Visumtermin und Visuminterview

So läuft der Visumstermin ab - alle Informationen zum Ablauf des Termins und den im Visuminterview gestellten Fragen.
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Hier erfahren Sie
was das Visuminterview ist und was es beinhaltet
wie Sie einen Visumtermin buchen
was im Visumtermin geschieht
welche externen Dienstleister für Visumtermine es gibt
Inhaltsverzeichnis
1. Visuminterview Deutschland
2. Wie bekomme ich einen Visumtermin für Deutschland?
2.1 RK-Visa und Warteliste
2.2 Westbalkanregelung: Besonderheiten bei der Terminvergabe
2.3 Terminklage (Visumtermin nicht verfügbar)
3. Was geschieht im Visumtermin?
3.1 Ablauf Visuminterview
3.2 Ablehnung von Unterlagen
4. Externe Dienstleister
5. FAQ Visuminterview
6. Fazit Visuminterview
1. Visuminterview Deutschland
Bei der Beantragung eines Visums für Deutschland ist der Visumtermin ein fester Bestandteil des Verfahrens. Während dieses Termins werden alle relevanten Unterlagen geprüft, persönliche Daten aufgenommen sowie biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke und Unterschrift erfasst. In bestimmten Fällen findet zusätzlich ein Visuminterview statt, bei dem persönliche Umstände und Reisezweck erörtert werden (sogenannte Plausibilitätsprüfung). Die Terminbuchung kann allerdings schwierig sein, da Visumtermine häufig stark nachgefragt sind und lange Wartezeiten entstehen (siehe unser VISAGUARD-Guide zur Beschleunigung der Bearbeitungszeit). Wer ein Visum für Deutschland beantragen möchte, sollte deshalb den Visumtermin rechtzeitig planen und sich über die aktuellen Buchungsmodalitäten beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft informieren.
Rechtlich gesehen ist ein Visumtermin nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Zwar bestehen deutsche Auslandsvertretungen oft auf der persönlichen Vorsprache im Rahmen eines Termins, doch mehrere gerichtliche Entscheidungen zeigen, dass Visa auch ohne persönlichen Termin erteilt werden können – zum Beispiel im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder bei besonderen Umständen. Dennoch wird der Visumtermin in der Praxis fast immer verlangt und gilt als Standardverfahren. Für die Mehrheit der Antragsteller ist es daher unumgänglich, einen Visumtermin wahrzunehmen. Wer sich auf Ausnahmeregelungen berufen möchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen.
2. Wie bekomme ich einen Visumtermin für Deutschland?
2.1 RK-Visa und Warteliste
Die Buchung eines Visumtermins bei der deutschen Botschaft hängt stark vom Herkunftsland ab. In vielen Ländern erfolgt die Terminvergabe über das offizielle System der deutschen Auslandsvertretungen, bekannt als RK-Visa. Dort können Antragsteller direkt online einen Termin buchen. In anderen Ländern hingegen ist zunächst eine Registrierung auf einer Warteliste erforderlich – mit teils jahrelangen Wartezeiten. Ob Ihre zuständige deutsche Botschaft am RK-Visa-System teilnimmt, erfahren Sie direkt auf der offiziellen Webseite von RK-Visa. Wenn Ihre Botschaft nicht gelistet ist, erfolgt die Terminvergabe über alternative Verfahren, meist durch Wartelisten.
2.2 Westbalkanregelung: Besonderheiten bei der Terminvergabe
Für Antragsteller aus dem Westbalkan (z. B. Albanien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina) gilt bei der Visumsbeantragung eine besondere Regelung. Ein Termin bei der deutschen Botschaft kann erst dann gebucht werden, wenn zuvor eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt. Nach Erhalt der Zustimmung wird eine Kundennummer vergeben, mit der dann ein Termin über externe Dienstleister im Westbalkan vereinbart werden kann. Detaillierte Informationen zur Westbalkanregelung und dem Ablauf der Terminbuchung finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Westbalkanverfahren.
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2.3 Terminklage (Visumtermin nicht verfügbar)
Wenn Sie über das RK-Visa-System oder eine Warteliste keinen Visumtermin erhalten, kann unter Umständen eine Terminklage helfen. Dabei wird ein spezialisierter Anwalt beauftragt, um die Untätigkeit der Behörde rechtlich anzufechten (sogenannte Untätigkeitsklage). Die sogenannte Terminklage kann besonders dann sinnvoll sein, wenn dringender Handlungsbedarf besteht oder die Wartezeit unzumutbar lang ist. Auf unserer Plattform vermitteln wir erfahrene Rechtsanwälte, die Sie bei einer solchen Klage professionell unterstützen können.
3. Was geschieht im Visumtermin?
3.1 Ablauf Visuminterview
Der Visumtermin dient in erster Linie der Datenerfassung, Dokumentenprüfung und Identitätsfeststellung. Kinder benötigen einen eigenen Termin – eine gemeinsame Vorsprache mit anderen Familienmitgliedern ist nicht möglich, falls nicht eine gemeinsame Terminbuchung schon im System angeboten wird. Pünktlichkeit ist beim Visumtermin entscheidend, sobald Sie einen Visumtermin gebucht haben: Erscheinen Sie mindestens 10 Minuten vor Ihrem Termin, da es an der Botschaft oder dem Konsulat Sicherheitskontrollen wie am Flughafen gibt.
Der eigentliche Termin läuft strukturiert ab und beinhaltet mehrere Stationen:
Entgegennahme der Unterlagen: Ein Sachbearbeiter prüft Ihre eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dabei wird auch ein digitaler Datensatz angelegt – oft mithilfe eines QR-Codes auf dem VIDEX-Formular.
