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Scheinselbstständigkeit Deutschland

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Alles zu den Kriterien und Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit in Deutschland.

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Hier erfahren Sie

  • was eine Scheinselbstständigkeit ist

  • wann eine Scheinselbstständigkeit vorliegt (Kriterien)

  • welche Konsequenzen eine Scheinselbstständigkeit hat

Inhaltsverzeichnis

1. Scheinselbstständigkeit als Freelancer und Unternehmer 

2. Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? 

3. Folgen einer Scheinselbstständigkeit 

4. FAQ

5. Fazit

1. Scheinselbstständigkeit als Freelancer und Unternehmer 

Die Scheinselbstständigkeit ist ein zentrales Thema im deutschen Arbeitsrecht und betrifft sowohl Unternehmen als auch Freelancer und Solo-Selbstständige. Wer als scheinbar Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter tätig ist, riskiert schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Umso wichtiger ist es, die Kriterien der Scheinselbstständigkeit zu kennen und aktiv zu vermeiden. Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann das rückwirkend zu erheblichen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern führen.

Für Ausländer ist das Thema Scheinselbstständigkeit zusätzlich relevant, da eine Scheinselbstständigkeit erhebliche Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel haben kann. Zunächst versuchen viele Freelancer mit nur einem Arbeitgeber, eine Freelancerpermit zu bekommen. Diese Anträge werden dann aufgrund von Scheinselbstständigkeit abgelehnt. Selbst wenn der Aufenthaltstitel erteilt wird, kann die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber mit einem Aufenthaltstitel für Selbstständige dazu führen, dass der Ausländer sich Täuschungsvorwürfe vorhalten lassen muss. Insofern wird nämlich für das Arbeiten bei einem Unternehmen ein Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken (z.B. §§ 18a, 18b AufenthG) und nicht ein Aufenthaltstitel für Selbstständige (§ 21 AufenthG) benötigt. Zusätzlich kann deshalb im Falle der Scheinselbstständigkeit eine illegale Beschäftigung vorliegen.

2. Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? 

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Person offiziell als Selbstständiger beauftragt wird, faktisch jedoch in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingebunden ist und dessen Weisungen unterliegt – vergleichbar mit einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis. Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, kann z.B. durch die Rentenversicherung im sogenannten Statusfeststellungsverfahren geprüft werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann insbesondere, ob:

  • Weisungsgebundenheit vorliegt (z. B. hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsweise), 

  • der Betroffene keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, 

  • er nur einen Hauptauftraggeber hat, 

  • er in die Abläufe und Infrastruktur des Unternehmens integriert ist. 


Wenn diese Kriterien zeigen, dass der Ausländer tatsächlich abhängig beschäftigt und nicht selbstständig tätig ist, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor.

3. Folgen einer Scheinselbstständigkeit 

Scheinselbstständigkeit kann schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wird sie rückwirkend festgestellt, müssen Arbeitgeber mit hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern rechnen. Zusätzlich drohen Bußgelder nach dem Sozialgesetzbuch und strafrechtliche Sanktionen, insbesondere wegen des Vorenthaltens von Sozialabgaben. Auch arbeitsrechtlich hat die Feststellung gravierende Folgen: Das Arbeitsverhältnis gilt rückwirkend als Beschäftigung, wodurch Ansprüche auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kündigungsschutz entstehen können – ein erheblicher Risikofaktor für Unternehmen.

Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist neben einem klaren und professionell formulierten Dienst- oder Werkvertrag vor allem die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit entscheidend. Auftraggeber sollten darauf achten, dem Selbstständigen unternehmerische Freiheit zu gewähren, etwa durch freie Zeiteinteilung und eigenverantwortliche Auftragsbearbeitung. Bestehen Unsicherheiten, empfiehlt sich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, um Rechtsklarheit zu schaffen. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und rechtssicher vermeiden.

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4. FAQ

Was ist eine Scheinselbstständigkeit?

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn jemand formell als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet – etwa durch Weisungsbindung, Integration in Betriebsabläufe und Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber.


Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?

Eine Scheinselbstständigkeit wird regelmäßig angenommen, wenn:

  • nur ein Hauptauftraggeber besteht,

  • Weisungsgebundenheit bzgl. Arbeitszeit oder -ort besteht,

  • keine eigene unternehmerische Struktur vorhanden ist,

  • die Person in die Betriebsorganisation eingebunden ist.

Die Deutsche Rentenversicherung kann dies im Statusfeststellungsverfahren prüfen.


Welche Konsequenzen hat Scheinselbstständigkeit?

Folgen sind u. a.:

  • Nachzahlung von Sozialabgaben durch den Auftraggeber,

  • Bußgelder und ggf. strafrechtliche Folgen,

  • Rückwirkender Arbeitsvertrag mit Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz,

  • bei Ausländern: Gefährdung des Aufenthaltstitels


Wie wirkt sich Scheinselbstständigkeit auf meinen Aufenthaltstitel aus?

Arbeiten Sie mit einem Selbstständigen-Titel (§ 21 AufenthG) faktisch als abhängig Beschäftigter, kann das als Täuschung gewertet werden. In diesem Fall droht ein Verlust des Aufenthaltstitels und ggf. der Vorwurf illegaler Beschäftigung.

5. Fazit

Die Scheinselbstständigkeit stellt ein erhebliches Risiko im deutschen Arbeitsrecht dar – insbesondere für Freelancer, Solo-Selbstständige und deren Auftraggeber. Eine falsche Einordnung kann zu hohen Nachzahlungen von Sozialabgaben, strafrechtlichen Konsequenzen und rückwirkenden arbeitsrechtlichen Ansprüchen führen. Besonders ausländische Fachkräfte sind betroffen, da eine Scheinselbstständigkeit den Aufenthaltstitel gefährden kann. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit – nicht der Vertrag allein. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollten bei Zweifeln Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden.

Quellenverzeichnis

[1] Riediger/Schilling in Wabnitz/Janovsky/Schmitt, WirtschaftsStrafR-HdB, 21. Kap. Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und unzureichende Arbeitsbedingungen, 6. Auflage 2025

[2] Muschiol in Wagner, Lohnsteuer, S. Sozialversicherungsrechtliche Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers, 5. Edition 2025

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