
Pass
Der Pass ist ein Ausweisdokument und stellt eine offizielle Bestätigung von Staatsangehörigkeit und Identität einer Person dar. Er wird von einem Staat an seine Bürger ausgegeben.
Zugehörige Rechtsquelle: Passgesetz (PassG)
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Passpflicht Ausländer
Passersatz
Beim Passersatz handelt es sich um ein Ausweisdokument, welches allein oder in Verbindung mit einem Visum oder Aufenthaltstitel einige Funktionen eines Reisepasses ersetzt.
Zugehörige Rechtsquelle: § 7 PassV
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Passpflicht Ausländer
Passpflicht
Passpflicht bedeutet, dass ein Ausländer für eine Einreise in das Bundesgebiet oder den Aufenthalt in Deutschland einen gültigen Pass oder Passersatz besitzen muss, um sich damit über seine Person auszuweisen. Die Passpflicht gilt in bestimmten Fällen auch für deutsche Staatsangehörige (siehe § 1 PassG).
Zugehörige Rechtsquelle: § 3 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Passpflicht Ausländer
Pflegefachkraft
Pflegefachkraft ist die Bezeichnung für ausgebildete Pflegekräfte in Deutschland. Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen will, bedarf der Erlaubnis (§ 1 PflBG). Bestimmte pflegerische Aufgaben dürfen nur von Pflegefachkräften ausgeführt werden (§ 4 PflBG). Aufgrund des großen Bedarfs an Pflegefachkräften beantragen viele ausländische Pflegekräfte ein Defizitbescheid-Visum oder eine Anerkennungspartnerschaft.
Zugehörige Rechtsquelle: Pflegeberufegesetz (PflBG)
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ausländische Pflegefachkräfte
Pflegehilfskraft
Pflegehilfskräfte unterstützen Pflegefachkräfte und führen Aufgaben aus, die nicht den Pflegefachkräften vorbehalten sind. Pflegehilfskräften kann ein Visum erteilt werden, wenn sie die durch Bundes- oder Landesrecht bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung einer Pflegehilfstätigkeit erfüllen und sie über eine anerkannte Ausbildung verfügen (siehe § 22a BeschV).
Zugehörige Rechtsquelle: § 22a BeschV
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Ausländische Pflegefachkräfte
Plausibilität
Plausibilität bei Visumanträgen bezieht sich auf die Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit der Angaben, die ein Antragsteller gegenüber der Visastelle macht. Es geht darum, ob die dargestellten Umstände, Absichten und Dokumente realistisch, stimmig und logisch erscheinen – also ob sie in sich schlüssig und im Kontext glaubwürdig sind.
Zugehörige Rechtsquelle: § 24 VwVfG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Plausibilität
Plausibilitätsprüfung
Die Plausibilitätsprüfung bei Visumanträgen ist ein behördliches Verfahren, bei dem geprüft wird, ob die Angaben und Unterlagen eines Antragstellers in sich stimmig, nachvollziehbar und glaubwürdig sind. Sie ist ein zentrales Element bei der Entscheidungsfindung über die Erteilung oder Ablehnung eines Visums.
Zugehörige Rechtsquelle: § 24 VwVfG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Plausibilität
Post-Study/Post-Doc
Ein Post-Study-Visum (auf Deutsch etwa: Visum nach dem Studium) ist ein Aufenthaltstitel, der es internationalen Studierenden erlaubt, nach dem Abschluss ihres Studiums in einem bestimmten Land zu bleiben – oft mit dem Ziel, Arbeit zu suchen oder zu arbeiten.
Zugehörige Rechtsquelle: § 16b AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Studienvisum
Potenzialsäule
Im Aufenthaltsrecht bezeichnet der Begriff „Potenzialsäule“ eine der drei Säulen im Einwanderungsrechts in Deutschland, das im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung modernisiert wurde. Die Potenzialsäule richtet sich insbesondere an Menschen aus Drittstaaten, die noch nicht über einen konkreten Arbeitsplatz oder eine anerkannte Qualifikation nach deutschen Maßstäben verfügen, aber ein erkennbares Potenzial mitbringen, um sich in Deutschland zu qualifizieren oder zu arbeiten.
Zugehörige Rechtsquelle: §§ 20a, b AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Chancenkarte
Privilegierung
Der Begriff Privilegierung bezeichnet im Aufenthaltsrecht die Bevorzugung oder Sonderbehandlung einer bestimmten Personengruppe im Vergleich zu anderen (z.B. aufgrund der Nationalität oder dem Ausbildungsstand). Es handelt sich um die Einräumung besonderer Rechte, Vorteile oder Ausnahmen, die nicht allen zustehen. Diese gesetzlichen Priviligierungen stellen eine Diskriminierung der nicht priviligierten Ausländer dar.
Zugehörige Rechtsquelle: § 26 BeschV
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Best-Friends Staaten (Länderseiten)
Probezeit
Die „Probezeit“ ist eine arbeitsvertraglich geregelte Zeitspanne, während derer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Die Probezeit darf höchstens 6 Monate bestehen. Die Probezeit ist nicht zwingend und kann verkürzt oder aufgehoben werden. Die Probezeit sollte nicht mit der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes, welche ebenfalls 6 Monate beträgt, verwechselt werden (siehe § 1 Abs. 1 KSchG).
Zugehörige Rechtsquelle: § 622 Abs. 3 BGB
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kündigungsschutz für Ausländer
Prüfpflicht (Arbeitgeber)
Arbeitgeber müssen prüfen, ob Ausländer, die sie beschäftigen oder mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragen, einen Aufenthaltstitel besitzen, der die entsprechende Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt.
Zugehörige Rechtsquelle: § 4a Abs. 5 S. 3 Nr. 1 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitgeberpflichten § 4a AufenthG
Push Back
Pushback (englisch für „Zurückdrängen“ oder „Zurückweisung“) ist ein Begriff, der vor allem im Kontext von Migration und Grenzschutz verwendet wird. Er bezeichnet Maßnahmen, mit denen Flüchtlinge oder Migrant:innen an einer Grenze aktiv (und meist rechtswidrig) zurückgedrängt oder abgewiesen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Flüchtlinge einen Asylantrag stellen, obwohl diese ein Recht darauf haben.
Zugehörige Rechtsquelle: Art. 33 GFK
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen
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