Schengen-Visum 5 Jahre (Multi-Entry)

Alle Informationen zur Beantragung eines Schengen-Visums, das 5 Jahre gültig ist (sogenanntes Multi-Entry-Visum).
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Hier erfahren Sie
was ein Multi-Entry-Schengenvisum ist
wie Sie das 5-Jahres-Schengenvisum bekommen
welche Voraussetzungen für das 5-Jahres-Schengenvisum gelten
ob Sie mit dem 5-Jahres-Schengenvisum arbeiten dürfen
Inhaltsverzeichnis
1. Multi-Entry Schengenvisum (5 Jahre)
2. Voraussetzungen 5-Jahres-Schengenvisum
3. Aufenthaltszeit 5 Jahre Multi-Entry Schengenvisum
4. Arbeit mit 5 Jahre Schengenvisum
5. FAQ
6. Fazit Multi-Entry-Schengenvisum
1. Multi-Entry Schengenvisum (5 Jahre)
Ein Schengen-Visum mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ist besonders attraktiv für Vielreisende, die regelmäßig aus beruflichen, familiären oder medizinischen Gründen in den Schengen-Raum einreisen möchten. Dieses sogenannte Mehrfachvisum (auch Multivisum genannt) ermöglicht es, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren beliebig oft in den Schengenraum ein- und auszureisen – allerdings stets unter Einhaltung der 90/180-Tage-Regel. Das bedeutet, dass sich Inhaber des Visums jeweils höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Diese Regel wird rückwirkend vom aktuellen Datum aus berechnet und gilt unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums.
Besonders Arbeitnehmer mit internationalem Tätigkeitsbereich, Teilnehmer an kulturellen, wissenschaftlichen oder sportlichen Austauschprogrammen sowie Personen mit regelmäßiger medizinischer Behandlungsnotwendigkeit profitieren von der Möglichkeit, ein Langzeitvisum für mehrfache Einreisen zu beantragen. Für diesen Personenkreis kann ein Multi-Entry-Schengenvisum eine erhebliche Verwaltungserleichterung darstellen, da nicht für jede Reise ein neues Schengen-Visum beantragt werden muss und auch spontane Reisen möglich sind.
2. Voraussetzungen 5-Jahres-Schengenvisum
Die Voraussetzungen für ein solch langfristiges Visum sind in Art. 24 des Visakodex geregelt. Wer ein 5-Jahres-Multivisum beantragen möchte, muss nachweisen, dass er in den vergangenen drei Jahren ein Visum zur mehrfachen Einreise mit einer zweijährigen Gültigkeit erhalten und ordnungsgemäß verwendet hat (Nachweis der “Integrität und Zuverlässigkeit”, Art. 24 Abs. 2 b) Visakodex). Als „ordnungsgemäß“ gilt, dass die maximale Aufenthaltsdauer nicht überschritten und keine Verstöße gegen Einreise- oder Aufenthaltsbedingungen begangen wurden. Die zuständigen Auslandsvertretungen entscheiden anhand des individuellen Reiseprofils, ob ein Visum mit einer längeren Gültigkeitsdauer erteilt werden kann.
Für die Beantragung eines 5-Jahres-Schengen-Multivisums sind unter anderem ein gültiger Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular, biometrische Passbilder, ein Nachweis über den Reisegrund, Belege früherer Schengen-Reisen sowie eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro erforderlich. Wichtig ist außerdem ein plausibles Schreiben, in dem die Notwendigkeit der mehrfachen Einreisen über einen längeren Zeitraum hinweg erklärt wird – idealerweise gestützt durch Einladungen, Dienstreisepläne oder medizinische Nachweise.
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3. Aufenthaltszeit 5 Jahre Multi-Entry Schengenvisum
Trotz der langen Gültigkeit des Visums bleibt die tatsächliche Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum begrenzt. Insofern glauben manche Ausländer, dass die Gültigkeitsdauer auch die Aufenthaltsdauer wäre. Das stimmt nicht, mithin muss die 90/180 Tage-Regelung innerhalb der 5 Jahre genau eingehalten werden. Wer die Aufenthaltszeit überschreitet, riskiert nicht nur eine Ablehnung künftiger Visumsanträge, sondern auch Einreisesperren oder Bußgelder. Außerdem kann nach einem Overstay ein erneutes Schengen-Visum für 5 Jahre nicht erteilt werden.
