Aufenthaltsrecht Türken
Alle Informationen zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für türkische Staatsbürger in Deutschland.

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wann türkische Staatsangehörige eine Arbeitserlaubnis erhalten können
welche Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis für Türken hat
welche Rechte türkische Arbeitnehmer in Deutschland haben
was die “Standstill-Klausel” nach dem ARB 1/80 ist
Inhaltsverzeichnis
1. Arbeitserlaubnis für Türken in Deutschland
2. Voraussetzungen Arbeitserlaubnis türkische Staatsangehörige
3. Rechte von türkischen Arbeitnehmern in Deutschland
4. Familienangehörige von türkischen Arbeitnehmern (Art. 7 ARB 1/80)
5. Standstill-Klausel ARB 1/80
6. Andere Visumsmöglichkeiten für türkische Staatsangehörige
7. FAQ zur Arbeitsmigration von Türken und zum ARB 1/80
8. Fazit
In Deutschland leben momentan etwa 3,2 Millionen Menschen aus der Türkei. Das heißt, dass jeder 25. Mensch in Deutschland eine türkische Familienbiografie hat. Trotzdem ist ca. die Hälfte der in Deutschland lebenden Türken nicht eingebürgert. Das Visums- und Aufenthaltsrecht hat deshalb für die in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen eine besondere Bedeutung, da türkische Staatsangehörige häufig über Jahrzehnte von den Aufenthaltsmöglichkeiten Gebrauch machen.
Die Türkei ist seit jeher einer der wichtigsten politischen Kooperationspartner des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. der Europäischen Union. Dies gilt nicht nur in militärischer Hinsicht, sondern vor allem auch in Bezug auf wirtschaftliche Fragen. Aufgrund der engen politisch-wirtschaftlichen Verzahnung der europäischen Länder mit der Türkei existieren zahlreiche völkerrechtliche Vereinbarungen, die eine wirtschaftliche Zusammenarbeit erleichtern sollen. Dies gilt nicht nur für den Waren- und Kapitalverkehr, sondern auch im Bereich der Arbeitsmigration. Das für die Arbeitsmigration wichtigste Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei ist der Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 (ARB 1/80), welcher türkischen Arbeitnehmern unabhängig von der Qualifikation einen Aufenthalt ermöglicht.
1. Arbeitserlaubnis für Türken in Deutschland
Das ARB 1/80 garantiert verschiedene Aufenthalts- und Arbeitsrechte für Türken in Deutschland. Eigentlich sieht der Wortlaut des ARB 1/80 lediglich vor, dass türkische Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Erneuerung ihrer Arbeitserlaubnis haben (Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80). Es ist allerdings herrschende Meinung, dass aus dem Arbeitsrecht in Deutschland für Türken auch ein Aufenthaltsrecht folgt, da Arbeiten ohne Aufenthalt in Deutschland denklogisch nicht möglich ist. Insofern vermittelt das ARB 1/80 also auch ein Aufenthaltsrecht. Gleichzeitig folgt aus dem ARB allerdings kein Recht auf Einreise/Visumsrecht. Das ARB 1/80 gilt also nur für türkische Arbeitnehmer, die sich bereits in Deutschland aufhalten.
2. Voraussetzungen Arbeitserlaubnis türkische Staatsangehörige
Um eine Arbeitserlaubnis nach ARB 1/80 zu erhalten, muss der Antragsteller zunächst als Arbeitnehmer im Sinne des ARB 1/80 gelten. Dies setzt voraus, dass er eine Tätigkeit für einen Arbeitgeber ausübt, dessen Weisungen unterliegt und dafür eine Vergütung erhält. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit nicht nur vorläufig ist, sondern eine ordnungsgemäße Beschäftigung darstellt. Dazu zählen insbesondere eine feste Arbeitszeit, eine festgelegte Vergütung, Urlaubsanspruch sowie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
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Ein weiteres zentrales Kriterium ist die Dauer der Beschäftigung. Um überhaupt eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss der türkische Arbeitnehmer mindestens ein Jahr legal in Deutschland beschäftigt gewesen sein. Dabei können auch Minijobs als Beschäftigung angerechnet werden, während Zeiten der Selbstständigkeit nicht berücksichtigt werden. Bestimmte Abwesenheitszeiten, wie unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Krankheitszeiten, unterbrechen die Beschäftigungsdauer nicht, werden jedoch auch nicht angerechnet. Jahresurlaub, Mutterschutz, Arbeitsunfälle und kurze Krankheitszeiten hingegen fließen in die Berechnung mit ein.
