Visumsarten

Alle wichtigen Informationen vom Anwalt zur Unterscheidung der jeweiligen Visa-Arten in Deutschland.
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Hier erfahren Sie
nach welchen Kriterien Visa unterschieden werden
welche praktische Relevanz die Visumkategorien haben
welche Terminologie für die jeweiligen Visa gilt
welche gesetzliche Dogmatik das Visumsrecht hat
Inhaltsverzeichnis
1. Unterscheidung Visa nach Aufenthaltsdauer (kurzfristig und langfristig)
2. Unterscheidung Visa nach Aufenthaltszweck
3. Unterscheidung Visa nach Visumkategorien (A-, B-, C-, D-Visum)
4. Unterscheidung Visa nach räumlicher Geltung (National oder Schengen-Raum)
5. FAQ Visumarten
6. Fazit Unterscheidung von Visaarten
1.Unterscheidung Visa nach Aufenthaltsdauer
Visa lassen sich grundsätzlich danach unterscheiden, wie lange sich eine Person in einem Land aufhalten möchte. Kurzfristige Visa gelten in der Regel für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (§ 6 Abs. 1 AufenthG). Sie werden häufig für touristische Reisen, geschäftliche Besuche oder familiäre Aufenthalte beantragt und erlauben keinen dauerhaften Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit im jeweiligen Land. Ausnahmen von dieser Regel sind allerdings möglich (sogenanntes Schengen-Hybrid Visum).
Langfristige Visa hingegen gelten für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und setzen meist einen konkreten Aufenthaltszweck voraus, wie etwa ein Studium, eine Berufstätigkeit oder ein Familiennachzug. Solche Visa sind oft die Voraussetzung für die spätere Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und ermöglichen in vielen Fällen auch eine langfristige Integration in das soziale und wirtschaftliche Leben des Landes (z.B. durch spätere Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder sogar der Einbürgerung).
2. Unterscheidung der Visa nach Aufenthaltszweck
Visumsarten können auch nach dem Aufenthaltszweck unterschieden werden. Ein zentraler Aspekt bei der Visa-Vergabe ist der Aufenthaltszweck, den Antragsteller bei der Beantragung angeben müssen. Ein Studienvisum wird etwa vergeben, wenn jemand in einem Land eine Hochschule besuchen oder eine akademische Ausbildung absolvieren möchte. Ein Arbeitsvisum hingegen richtet sich an Personen, die in einem anderen Land eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Auch andere Aufenthaltstitel wie das Visum zur Familienzusammenführung oder zur Teilnahme an Sprachkursen fallen unter diese Kategorie der zweckgebundenen Visa.
Das deutsche Aufenthaltsgesetz kennt die folgenden Aufenthaltszwecke:
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (Abschnitt 3 des AufenthG)
Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Abschnitt 4 des AufenthG)
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Abschnitt 5 des AufenthG)
Aufenthalt aus familiären Gründen (Abschnitt 6 des AufenthG)
Besondere Aufenthaltsrechte (Abschnitt 7 des AufenthG)
Die jeweiligen Aufenthaltszwecke haben wiederum untergeordnete Anwendungsfälle (z.B. Ehegattennachzug, Kindernachzug und Elternnachzug im Falle des Familiennachzugs).
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3. Unterscheidung der Visa nach A-, B-, C- und D-Visum
Häufig werden Visa auch nach der jeweiligen Kategorie unterschieden. Die Kategorisierung von Visa in A-, B-, C- und D-Visa richtet sich nach dem Zweck und der Dauer des Aufenthalts sowie danach, ob der Aufenthalt lediglich durchreisender Natur ist. Ein A-Visum wird in der Regel für den Transit im internationalen Flughafenbereich vergeben und erlaubt keine Einreise in das Land selbst. Das B-Visum, das früher häufiger verwendet wurde, ist heute kaum noch gebräuchlich und wurde größtenteils durch andere Visaformen ersetzt.
Das C-Visum entspricht einem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen, während das D-Visum für langfristige Aufenthalte gedacht ist (nationales Visum). Mit einem D-Visum können Antragsteller beispielsweise in Deutschland studieren, arbeiten oder einen Familiennachzug realisieren. In vielen Fällen ist das D-Visum zudem Voraussetzung für die spätere Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Landes (siehe oben).
4. Unterscheidung nach nationalem Visum und europäischem Schengenvisum
Auch eine Unterscheidung von Visa nach räumlichem Geltungsbereich ist üblich. Ein nationales Visum wird von einem einzelnen Land ausgestellt und berechtigt in der Regel nur zum Aufenthalt in diesem spezifischen Land (z.B. berechtigt ein Arbeitsvisum aus Deutschland auch nur zum Arbeiten in Deutschland (Ausnahmen sind allerdings unter Umständen möglich, z.B. bei der Blauen Karte EU und bei Geschäftsreisen)). Diese Visa sind meist auf einen bestimmten Zweck und eine längere Aufenthaltsdauer ausgerichtet und führen in vielen Fällen zu einer Aufenthaltserlaubnis.
Im Gegensatz dazu steht das Schengenvisum, das für den gesamten Schengenraum gültig ist und meist für kurzzeitige Aufenthalte ausgestellt wird. Es erlaubt Reisenden, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei in den Schengen-Staaten zu bewegen. Besonders für Touristen, Geschäftsreisende oder Besucher ist das Schengenvisum eine flexible Lösung, um mehrere Länder Europas mit nur einem Visum zu bereisen.
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5. FAQ Visumarten
Nach welchen Kriterien werden Visa in Deutschland unterschieden?
Visa werden in Deutschland nach folgenden Hauptkriterien unterschieden:
Aufenthaltsdauer (kurzfristig oder langfristig)
Aufenthaltszweck (z. B. Studium, Arbeit, Familie)
Visumkategorie (A-, B-, C-, D-Visum)
Räumlicher Geltungsbereich (nationales Visum oder Schengenvisum)
Was bedeuten A-, B-, C- und D-Visa?
Die Visumkategorien haben die folgenden Bedeutugnen:
A-Visum: Transitvisum für den Aufenthalt im internationalen Flughafenbereich (keine Einreise in das Land).
B-Visum: Ehemalige Visumkategorie für kurze Durchreisen, heute kaum noch relevant.
C-Visum: Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage.
D-Visum: Nationales Visum für langfristige Aufenthalte (z. B. Studium, Arbeit, Familiennachzug).
6. Fazit
Die Unterscheidung von Visaarten in Deutschland folgt klaren Kriterien, die sowohl rechtlich als auch praktisch bedeutsam sind. Wichtig ist vor allem die Unterscheidung nach Aufenthaltsdauer, Aufenthaltszweck, Kategorisierung in A-, B-, C- und D-Visa sowie nach räumlichem Geltungsbereich (nationales Visum oder Schengenvisum). Kurzfristige Visa (z. B. C-Visum) dienen in erster Linie touristischen, geschäftlichen oder familiären Kurzaufenthalten, während langfristige Visa (z. B. D-Visum) eine längerfristige Perspektive bieten – etwa für Studium, Arbeit oder Familiennachzug. Auch die Einordnung nach Aufenthaltszweck ist gebräuchlich. Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen nationalem und Schengenvisum, die bestimmt, ob der Aufenthalt auf ein einzelnes Land oder mehrere Staaten im Schengenraum beschränkt ist. Eine fundierte rechtliche Einordnung hilft, das passende Visum gezielt zu beantragen und die jeweiligen Chancen und Pflichten richtig einzuschätzen.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
[1] Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 6
