Medizinisches Visum

Informationen vom Rechtsanwalt zur Beantragung eines Visums zur medizinischen Behandlung in Deutschland.
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Hier erfahren Sie
welche Arten des medizinischen Visums es in Deutschland gibt
wann Sie ein Visum zur medizinischen Behandlung beantragen können
Antragsverfahren medizinisches Visum Behandlung bei Charité Berlin
Verlängerung Schengen-Visum aus medizinischen Gründen
Inhaltsverzeichnis
1. Medizinisches Visum Deutschland
2. Operationen und kurzfristige Behandlungen in Deutschland
3. Langfristige medizinische Behandlung (D-Visum)
3.1 Medizinisches D-Visum Charité Berlin
3.2 Medizinisches D-Visum Begleitpersonen
4. Verlängerung Schengen-Visum medizinische Gründe
4.1 Voraussetzung Verlängerung Schengen-Visum medizinische Gründe
4.2 Dokumente Verlängerung Schengen-Visum medizinische Gründe
5. FAQ Medizinischer Aufenthalt
6. Fazit Medizinischer Aufenthalt Deutschland
1. Medizinisches Visum Deutschland
Deutschland zählt zu den führenden Ländern für hochwertige medizinische Behandlungen. Jedes Jahr reisen über 250.000 Menschen aus dem Ausland nach Deutschland, um sich hier ärztlich behandeln zu lassen. Doch wer aus einem Nicht-EU-Land kommt, benötigt für die Einreise oft ein medizinisches Visum. Je nach Dauer der Behandlung ist entweder ein Schengen-Visum zu medizinischen Zwecken oder ein D-Visum zur Behandlung in Deutschland erforderlich.
Ein medizinisches Visum für Deutschland erlaubt es ausländischen Patienten, sich in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen – sei es für eine geplante Operation, eine spezielle Therapie oder eine ärztliche Untersuchung. Damit der Antrag auf ein Schengen-Visum für medizinische Behandlungen genehmigt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter ein ärztliches Attest, ein Kostenübernahme-Nachweis sowie eine gültige Reisekrankenversicherung.
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige rund um das Visum für medizinische Behandlungen in Deutschland:
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Wie hoch die Visumskosten sind
Wo und wie Sie den Antrag stellen
Welche Dokumente Sie benötigen
Wie lange das Visum gültig ist und ob eine Verlängerung möglich ist
Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung bereiten Sie Ihren Antrag optimal vor und vermeiden häufige Fehler.
2. Operationen und kurzfristige Behandlungen in Deutschland
Deutschland ist weltweit für seine hochmoderne medizinische Versorgung und spezialisierten Chirurgen bekannt. Viele internationale Patienten reisen nach Deutschland, um sich einer notwendigen Operation zu unterziehen – sei es wegen einer komplexen Erkrankung, innovativer Behandlungsmethoden oder modernster Medizintechnik.
Wer für eine medizinisch notwendige Operation nach Deutschland kommen möchte, benötigt in der Regel ein Schengen-Visum für medizinische Behandlungen. Der Antragsprozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, da neben der medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung auch ein Krankenhausnachweis und ein Finanzierungsnachweis erforderlich sind. Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann. Für die Beantragung des langfristigen medizinischen Visums sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular – Der Antragsteller muss das Visumantragsformular ordnungsgemäß ausfüllen und unterschreiben.
Reisepass – Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten und einer ausreichenden Gültigkeitszeit.
Biometrische Passfotos – Zwei aktuelle Passfotos.
Reisekrankenversicherung – Die Versicherung muss mindestens 30.000 EUR abdecken und medizinische Notfälle sowie eine mögliche Rückführung ins Heimatland beinhalten.
Nachweis über die medizinische Behandlung - Bestätigung des Krankenhauses oder der Klinik in Deutschland mit Angaben zur Diagnose, Behandlungsdauer und Kosten.Aktueller medizinischer Bericht des behandelnden Arztes im Heimatland.
Finanzierungsnachweis – Nachweis, dass die Behandlungskosten bereits bezahlt wurden oder eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Flug- und Unterkunftsnachweis – Bestätigung über den Hin- und Rückflug sowie ggf. eine Unterkunftsreservierung.
Nachweis der Rückkehrbereitschaft – Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller nach der Behandlung in sein Heimatland zurückkehren wird (z. B. Arbeitsbescheinigung, Immobilienbesitz).
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben können, müssen dies durch ein ärztliches Attest belegen. Bei intensivmedizinischer Behandlung oder einer Anreise per Medizinflug (Medevac) kann eine Visumausnahme für Fingerabdrücke gewährt werden.
In vielen Fällen benötigen Patienten eine Begleitperson. Die Klinik in Deutschland muss ausdrücklich bestätigen, dass eine Begleitperson erforderlich ist. Diese Person muss einen eigenen Visumantrag stellen und zusätzliche Nachweise über die Finanzierung des Aufenthalts erbringen.
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3. Langfristige medizinische Behandlung (D-Visum)
Für langfristige medizinische Behandlungen in Deutschland benötigen Patienten aus Nicht-EU-Staaten ein nationales Visum (Typ D). Dieses erlaubt einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und kann unter bestimmten Bedingungen in eine Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung umgewandelt werden. Bei besonders langen oder komplizierten Behandlungen kann die Aufenthaltserlaubnis auch in Deutschland noch verlängert werden.
