top of page

Untätigkeitsklage (Migrationsrecht)

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alle Informationen vom Fachanwalt für Migrationsrecht zur Untätigkeitsklage.

Teilen:

clock 3

Hier erfahren Sie

  • was eine Untätigkeitsklage ist

  • wann die Untätigkeitsklage erhoben werden kann

  • Risiken und Chancen Untätigkeitsklage

  • Kosten der Untätigkeitsklage

Inhaltsverzeichnis

1. Untätigkeitsklage VwGO

2. Untätigkeitsklage Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis

3. Untätigkeitsklage Visum

4. Untätigkeitsklage Muster und Kosten

5. FAQ Untätigkeitsklage

6. Fazit Untätigkeitsklage

1. Untätigkeitsklage im Immigrations- und Visumrecht

Sämtliche Migrationsbehörden in Deutschland sind massiv überlastet. Wenn eine Ausländerbehörde oder eine deutsche Botschaft eine Entscheidung über einen Antrag zu lange hinauszögert, kann eine sogenannte Untätigkeitsklage gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erhoben werden. Diese Klage richtet sich nicht gegen eine bestimmte Ablehnung, sondern gegen das Ausbleiben einer Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist. Sie ist damit ein wichtiges Instrument für Antragstellerinnen und Antragsteller im Migrationsrecht, um ihre Rechte durchzusetzen.

Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn drei Monate nach Antragstellung vergangen sind und die zuständige Behörde ohne zureichenden Grund noch keine Entscheidung getroffen hat. Wenn besondere Gründe vorliegen (insbesondere eine Eilbedürftigkeit), ist die Einhaltung der Drei-Monats-Frist nicht notwendig. Wichtig ist, dass keine sachlichen Gründe für die Verzögerung vorliegen dürfen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass eine Überlastung oder Personalmangel keinen Rechtfertigungsgrund für eine Untätigkeit der Behörde darstellen (siehe Rechtsprechung zu § 75 VwGO).

2. Untätigkeitsklage bei Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis

Besonders beliebt ist die Untätigkeitsklage in der Praxis bei Einbürgerungs- und Niederlassungserlaubnisverfahren. Gerade bei Einbürgerungen oder Anträgen auf eine Niederlassungserlaubnis kann sich das Verfahren über Monate oder Jahre hinziehen. Hierfür bestehen oftmals keine nachvollziehbaren Gründe, sondern die Behörde ist schlicht mangelhaft organisiert und geführt. Wenn die Behörde trotz vollständiger Unterlagen und wiederholter Nachfragen nicht tätig wird, kann die Untätigkeitsklage ein sinnvolles Druckmittel sein. Sie signalisiert der Behörde und dem Gericht, dass der Antragsteller sein Anliegen ernsthaft verfolgt und sich nicht länger vertrösten lassen will.

Bei Einbürgerungen ist besonders oft zu beobachten, dass die Behörden auf Rückmeldungen anderer Stellen (z. B. Verfassungsschutz) warten – teilweise ohne konkreten Zeitrahmen. Auch hier kann das Verwaltungsgericht im Rahmen der Untätigkeitsklage prüfen, ob das noch als angemessene Bearbeitungsdauer gilt oder ob die Behörde zur Entscheidung verpflichtet ist. Denn nur weil auf eine andere Behörde gewartet wird, heißt das nicht, dass das Verfahren einfach liegen gelassen werden kann. Der Beschleunigungsgrundsatz (§ 10 S. 2 VwVfG) und die zügige Verfahrensführung gebieten ein kontinuierliches Arbeiten am Fall und kein bloßes Abwarten.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Untätigkeitsklage im Visumverfahren

Auch im Visumsrecht kommt es immer wieder zu erheblichen Bearbeitungsverzögerungen durch die Botschaften – sei es bei Familiennachzug, Arbeitsvisa oder Studienvisa. Wir raten in diesen Fällen dazu, den Visumantrag einfach schriftlich oder per E-Mail zu stellen, indem einfach alle Dokumente (die sonst im Termin vorgelegt werden müssten) digital oder per Post zur Botschaft geschickt werden. Wenn nach drei Monaten keine Entscheidung erfolgt ist und keine nachvollziehbaren Gründe vorliegen, kann auch hier Untätigkeitsklage gegen die Auslandsvertretungen bzw. das Auswärtige Amt (Bundesrepublik Deutschland) erhoben werden.

