Visum Iran: Bundesregierung offenbart Planlosigkeit
- Isabelle Manoli

- vor 21 Minuten
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Die globale Mobilität von hochqualifizierten Fachkräften, Akademikern und Studierenden gleicht in der heutigen Zeit einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe. Für international agierende Unternehmen, HR-Abteilungen und hoch motivierte Young Professionals spielen Planbarkeit und Effizienz bei der Visaerteilung eine entscheidende Rolle. Doch wer in den vergangenen Monaten versucht hat, den Prozess der Erwerbsmigration oder des Studienaufenthalts aus dem Iran nach Deutschland zu steuern, stieß auf bürokratische Barrieren und eine gravierende administrative Lähmung. Die jüngst veröffentlichte Bundestagsdrucksache 21/5935, eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Visapraxis an der Deutschen Botschaft Teheran, offenbart nun ein ernüchterndes Bild. Sie legt offen, dass es der deutschen Migrationspolitik in einer akuten Krise an den grundlegendsten Werkzeugen der Steuerung fehlt: Transparenz, validen Daten und belastbaren Notfallplänen.
Messen, um zu ignorieren: Die Datenverweigerung der Behörden
Ein zentrales Element erfolgreicher Corporate Immigration und moderner Verwaltungsorganisation ist die datenbasierte Optimierung. Im Bereich der deutschen Visaverfahren im Iran verweigert sich die Bundesregierung jedoch einer systematischen Problemerfassung. Zwar liefert die Drucksache in ihren Anlagen detaillierte, monatsweise Aufschlüsselungen über die erteilten nationalen Visa (D-Visa) für Erwerbszwecke und das Studium seit Juni 2025. Doch blickt man hinter diese reinen Zählwerte, wird ein massives Desinteresse an einer qualitativen Analyse deutlich.
Auf die drängendsten Fragen von Arbeitgebern und Expats nach den durchschnittlichen oder medianen Bearbeitungszeiten von der Antragstellung bis zur Entscheidung teilt die Bundesregierung lediglich mit, dass diese statistisch nicht erfasst werden. Auch die exakten Ablehnungsgründe für abgewiesene Visumanträge werden statistisch nicht erfasst. Selbst bei Verfahren, die aufgrund von Terminengpässen formlos im Sande verlaufen, herrscht statistisches Schweigen. Für uns als Anwaltskanzlei ist diese Praxis unverständlich. Man kann ein strukturelles Problem der operativen Abwicklung unmöglich lösen, wenn man sich systematisch weigert, die Engpässe und deren Ursachen präzise zu vermessen.
Fachkräfteverprellung mit System und die Folgen für deutsche Unternehmen
Besonders bitter sind diese Versäumnisse für deutsche Arbeitgeber und HR-Abteilungen, die im Rahmen des internationalen Recruitings viel Zeit und Geld investieren. Es ist eine fast schon provokante Beiläufigkeit, mit der die Bundesregierung in der Drucksache einräumt, dass ihr Fälle bekannt sind, in denen bereits geschlossene Arbeitsverträge oder begonnene Anerkennungsverfahren aufgrund der krisenbedingten Schließung der Botschaft scheiterten oder Beschäftigungsverhältnisse nicht rechtzeitig angetreten werden konnten. Wertvolle Arbeitsplatzangebote gehen verloren, weil die administrativen Rahmenbedingungen versagen. Eine statistische Erfassung dieser wirtschaftlich schädlichen Vorfälle erfolgt selbstverständlich nicht.
Dies betrifft direkt die gesetzlichen Grundlagen zur Gewinnung qualifizierter Zuwanderer. Ob es sich um Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nach § 18b AufenthG handelt , um hochqualifizierte Expats mit einer Blauen Karte EU gemäß § 18g AufenthG oder um Mediziner in Anerkennungsmaßnahmen nach § 16d AufenthG – sie alle stehen vor verschlossenen Türen. Wenn fertig verhandelte Arbeitsverträge platzen, weil Visa monatelang blockiert sind, entwickelt sich Deutschland im globalen Vergleich rasant zum "Fachkräfteverprellungsland".
Fehlende Ausweichoptionen und das Versagen des beschleunigten Verfahrens
Für international tätige Unternehmen und Young Professionals stellt sich in Krisenszenarien sofort die Frage nach pragmatischen Alternativen. Doch die Bundesregierung bietet im Bereich der Erwerbsmigration kaum Auswege. Zwar ist die Teilverlagerung von Verfahren zum Familiennachzug (gemäß §§ 27 ff. AufenthG) über die Internationale Organisation für Migration (IOM) zum Deutschen Generalkonsulat nach Istanbul ein erfreulicher Schritt. Für die wirtschaftliche Migration und für Studierende gibt es jedoch keinerlei belastbare Ausweichmöglichkeiten in regional erreichbaren Drittstaaten wie der Türkei oder Georgien.
Selbst das eingeleitete beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, das genau für solche Engpässe und zur Beschleunigung der behördlichen Prozesse geschaffen wurde, kann seine Stärken unter diesen Bedingungen nicht ausspielen. Die Bundesregierung zieht sich auf Argumente wie fehlende "strukturelle und personelle Voraussetzungen" sowie die "Interessen des Gastlandes" zurück. Diese Einwände sind zwar völkerrechtlich und organisatorisch nachvollziehbar, greifen jedoch als Entschuldigung zu kurz. Die Sicherheitslage und die massiven Einschränkungen des Botschaftspersonals in Teheran sind nicht neu, sondern bestehen bereits seit dem Sommer 2025. Dass nach so langer Zeit kein funktionierender, dauerhafter Notfallplan für die Corporate Immigration existiert, zeugt von einer eklatanten strategischen Planlosigkeit.
Effektiver Rechtsschutz und digitale Trostpflaster
Ein weiterer kritischer Punkt für die Betroffenen ist die Durchsetzung ihrer Rechte. Nachdem das traditionelle Remonstrationsverfahren zum 1. Juli 2025 abgeschafft wurde, bleibt abgelehnten Antragstellern nur noch der direkte Weg der Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Für ausländische Fachkräfte und Diplomaten bedeutet dies eine zusätzliche bürokratische und zeitliche Hürde in einem ohnehin überlasteten Justizsystem.
Die Bemühungen der Bundesregierung, die Digitalisierung von Antragsunterlagen voranzutreiben und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) verstärkt in die ortsungebundene Entscheidung von Visumanträgen einzubinden, sind zwar richtige Ansätze. Sie wirken in der Praxis derzeit jedoch nur wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Solange die physische Antragstellung und Identitätsprüfung vor Ort an Kapazitätsgrenzen stoßen und keine regionalen Ausweichstellen geschaffen werden, bleibt der digitale Fortschritt wirkungslos.
Fazit
Als Kanzlei für internationales Visumsrecht unterstützen wir täglich Unternehmen und qualifizierte Fachkräfte dabei, die Hürden der legalen Migration zu meistern. Die absolute Priorität für die Sicherheit des Botschaftspersonals steht außer Frage – niemand darf in Lebensgefahr arbeiten. Doch genau dieser Umstand verlangt nach vorausschauenden und flexiblen Konzepten. Wo ein politischer Wille ist, müssen auch administrative Wege geschaffen werden. Derzeit lässt die Bundesregierung sowohl den deutschen Mittelstand als auch hochqualifizierte ausländische Talente im Stich. Es braucht dringend verlässliche Notfallstrukturen und eine ehrliche, datengestützte Aufarbeitung der Prozesse, damit Deutschland als Zielland für Global Mobility und International Recruiting seine Glaubwürdigkeit nicht vollständig verliert.