3. Rechte von türkischen Arbeitnehmern in Deutschland
Mit steigender Dauer der Beschäftigung erweitern sich die Rechte türkischer Arbeitnehmer in Deutschland. Nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung besteht ein Anspruch auf eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis beim gleichen Arbeitgeber. Nach drei Jahren dürfen türkische Arbeitnehmer in demselben Berufsfeld, jedoch auch bei einem anderen Arbeitgeber, tätig werden. Nach vier Jahren entfällt jede berufliche Einschränkung: Sie dürfen dann in jedem beliebigen Beruf und bei jedem Arbeitgeber in Deutschland arbeiten. Diese Regelungen bieten türkischen Arbeitnehmern eine schrittweise Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und gewähren ihnen weitreichende Beschäftigungsrechte. Es ist jedoch entscheidend, die formalen Anforderungen genau zu erfüllen, um die Arbeitserlaubnis nach ARB 1/80 rechtssicher zu erhalten.
4. Familienangehörige von türkischen Arbeitnehmern (Art. 7 ARB 1/80)
Das ARB 1/80 gewährt nicht nur türkischen Arbeitnehmern, sondern auch ihren Familienangehörigen spezielle Rechte in Deutschland. Insbesondere haben auch diese Familienangehörigen ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht, wenn sie seit mindestens 3 - 5 Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz in Deutschland mit dem Arbeitnehmer haben (Art. 7 ARB 1/80). Um als Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers die Aufenthalts- und Arbeitsrechte nach dem ARB 1/80 zu erwerben, muss es sich zunächst um einen nachzugsfähigen Familienangehörigen handeln. Wer genau Familienangehöriger im Sinne des ARB 1/80 ist, lässt sich dem Abkommen nicht entnehmen, weshalb für die Definition auf Art. 10 VO 1612/68 zurückgegriffen werden muss.
Kinder von türkischen Arbeitnehmern erwerben ein selbständiges Aufenthaltsrecht, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und ein Elternteil mindestens 3 Jahre in Deutschland gearbeitet hat.
5. Standstill-Klausel ARB 1/80
Eine Besonderheit des Aufenthaltsrechts nach dem ARB 1/80 ist, dass die Rechte nach dem Assoziationsabkommen nicht verschlechtert werden dürfen. Nach Art. 7 ARB 2/76 dürfen Türken in Deutschland nämlich keine neuen Beschränkungen auferlegt werden (siehe auch Art. 13 ARB 1/80). Dementsprechend dürfen türkischen Arbeitnehmern keine abstrakt-formellen Vergünstigungen entzogen werden (z.B. durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Verwaltungspraktiken). Dies gilt lediglich dann nicht, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses einen Verstoß gegen die Standstill-Klausel erfordern. Entsprechende Maßnahmen müssen allerdings gut begründet werden und erfordern eine Einzelfallprüfung.
6. Andere Visumsmöglichkeiten für türkische Staatsangehörige
Sollten die oben geschilderten Rechte nach dem ARB 1/80 für Sie nicht einschlägig sein (beispielsweise weil Sie noch nicht ein Jahr in Deutschland arbeiten), können Sie natürlich auch von den üblichen Arbeitsmigrationsrechten Gebrauch machen. Insofern sperrt das ARB 1/80 nicht die übrigen Visums- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Türken haben deshalb auch die Möglichkeit, ganz normal die Blaue Karte EU oder andere Fachkraft-Titel zu beantragen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, also insbesondere einen anerkannten Abschluss haben.
