rechtliche Wirkung grundsätzlich erst mit seiner Bekanntgabe. Nach § 43 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird ein Verwaltungsakt in dem Moment wirksam, in dem er der betroffenen Person bekannt gegeben wird. Für Antragsteller und Behörden ist die präzise Bestimmung des Bekanntgabezeitpunkts von großer Bedeutung, da damit oftmals Fristen zu laufen beginnen. Dabei ist entscheidend, dass der Verwaltungsakt inhaltlich so wirksam wird, wie er tatsächlich bekannt gegeben wurde – spätere Änderungen oder Fehler in der Bekanntgabe können die Wirksamkeit beeinflussen. Wichtig für Betroffene: Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, bis er zurückgenommen, widerrufen oder auf andere Weise erledigt ist. Nur nichtige Verwaltungsakte – etwa bei besonders schweren Mängeln – gelten als von Anfang an unwirksam. Selbst rechtswidrige Verwaltungsakte sind deshalb wirksam, solang sie nicht nichtig sind.

Die formgerechte Bekanntgabe eines Verwaltungsakts richtet sich nach § 41 VwVfG und ist zentral für dessen Wirksamkeit. Wird der Verwaltungsakt schriftlich per Post übermittelt, gilt er am vierten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben – es sei denn, der Zugang kann nicht nachgewiesen werden. Bei elektronischer Übermittlung gelten dieselben Fristen, wobei zusätzliche Anforderungen bei Abruf über öffentlich zugängliche Netze bestehen: Die Bekanntgabe erfolgt hier erst am Tag nach dem Abruf durch die betroffene Person. Zudem ist auch eine öffentliche Bekanntgabe möglich, etwa bei Allgemeinverfügungen oder wenn individuelle Zustellungen unzumutbar wären. Wer einen Verwaltungsakt erhalten hat, sollte sich deshalb genau über die Form der Bekanntgabe und deren rechtliche Folgen informieren – insbesondere im Hinblick auf etwaige Rechtsmittel- oder Widerspruchsfristen.

4. Verteidigungsmöglichkeiten gegen Verwaltungsakte

Wer einen belastenden Verwaltungsakt erhält – etwa einen abgelehnten Antrag oder eine behördliche Anordnung –, hat das Recht, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Das zentrale Rechtsmittel ist der Widerspruch, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss (§ 70 VwGO). Der Widerspruch ermöglicht es, den Verwaltungsakt von der Behörde selbst noch einmal überprüfen zu lassen. Bleibt der Widerspruch erfolglos oder ist ein solches Verfahren gesetzlich ausgeschlossen, besteht die Möglichkeit, Verwaltungsklage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Wichtig: Ob Widerspruch oder Klage zulässig ist, hängt vom jeweiligen Verwaltungsakt und den gesetzlichen Vorgaben ab – eine rechtliche Beratung kann hier entscheidende Vorteile bringen und wird dringend angeraten.

Gegen einen fehlerhaften oder unrechtmäßigen Verwaltungsakt erfolgreich vorzugehen, erfordert fundierte Kenntnisse im Verwaltungsrecht. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage einschätzen, sondern auch Fristen wahren, formelle Anforderungen erfüllen und die individuelle Rechtslage prüfen. Wer sich gegen einen Verwaltungsakt verteidigen will, sollte daher frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um seine Interessen wirksam zu vertreten und unnötige Nachteile zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

5. Fazit

Was ist ein Verwaltungsakt?

Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 VwVfG).


Was ist ein Verwaltungsakt im Aufenthaltsrecht?
Ein Verwaltungsakt ist eine behördliche Entscheidung mit unmittelbarer Rechtswirkung für eine bestimmte Person. Im Aufenthaltsrecht umfasst das z. B. die Erteilung, Ablehnung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, Ausweisungen oder Abschiebungsanordnungen.


Wann wird ein Verwaltungsakt wirksam?
Ein Verwaltungsakt wird gemäß § 43 VwVfG mit seiner Bekanntgabe wirksam. Dies ist der Moment, in dem er der betroffenen Person zugeht – z. B. durch Post oder elektronisch.


Was ist der Unterschied zwischen einem Verwaltungsakt und anderen behördlichen Maßnahmen?
Nicht alle Behördenhandlungen sind Verwaltungsakte. Zum Beispiel gelten Fiktionsbescheinigungen, Anhörungen oder Datenübermittlungen nicht als Verwaltungsakt.

6. Fazit

Verwaltungsakte sind das zentrale Mittel der Behörden im Aufenthaltsrecht und entscheiden oft über Aufenthalt, Duldung oder Ausreise. Ihre Wirksamkeit hängt eng mit einer formgerechten Bekanntgabe zusammen. Für Betroffene bedeutet das: Genau hinschauen, wann ein Bescheid eingeht – denn ab diesem Zeitpunkt laufen wichtige Fristen. Wer einen negativen oder fehlerhaften Verwaltungsakt erhält, sollte seine Rechte nicht allein durchsetzen. Die rechtliche Bewertung, formelle Anforderungen und Fristwahrung sind komplex. Um Nachteile zu vermeiden, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Migrationsrecht dringend zu empfehlen.

Black Vector Silouhette of Berlin
bottom of page