Besonders relevant ist die Untätigkeitsklage bei Anträgen auf Visumerteilung zum Ehegattennachzug oder zum Fachkräfteeinwanderung. Da hier häufig auch Fristen des Aufenthaltsrechts eine Rolle spielen, kann eine Verzögerung schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere im Bereich Arbeitsmigration kann die extrem verzögerte Visumvergabe zu Gehaltsausfall aufgrund des Nichtantritts des Arbeitsverhältnisses oder sogar zur Kündigung führen. Die Untätigkeitsklage kann hier zu einer schnelleren Visumvergabe führen, um die Stelle doch noch rechtzeitig antreten zu können (siehe VISAGUARD-Fachbeitrag zur sogenannten Terminklage).

4. Muster, Ablauf und Kosten der Untätigkeitsklage

Ein Antrag auf Untätigkeitsklage wird beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt. Dabei müssen Antragsteller darlegen, wann sie ihren Antrag gestellt haben, dass die Dreimonatsfrist verstrichen ist und keine sachlich gerechtfertigte Verzögerung vorliegt. Ein anwaltliches Musterschreiben oder eine fachliche Unterstützung kann helfen, die Erfolgsaussichten der Klage zu verbessern und Fehler zu vermeiden.

Die Kosten einer Untätigkeitsklage hängen vom Streitwert ab, der sich meist aus dem Antrag ergibt, dessen Entscheidung mit der Untätigkeitsklage verfolgt wird (z.B. Visum oder Einbürgerung). In der Regel fallen Gerichtsgebühren und – bei Beauftragung – Anwaltskosten an. Bei Erfolg der Klage trägt die unterlegene Behörde die Kosten, wenn kein Vergleich geschlossen wird. Oft lohnt sich jedoch schon die Klageeinreichung: Die bloße Klageerhebung kann eine Entscheidung der Behörde beschleunigen, noch bevor das Gericht tätig wird.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

5. FAQ zur Untätigkeitsklage

Wann kann ich eine Untätigkeitsklage einreichen?

Nach drei Monaten ohne Entscheidung, sofern keine sachlich gerechtfertigte Verzögerung vorliegt.


Wann liegt eine sachlich gerechtfertigte Verzögerung vor?

Die Gerichte erkennen nur wenige Rechtfertigungsgründe für eine Untätigkeit der Behörde an. Überlastung und Kapazitätsengpässe sind keine Rechtfertigungsgründe, da diese auf einem Organisationsverschulden beruhen. Anerkannt ist aber z.B. eine Überlastung aufgrund von Naturkatastrophen (z.B. Fluchtmigration aufgrund des Erdbebens in der Türkei im Jahr 2023).


Welche Anträge sind besonders betroffen?

Vor allem Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis und Visumverfahren sind von Untätigkeitsverfahren betroffen.


Müssen die drei Monate für die Untätigkeitsklage abgewartet werden?

Nein, in Eilfällen (z.B. drohender Arbeitsplatzverlust) müssen die drei Monate nicht abgewartet werden.


Ist eine Untätigkeitsklage teuer?

Die Kosten variieren, häufig entstehen bei erfolgreicher Klage keine Kosten für die Klägerseite, da die Behörde zahlt (wenn kein Vergleich geschlossen wird).


Brauche ich eine Anwältin oder einen Anwalt für die Untätigkeitsklage?

Nicht zwingend, Sie können die Untätigkeitsklage auch selber erheben.

6. Fazit zur Untätigkeitsklage zur Untätigkeitsklage (Immigrationsrecht)

Die Untätigkeitsklage ist ein effektives rechtliches Mittel, um langwierige Verfahren im Migrationsrecht zu beschleunigen. Sie schützt Antragsteller davor, dass Behörden Entscheidungen unangemessen lange hinauszögern – sei es bei Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis oder Visum. Wer auf eine Entscheidung angewiesen ist, sollte nicht zögern, rechtzeitig aktiv zu werden. VISAGUARD bietet Betroffenen im Migrationsrecht die Möglichkeit, geeignete Fachanwälte zu finden, die bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – auch bei einer Untätigkeitsklage. Lassen Sie sich beraten, wann dieser Schritt sinnvoll ist und wie Sie effektiv gegen Verzögerungstaktiken der Behörden vorgehen können.

Quellenverzeichnis

[1] Christoph Sennekamp, Bergmann, Handlexikon der Europäischen Union 6. Auflage 2022, Untätigkeitsklage

[2] Helge Sodan/Jan Ziekow in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung | 5. Auflage 2018, § 75

[3] § 75 Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 328) geändert worden ist

[4] Oberhäuser, Migrationsrecht in der Beratungspraxis (Nomos)

Black Vector Silouhette of Berlin
bottom of page