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7. FAQ zur Arbeitsmigration von Türken und zum ARB 1/80
Muss ich als türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Ja, auch türkische Arbeitnehmer müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zwar ist diese lediglich deklaratorisch, allerdings besteht trotzdem eine entsprechende Titelpflicht (siehe § 4 Abs. 2 AufenthG).
Zählt das ARB 1/80 als unbefristetes Aufenthaltsrecht im Sinne der Einbürgerungsvorschriften?
Ja, das ARB 1/80 zählt unter Umständen als unbefristetes Aufenthaltsrecht. Eine Einbürgerung für türkische Staatsangehörige auf Grundlage des ARB 1/80 ist also möglich.
Darf ich während eines Arbeitsaufenthalts als türkische Staatsbürger mit dem ARB 1/80 auch studieren?
Ja, das Studium und eine parallele Arbeit ist möglich, um die Rechte nach dem ARB 1/80 zu erwerben.
Was ist das ARB 1/80 und welche Rechte vermittelt es türkischen Arbeitnehmern?
Das ARB 1/80 ist ein Beschluss des EWG-Türkei-Assoziationsrats von 1980. Es gewährt türkischen Arbeitnehmern nach einem Jahr legaler Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis in Deutschland – auch ohne qualifizierten Abschluss. Mit der Dauer der Beschäftigung erweitern sich diese Rechte schrittweise.
Gelten die Regelungen des ARB 1/80 auch für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer?
Ja. Nach Art. 7 ARB 1/80 erhalten Familienangehörige (z. B. Ehegatten oder Kinder) nach 3–5 Jahren gemeinsamen rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland ebenfalls ein Aufenthaltsrecht sowie Zugang zum Arbeitsmarkt.
Was bedeutet die Standstill-Klausel im ARB 1/80 für türkische Staatsbürger?
Die Standstill-Klausel besagt, dass die Rechtsstellung türkischer Staatsbürger nicht verschlechtert werden darf. Neue gesetzliche oder verwaltungspraktische Einschränkungen im Aufenthalts- oder Arbeitsrecht sind unzulässig, es sei denn, sie sind zwingend durch ein übergeordnetes Allgemeininteresse gerechtfertigt.
8. Fazit
Auf dieser Seite haben Sie erfahren, welche besonderen Aufenthaltsrechte für türkische Staatsangehörige in Deutschland gelten. Türkische Staatsangehörige können sich auf das besondere ARB 1/80 berufen, welches es Ihnen ermöglicht, auch ohne anerkannte Ausbildung eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Dies gilt allerdings nur für türkische Staatsangehörige, die sich bereits in Deutschland aufhalten. Auch Familienangehörige von türkischen Staatsangehörigen können sich unter Umständen auf das ARB 1/80 berufen.
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Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] NK-AuslR/Hofmann/Oberhäuser Assoziationsrecht EU-Türkei
[2] NK-AuslR/Hofmann/ Cziersky-Reis Art. 41 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12.9.1963
[3] zur Sprachzertifikatspflicht für türkische Staatsangehörige bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis siehe BVerwG, Urteil vom 28.04.2015 - 1 C 21.14
[4] zur Anwendung des ARB 1/80 auf Au-Pairs und Studenten siehe EuGH, Urteil vom 24.01.2008, Az. C-294/06
[5] zum notwendigen Umfang der Tätigkeit für die Anwendung des ARB 1/80 siehe VG Bremen, Urteil vom 26.03.2012, Az. 4 K 1487/10
[6] Visumhandbuch, Türkische Staatsangehörige (Dienstleistungserbringung), 68. Ergänzungslieferung, Stand: 07/2018
[7] Europäisches Niederlassungsabkommen v. 13.12.1955, BGBl. 1959 II, 997
[8] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, ARB 1/80