Beim 5-Jahres-Schengenvisum ist es daher essentiell, stets die Ein- und Ausreisedaten so zu dokumentieren, dass diese anhand der Ein- und Ausreisestempel im Pass nachvollziehbar sind. Bei Bedarf können Sie den Aufenthaltsrechner der EU-Kommission nutzen, um die Einhaltung der 90 Tage zu überprüfen. Mit dem offiziellen Aufenthaltsrechner der Europäischen Kommission können Nutzer tagesgenau prüfen, wie viele Aufenthaltstage ihnen noch zur Verfügung stehen oder wann sie wieder legal einreisen dürfen.
4. Arbeit mit 5 Jahre Schengenvisum
Wer im Besitz eines Schengen-Visums mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ist, profitiert von einer vereinfachten Einreise in den gesamten Schengen-Raum. Das Visum eignet sich insbesondere für Personen, die regelmäßig geschäftlich reisen, etwa zu Meetings, Verhandlungen oder Messen. Dennoch ist zu beachten, dass ein solches Visum nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im klassischen Sinn berechtigt. Das bedeutet: Eine Beschäftigung im Sinne eines dauerhaften Arbeitsverhältnisses in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat ist mit dem Multi-Entry-Schengenvisum nicht erlaubt.
In der Praxis kommt es häufig zu Missverständnissen über die sogenannte Nichtbeschäftigungsfiktion. Diese besagt, dass bestimmte geschäftliche Tätigkeiten wie der Besuch von Fachmessen, Schulungen, Vertragsverhandlungen oder Kundengespräche nicht als Beschäftigung im ausländerrechtlichen Sinne gelten – vorausgesetzt, die Tätigkeit bleibt im Rahmen der geschäftlichen Kontaktpflege und überschreitet nicht die Schwelle zur produktiven Mitarbeit. Beim Arbeiten mit dem Multi-Entry-Schengenvisum sollte also genauestens darauf geachtet werden, dass die Grenzen einer Geschäftsreise nicht überschritten werden. Im Zweifel berät Sie gerne einer unserer Rechtsanwälte zu den Grenzen einer Geschäftsreise in Deutschland.
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5. FAQ
Was ist ein 5-Jahres-Schengenvisum (Multi-Entry)?
Ein Multi-Entry-Schengenvisum mit fünfjähriger Gültigkeit erlaubt wiederholte Einreisen in den Schengenraum über fünf Jahre hinweg. Dabei gilt die 90/180-Tage-Regel: Pro 180-Tage-Zeitraum sind maximal 90 Tage Aufenthalt erlaubt – unabhängig von der Gesamtlaufzeit des Visums.
Welche Voraussetzungen gelten für das 5-Jahres-Schengenvisum?
Antragsteller müssen in den letzten drei Jahren ein zweijähriges Mehrfachvisum erhalten und ordnungsgemäß genutzt haben. Zusätzlich sind ein aktueller Reisepass, Nachweise über den Reisegrund, frühere Visa, Krankenversicherung und ein überzeugendes Anschreiben erforderlich, das die Notwendigkeit wiederholter Einreisen erklärt.
Wie lange darf man sich mit einem 5-Jahres-Visum im Schengenraum aufhalten?
Auch bei fünfjähriger Visumsgültigkeit darf der Aufenthalt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten. Die Einhaltung dieser Regel muss sorgfältig dokumentiert werden. Der EU-Aufenthaltsrechner hilft bei der tagesgenauen Berechnung.
6. Fazit
Ein 5-Jahres-Schengenvisum bietet Vielreisenden eine enorme Erleichterung – insbesondere für Geschäftsreisende, Kulturakteure oder Personen mit medizinischem Reisebedarf. Es ermöglicht mehrfache Einreisen innerhalb von fünf Jahren, allerdings nur für jeweils bis zu 90 Tagen je 180-Tage-Zeitraum. Voraussetzung ist der Nachweis früherer ordnungsgemäßer Visa-Nutzung (Nachweis der Integrität) und ein plausibler Reisebedarf. Eine Erwerbstätigkeit ist mit dem Visum nicht erlaubt, erlaubt sind jedoch bestimmte geschäftliche Tätigkeiten, solange sie nicht zur produktiven Mitarbeit führen. Um rechtssicher zu reisen, sollten die 90-Tage-Regel genau beachtet und Reisen dokumentiert werden – idealerweise mit Hilfe des offiziellen Aufenthaltsrechners der EU-Kommission.
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