Pakistan erlaubt doppelte Staatsbürgerschaft mit Deutschland
- VISAGUARD Sekretariat

- vor 2 Stunden
- 3 Min. Lesezeit

Lange Zeit war es für viele pakistanische Staatsangehörige in Deutschland eine Entscheidung, die einer Zerreißprobe glich. Wer den deutschen Pass und damit die volle politische Teilhabe sowie rechtliche Gleichstellung in seiner neuen Heimat anstrebte, musste oft ein Stück seiner Identität opfern: die pakistanische Staatsangehörigkeit. Dieser bürokratische Verzicht war nicht nur eine emotionale Hürde, sondern brachte handfeste juristische und wirtschaftliche Nachteile in der alten Heimat mit sich. Doch seit dem 9. Januar 2026 hat sich das Blatt gewendet. Eine offizielle Mitteilung der pakistanischen Botschaft in Berlin markiert das Ende einer Ära der Exklusivität. Pakistan hat Deutschland offiziell in die Liste der Länder aufgenommen, mit denen eine Mehrstaatigkeit zulässig ist. Als Ihre Experten für Visumsrecht bei VISAGUARD begleiten wir diesen Wandel mit großer Aufmerksamkeit, da er die Lebensplanung von fast 100.000 Menschen in der Bundesrepublik grundlegend verändert.
Der rechtliche Durchbruch: Was sich seit Januar 2026 geändert hat
Hinter den diplomatischen Kulissen wurden die rechtlichen und administrativen Weichen gestellt, um die doppelte Staatsangehörigkeit zwischen Pakistan und Deutschland auf ein solides Fundament zu stellen. Bisher war die Situation von Unsicherheit geprägt. Während das deutsche Recht bereits im Juni 2024 die Weichen für die Mehrstaatigkeit stellte, blieb Pakistan in der Umsetzung restriktiv. Die pakistanische Staatsangehörigkeit wurde bei einer Einbürgerung in Deutschland oft nur geduldet oder ging verloren. Nun ist Deutschland offiziell Teil der pakistanischen Regelungen zur Mehrstaatigkeit. Das bedeutet für Sie als Antragsteller, dass der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nicht mehr automatisch den Verlust Ihres pakistanischen Passes nach sich zieht. Wir sehen darin einen Meilenstein für die Integration, da die rechtliche Brücke zwischen beiden Nationen nun ohne den Verlust von Eigentumsrechten oder Erbansprüchen im Herkunftsland überquert werden kann.
Die Rückkehr zur Identität: Rückerwerb der pakistanischen Staatsangehörigkeit
Ein besonders spannender Aspekt dieser Neuerung betrifft diejenigen, die den Schritt der Einbürgerung bereits in der Vergangenheit vollzogen haben und dabei schweren Herzens auf ihren pakistanischen Pass verzichten mussten. Wir wissen aus unserer Beratungspraxis, dass viele ehemalige pakistanische Staatsbürger den Wunsch hegen, ihre ursprüngliche Nationalität wiederzuerlangen. Die pakistanische Botschaft hat hierzu hoffnungsvolle Signale gesendet: Es ist ein spezielles Verfahren geplant, das den Rückerwerb ermöglichen soll. Auch wenn die detaillierten Durchführungsbestimmungen und die Liste der erforderlichen Unterlagen noch finalisiert werden, zeichnet sich ab, dass Pakistan hier einen unbürokratischen Weg ebnen möchte. Wir beobachten die Veröffentlichungen der diplomatischen Vertretungen genau, um unsere Mandanten sofort zu informieren, sobald die ersten Anträge auf Wiedererlangung gestellt werden können.
Die deutsche Perspektive: Einbürgerung nach § 10 StAG
Auf deutscher Seite harmoniert diese Entscheidung perfekt mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vom 27. Juni 2024. Der Gesetzgeber hat den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben. Wenn Sie nun die Einbürgerung anstreben, gelten die regulären Voraussetzungen des § 10 StAG. In unserer Kanzlei prüfen wir täglich, ob die individuellen Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört primär ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland. Zudem müssen Sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der zur Einbürgerung berechtigt, und Ihren Lebensunterhalt sowie den Ihrer Angehörigen ohne öffentliche Mittel bestreiten können.
Besonderes Augenmerk legen wir in der Beratung auf den Nachweis der Sprachkenntnisse auf B1-Niveau und den erfolgreichen Abschluss des Tests „Leben in Deutschland“. Die Neuerung aus Islamabad bedeutet für das Verfahren in Deutschland schlichtweg, dass die früher oft notwendige Entlassung aus der pakistanischen Staatsangehörigkeit als Prozessschritt komplett entfällt. Dies beschleunigt nicht nur das Verfahren bei den deutschen Einbürgerungsbehörden, sondern nimmt auch den enormen psychischen Druck von den Antragstellern.
Praktische Vorteile und langfristige Sicherheit
Die Auswirkungen dieser Entscheidung strahlen in fast alle Lebensbereiche aus. Durch den Erhalt beider Pässe sichern Sie sich weitreichende Rechte in beiden Staaten. In Deutschland genießen Sie durch die Einbürgerung das volle Wahlrecht und die uneingeschränkte Freizügigkeit innerhalb der EU. Gleichzeitig bleiben Ihre Rechte in Pakistan – etwa bei Bankangelegenheiten, dem Erwerb von Grundstücken oder in erbrechtlichen Angelegenheiten – vollumfänglich gewahrt. Wir erleben oft, dass gerade die Bindung zur erweiterten Familie durch den Doppelpass gestärkt wird, da Reisen und längere Aufenthalte im Herkunftsland ohne visumsrechtliche Hürden möglich bleiben. Die Aufnahme Deutschlands in den Kreis der nunmehr 22 Länder, mit denen Pakistan die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, ist somit ein klares Bekenntnis zur Realität der globalen Mobilität.
Fazit: Ein neuer Weg für pakistanische Mitbürger
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die offizielle Anerkennung der Mehrstaatigkeit durch Pakistan eine historische Chance darstellt. Der Konflikt zwischen der Identität als Pakistani und der vollen Integration als deutscher Staatsbürger ist rechtlich aufgelöst. Seit dem 9. Januar 2026 ist der „Doppelpass“ kein Privileg mehr, sondern ein zugänglicher Weg für alle, die die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllen. Wir als Kanzlei unterstützen Sie dabei, diesen Weg rechtssicher zu beschreiten, sei es bei der Erstbeantragung der deutschen Staatsbürgerschaft oder beim zukünftigen Rückerwerb Ihrer pakistanischen Nationalität. Die rechtliche Sicherheit, die diese Neuerung bietet, ist das Fundament für eine sorgenfreie Zukunft in beiden Welten.
Weitere Informationen zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland als Pakistan finden Sie auf der Homepage der pakistanischen Botschaft in Deutschland.



