Jugendorganisation der CDU will Einbürgerung nach 5 Jahren rückgängig machen
- Isabelle Manoli
- vor 19 Stunden
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Es war eine Zäsur im deutschen Migrationsrecht, als die Fristen für den Erwerb des deutschen Passes spürbar verkürzt wurden. Doch während viele Antragsteller gerade erst beginnen, ihre Unterlagen nach den neuen Erleichterungen zusammenzustellen, ziehen am politischen Horizont bereits dunkle Wolken auf. Was sicher geglaubt schien, könnte bald wieder zur Disposition stehen. Die Debatte um das „Vertrauen in den Rechtsstaat“ und die „Entwertung des Passes“ hat eine neue Dynamik gewonnen, die für Tausende Menschen in Deutschland weitreichende Konsequenzen haben könnte. Wenn die politischen Forderungen der Jungen Union Gehör finden, stehen wir nicht weniger als vor einer Rolle rückwärts, die den Weg zum deutschen Pass für viele wieder deutlich steiniger und länger machen würde. Als Kanzlei für Visumsrecht beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge, da sie die Planungssicherheit unserer Mandanten direkt bedrohen.
Die Rückkehr zur bewährten Langfristigkeit
Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, die für eine Einbürgerung nach § 10 StAG erforderlich ist. Die erst vor geraumer Zeit eingeführte Verkürzung auf eine Regelfrist von fünf Jahren wird massiv attackiert. Die Argumentation der politischen Akteure zielt darauf ab, dass Integration ein tiefgreifender Prozess sei, der Zeit benötige. Die Forderung nach einer Anhebung der Frist auf mindestens acht Jahre ist dabei mehr als nur eine Zahlenspielerei; sie ist Ausdruck eines veränderten Grundverständnisses. Wir sehen darin die Gefahr, dass die Motivation zur schnellen Integration durch eine künstliche Verlängerung der Wartezeit eher gebremst als gefördert wird. Wer bereits nach fünf Jahren wirtschaftlich und sozial fest im Sattel sitzt, empfindet eine weitere dreijährige Wartezeit oft als unnötige bürokratische Hürde, die das Zugehörigkeitsgefühl eher schwächt als stärkt.
Sprache als Barriere statt als Brücke
Ein weiterer kritischer Punkt in den aktuellen Reformvorschlägen betrifft die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Während bisher für die Einbürgerung im Regelfall das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ausreichte, wird nun eine Verschärfung auf das Niveau B2 gefordert. Für uns als Rechtsanwälte stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit. Das Niveau B1 bescheinigt bereits eine hinreichende Verständigung im Alltag und Beruf. Die Anhebung auf B2 würde bedeuten, dass Bewerber komplexe Texte verstehen und sich spontan und fließend zu abstrakten Themen äußern müssen. Dies würde insbesondere für ältere Mitbürger oder Menschen in handwerklichen Berufen, die nicht täglich mit komplexer Schriftsprache zu tun haben, eine enorme Hürde aufbauen. Eine Rücknahme bestehender Ausnahmeregelungen könnte zudem dazu führen, dass Personen, die trotz Sprachbarrieren wertvolle Beiträge zur Gesellschaft leisten, dauerhaft vom Bürgerrecht ausgeschlossen bleiben.
Die Werteprüfung und das Bekenntnis zur Verfassungsordnung
Ein besonders sensibler Bereich der geplanten Verschärfungen ist die sogenannte Werteprüfung. Zwar ist das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bereits jetzt zwingende Voraussetzung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG, doch die Forderungen nach einer „wirksameren Prüfung“ zielen auf eine tiefergehende Gesinnungsprüfung ab. Es geht hierbei um explizite Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau sowie um eine klare Absage an Antisemitismus und Rassismus. Wir halten es für rechtlich geboten, dass Bewerber unsere zentralen Werte teilen. Gleichzeitig warnen wir jedoch vor vagen Prüfverfahren, die Spielraum für Willkür lassen könnten. Eine Einbürgerung darf nicht von subjektiven Einschätzungen der Behördenmitarbeiter abhängen, sondern muss an klaren, objektivierbaren Kriterien gemessen werden, um den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Vorhersehbarkeit und Gleichbehandlung gerecht zu werden.
Sanktionen gegen irreguläre Migration im Staatsangehörigkeitsrecht
Besonders weitreichend ist die Forderung, die Einbürgerung für Personen, die ursprünglich illegal eingereist sind oder Schutzstatus genießen, massiv zu erschweren. Der Wunsch, sogenannte „Spurwechsel“ – also den Übergang von einem humanitären Aufenthaltstitel in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit mit anschließender Einbürgerung – zu verhindern, greift tief in die Lebensentwürfe vieler Menschen ein. Wenn die Einreiseart dauerhaft als Ausschlusskriterium für die Staatsbürgerschaft fungieren soll, würde dies eine Gruppe von Menschen dauerhaft zu Bürgern zweiter Klasse machen, ungeachtet ihrer späteren Integrationsleistung. Dies widerspricht dem Gedanken, dass gelungene Integration und rechtstreues Verhalten belohnt werden sollten. Wir als Kanzlei sehen hier ein erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Gedanken der Resozialisierung und der fairen Teilhabe an der Gesellschaft.
Fazit: Ein Appell für Beständigkeit und Augenmaß
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die aktuelle politische Debatte das Potenzial hat, die mühsam errungene Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in weiten Teilen rückgängig zu machen. Die Erhöhung der Wartefristen, die Verschärfung der Sprachanforderungen und die Einschränkung der Wege aus dem Asylsystem heraus würden die Hürden für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft massiv erhöhen. Wir raten allen Mandanten, die derzeit die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, ihre Anträge zeitnah und sorgfältig vorbereitet einzureichen. Das Zeitfenster der liberalen Regelungen könnte sich unter dem Eindruck neuer politischer Mehrheiten schneller schließen, als es vielen lieb ist. Ein stabiles Rechtssystem benötigt Beständigkeit; ständige Kurswechsel im Staatsangehörigkeitsrecht schaden am Ende nicht nur den Betroffenen, sondern auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland.
