
Erklärt: Voraussetzungen für ein Fachkraftvisum
Videoerklärung zu den Voraussetzungen für ein Visum als Fachkraft in Deutschland
Was ist das Problem bei Arbeitsvisavoraussetzungen?
Die Voraussetzungen für Arbeitsvisa sind nicht vergleichsweise umfangreich, wenn es um die Details geht. Das gilt insbesondere für:
den Arbeitgeber und dessen Registrierung und Adresse in Deutschland
die Modalitäten der Gehaltszahlung sowie der Sozialversicherungs- und Steuerzahlung
die Rechtmäßigkeit des Arbeitsvertrags und die Höhe des Gehalts
die Anerkennung der Qualifikationen und die Verbindung von Qualifikationen und Beruf
Praxistipp vom Anwalt
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, wie sehr die Details eines Beschäftigungsverhältnisses beeinflussen können, ob und wenn ja welches Arbeitsvisum letztendlich beantragt werden muss. In den Videos erklären wir deshalb genau auf was aus rechtlicher Perspektive bei der Beantragung eines Arbeitsvisums ankommt und worauf geachtet werden muss.
Videoreihe zu den Voraussetzungen eines Arbeitsvisas
Wer in Deutschland arbeiten und ein Beschäftigungsvisum oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchte, steht oft vor einem bürokratischen Dschungel. Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir von Visaguard eine dreiteilige Videoserie ins Leben gerufen, die die rechtlichen Kernvoraussetzungen verständlich erklärt. Denn damit die Behörden zustimmen, muss ein Arbeitsvertrag drei wesentliche Säulen erfüllen: Er muss dem deutschen Arbeitsrecht entsprechen, das richtige Gehalt vorweisen und zu den Qualifikationen des Bewerbers passen. In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse der gesamten Serie für dich zusammen.
1. Der Arbeitsvertrag: Rechtliche Fallstricke und No-Gos
Der erste Schritt zum Visum führt immer über den Arbeitsvertrag selbst, was auch das zentrale Thema unseres ersten Videos ist. Ein rechtsgültiger Vertrag im Sinne des Visumsrechts setzt voraus, dass es sich um eine echte, sozialversicherungspflichtige Festanstellung handelt – Scheinselbstständigkeiten (Fake Freelancing) sind tabu. Zudem muss der Arbeitgeber im Inland ansässig, im Handelsregister eingetragen sein und darf keine negativen Einträge im Gewerbezentralregister (wie Steuerhinterziehung oder Insolvenzen) aufweisen. Ein häufiger Stolperstein ist zudem die Arbeitnehmerüberlassung: Zeitarbeit oder das Anstellen über sogenannte Employers of Record sind für reguläre Arbeitsvisa laut § 39 AufenthG untersagt – eine der wenigen Ausnahmen bildet hier die Blaue Karte EU. Zuletzt müssen natürlich die gesetzlichen Standards zu maximalen Arbeitszeiten (48 Stunden/Woche) und Mindesturlaub (20 Tage/Jahr) zwingend eingehalten werden.
2. Die Gehaltshürde: Was musst du mindestens verdienen?
Im zweiten Teil unserer Serie dreht sich alles um das liebe Geld, denn fast jedes Arbeitsvisum ist an eine Gehaltshürde gekoppelt. Diese Regelung dient vor allem dem Schutz des deutschen Arbeitsmarktes vor Lohndumping und dem Schutz ausländischer Fachkräfte vor Ausbeutung. Während die Blaue Karte EU oder das Visum für Berufserfahrene feste Gehaltsgrenzen haben, gilt für die meisten anderen Visa eine flexible Regelung: Das Gehalt muss dem vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen. Um herauszufinden, wie hoch dieser Wert ist, nutzen die Behörden den sogenannten Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Hier spielen Faktoren wie Beruf (z. B. Softwareentwickler), Bundesland, Alter und Geschlecht eine Rolle – es sei denn, das Unternehmen ist an einen Tarifvertrag gebunden, welcher den Entgeltatlas überschreibt.
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3. Zu geringes Gehalt? Drei legale Tricks für den Ernstfall
Doch was passiert, wenn das angebotene Gehalt nicht den offiziellen Anforderungen entspricht und das Visum abgelehnt zu werden droht? Unser zweites Video liefert hierzu drei clevere Strategien, um das Problem legal zu lösen. Die erste Option ist die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitsstunden: Wenn die Gesamtarbeitszeit sinkt, sinkt auch das geforderte Vergleichsgehalt, während der Stundenlohn fair und gesetzeskonform bleibt. Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Jobposition und die dazugehörige Stellenbeschreibung im Vertrag so anzupassen, dass sie einer anderen, passenderen Gehaltskategorie im Entgeltatlas zugeordnet werden kann. Drittens kann gegenüber der Behörde argumentiert werden, dass es sich um eine Junior-Position handelt, für die naturgemäß ein geringeres Einstiegsgehalt üblich und angemessen ist.
4. Qualifizierte Beschäftigung: Anerkennung und Ausnahmen
Das finale, dritte Video widmet sich den Qualifikationsanforderungen, denn Deutschland vergibt Arbeitsvisa primär für eine sogenannte „qualifizierte Beschäftigung“. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass reine Hilfstätigkeiten – wie in der Reinigung, Auslieferung oder als Küchenhilfe – im Regelfall nicht über ein Arbeitsvisum abgedeckt werden können (Ausnahmen gelten hier unter anderem für privilegierte Staaten wie die USA oder das UK sowie die Westbalkan-Regelung). Um die Qualifikation nachzuweisen, muss der Abschluss entweder über die Anabin-Datenbank als gleichwertig anerkannt sein oder eine offizielle Zeugnisbewertung durchlaufen. Eine wichtige Erleichterung gibt es jedoch im IT-Sektor: Hier ist unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechend hohem Gehalt ein Visum auch ohne formalen Hochschulabschluss rein über die Berufserfahrung möglich.
5. Der Qualifikationszusammenhang: So matcht dein Studium mit dem Job
Besonders spannend wird es beim Thema „Qualifikationszusammenhang“, der insbesondere bei der Blauen Karte EU eine Rolle spielt: Der Job muss zu dem passen, was man studiert hat. Die gute Nachricht aus der Rechtsprechung ist hierbei, dass die Behörden diesen Zusammenhang sehr großzügig auslegen – eine partielle Übereinstimmung der Studieninhalte mit den späteren Aufgaben reicht oft schon aus. Um diesen Match gegenüber der Ausländerbehörde oder Botschaft hieb- und stichfest zu beweisen, empfiehlt es sich, neben einer detaillierten Stellenbeschreibung auch das Diploma Supplement einzureichen. Dieses Dokument schlüsselt die genauen Kurse deines Studiums auf und liefert den Beamten die perfekten Argumente für deine erfolgreiche Visumserteilung.

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