Unterzeichnung des Visumantrags: Sie müssen den Visumantrag sowie eine Belehrung gemäß § 54 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unterschreiben. Diese Unterschriften sind ein wichtiger formeller Bestandteil des Verfahrens.
Abgabe biometrischer Daten: Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten, also Fingerabdrücke und ein digitales Foto, aufgenommen.
Plausibilitätsprüfung durch ein Gespräch: Je nach Visumtyp kann ein kurzes Gespräch mit dem Sachbearbeiter stattfinden. Hierbei wird überprüft, ob Ihre Angaben glaubwürdig und nachvollziehbar sind.
Sprachkenntnisse (falls erforderlich): Wenn Ihr Visum bestimmte Deutschkenntnisse voraussetzt (z. B. beim Ehegattennachzug), kann während des Interviews geprüft werden, ob Sie tatsächlich über ausreichende Sprachfähigkeiten verfügen.
Abgabe des Reisepasses: Zum Abschluss wird Ihr Reisepass einbehalten, damit das Visum bei positiver Entscheidung direkt eingeklebt werden kann. In manchen Ländern ist ein Expressverfahren möglich, bei dem der Pass schneller per Kurier zurückgesendet wird.
3.2 Ablehnung von Unterlagen
Ein häufiger Fehler an einigen deutschen Auslandsvertretungen ist die Ablehnung von Visumanträgen aufgrund unvollständiger Unterlagen. Dabei ist klar: Die Botschaft darf Ihren Antrag nicht ablehnen, nur weil Dokumente fehlen (§ 24 Abs. 3 VwVfG). Jeder Antrag muss entgegengenommen und registriert werden – selbst wenn Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Das ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch von großer Bedeutung für den Ablauf des Verfahrens. Denn: Mit der Übergabe Ihrer Unterlagen gilt der Visumantrag offiziell als gestellt, und ab diesem Zeitpunkt beginnt die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten (§ 75 VwGO). Wenn die Behörde innerhalb dieser Frist nicht entscheidet, haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage einzureichen. In unserem ausführlichen Guide zur Untätigkeitsklage erklären wir Ihnen, wie das funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
4. Externe Dienstleister
In bestimmten Fällen erfolgt die Terminbuchung und der Visumtermin nicht direkt bei der Botschaft, sondern über externe Dienstleister wie VFS Global. Diese Unternehmen übernehmen im Auftrag der Botschaften die Abwicklung von Visumanträgen und Terminen. Als sogenannte Verwaltungshelfer unterliegen sie denselben gesetzlichen Vorgaben wie die diplomatischen Vertretungen selbst.
Es gibt u.a. die folgenden externen Dienstleister in Visumverfahren:
Sollten Ihre Rechte durch einen der externen Dienstleister verletzt worden sein, stehen Ihnen die oben beschriebenen Rechte gegenüber der Botschaft zu.
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5. FAQ Visumtermin
Was ist ein Visuminterview?
Das Visuminterview ist ein Gespräch im Rahmen Ihres Visumtermins bei der deutschen Botschaft oder einem externen Dienstleister. Dabei werden persönliche Umstände, der Reisezweck und ggf. Sprachkenntnisse überprüft (Plausibilitätsprüfung).
Muss ich persönlich zum Visumtermin erscheinen?
In der Praxis: Ja. Die deutsche Auslandsvertretung verlangt in den meisten Fällen eine persönliche Vorsprache. Rechtlich sind Ausnahmen möglich – z. B. durch gerichtliche Verfahren –, aber diese müssen gut begründet und juristisch begleitet sein.
Wie buche ich einen Visumtermin für Deutschland?
Die Terminbuchung erfolgt meist über das Online-System RK-Visa oder über Wartelisten. Je nach Botschaft und Herkunftsland kann das Verfahren variieren. Prüfen Sie die offizielle Website Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Ich bekomme keinen Termin – was kann ich tun?
Wenn kein Termin verfügbar ist, kann eine sogenannte Terminklage helfen. Dabei wird gerichtlich gegen die Untätigkeit der Botschaft vorgegangen. Dies sollte von einem spezialisierten Anwalt begleitet werden.
Können meine Unterlagen beim Termin abgelehnt werden?
Nein, eine Ablehnung des Antrags nur wegen fehlender Unterlagen ist nicht zulässig. Der Antrag muss entgegengenommen werden. Fehlende Unterlagen dürfen nachgereicht werden. Ab Antragstellung läuft die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten.
6. Fazit
Der Visumtermin ist ein zentraler Bestandteil des Visumantragsverfahrens für Deutschland. Dabei werden persönliche Daten erfasst, Unterlagen geprüft und gegebenenfalls im Visuminterview die Plausibilität des Antrags sowie Sprachkenntnisse überprüft. Obwohl rechtlich nicht in jedem Fall verpflichtend, wird ein persönlicher Termin von den deutschen Auslandsvertretungen fast immer verlangt und sollte daher frühzeitig geplant werden. Die Buchung eines Visumtermins erfolgt je nach Land über das RK-Visa-System, Wartelisten oder externe Dienstleister wie VFS Global. Für bestimmte Regionen, etwa den Westbalkan, gelten Sonderregelungen. Bei langen Wartezeiten oder Terminmangel kann eine Terminklage durch spezialisierte Anwälte Abhilfe schaffen.
Wichtig ist: Auch unvollständige Anträge müssen entgegengenommen werden – fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung beginnt die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten zu laufen. Eine gute Vorbereitung und ggf. rechtliche Unterstützung sind entscheidend, um Verzögerungen oder formale Fehler zu vermeiden.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
[1] Bergmann / Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025