3.1 Medizinisches D-Visum Charité Berlin
Insbesondere Berliner Krankenhäuser akquirieren zunehmend internationale Patienten, um den Medizinstandort Berlin wirtschaftlich zu stärken. Eine Einreise zur medizinischen Behandlung ist auf Basis des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG grundsätzlich möglich, wenn eine Bestätigung des behandelnden Krankenhauses oder der medizinischen Einrichtung vorliegt. Diese muss Folgendes enthalten:
Verfügbarkeit eines Behandlungsplatzes
Termin für den Behandlungsbeginn
Voraussichtliche Dauer der Behandlung
3.2 Medizinisches D-Visum Begleitpersonen
Möchten Familienangehörige oder andere enge Bezugspersonen den Patienten begleiten, kann auch ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG erteilt werden. Dabei gelten jedoch folgende Einschränkungen:
Die Begleitperson muss eine nachvollziehbare Betreuungsleistung nachweisen.
Eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ist ausgeschlossen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird mit der Nebenbestimmung „Nur zum Zweck der Betreuung des/der…“ erteilt.
4. Verlängerung Schengen-Visum medizinische Gründe
Häufig kommt es vor, dass Behandlungen in Deutschland länger dauern als geplant und dann bei der Botschaft zunächst das falsche Visum beantragt wird. Reist eine Person mit einem Schengen-Visum (C-Visum) für touristische Zwecke ein und beantragt anschließend eine Aufenthaltserlaubnis für eine medizinische Behandlung, kann dies als unvollständige Angabe im Visumverfahren gewertet werden. In diesem Fall kann der Antrag versagt werden und der Patient muss ausreisen.
4.1 Voraussetzung Verlängerung Schengen-Visum medizinische Gründe
Die Verlängerung eines Schengen-Visums ist also nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ein medizinischer Grund kann eine notwendige ärztliche Behandlung sein, die nicht innerhalb der ursprünglichen Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden kann. Wichtig zu beachten ist, dass dies auch von vornherein nicht absehbar gewesen sein durfte. Die Verlängerung des Schengen-Visums aus medizinischen Gründen ist also nur möglich, wenn die Behandlung ungeplant länger dauert. Wenn die lange Behandlung von vornherein absehbar war, kann das Schengen-Visum nicht verlängert werden.
4.2 Dokumente Verlängerung Schengen-Visum medizinische Gründe
Die Verlängerung eines Schengen-Visums aus medizinischen Gründen muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Hierfür müssen mindestens die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
Formular zur Verlängerung eines Schengen-Visums (erhältlich bei der zuständigen Behörde).
Gültiger Reisepass (mit aktuellem Visum).
Nachweis der medizinischen Notwendigkeit (ärztliches Attest oder Krankenhausbericht).
Nachweis der finanziellen Absicherung (Krankenversicherung oder
Nachweis über ausreichende Mittel zur Deckung der Kosten).
Nachweis über Unterkunft und Lebensunterhalt während des verlängerten Aufenthalts.
Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch vor Ablauf des aktuellen Visums, gestellt werden. Wichtig zu beachten ist, dass bei der Verlängerung eines Schengen-Visums keine Fiktionswirkung eintritt (§ 81 Abs. 4 S. 2 AufenthG). Die Ausländerbehörde muss also vor Ablauf des Schengen-Visums über die Verlängerung entscheiden.
Falls der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird, kann ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Entscheidung eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich an eine Fachanwaltskanzlei für Migrationsrecht zu wenden.
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5. FAQ
Was ist ein medizinisches Visum für Deutschland?
Ein medizinisches Visum erlaubt ausländischen Staatsangehörigen, sich in Deutschland ärztlich behandeln zu lassen. Es wird entweder als Schengen-Visum (Typ C) für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage oder als nationales Visum (Typ D) für langfristige Behandlungen erteilt.
Welche Arten medizinischer Visa gibt es?
Es gibt die folgenden Arten von medizinischen Visa:
Schengen-Visum (Typ C): Für Behandlungen bis zu 90 Tagen (z. B. Operationen, kurzfristige Therapien).
Nationales Visum (Typ D): Für längerfristige Behandlungen mit Aufenthalt über 90 Tagen.
Wo wird das medizinische Visum beantragt?
Das Visum muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden.
Können auch Begleitpersonen ein Visum erhalten?
Ja, aber nur wenn das Krankenhaus in Deutschland die medizinische Notwendigkeit der Begleitung bestätigt. Die Begleitperson muss einen eigenen Antrag stellen und erhält ggf. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 AufenthG – ohne Arbeitserlaubnis.
Kann ein Schengen-Visum verlängert werden, wenn die Behandlung länger dauert?
Ja, aber nur bei unvorhersehbarer Verlängerung der Behandlung. Der Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die lange Behandlungsdauer bereits bei der Einreise bekannt war.
6. Fazit
Deutschland ist ein weltweit anerkanntes Ziel für medizinische Behandlungen und bietet Patienten aus Nicht-EU-Ländern durch das medizinische Visum eine geregelte Möglichkeit, Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung zu erhalten. Ob für eine kurzfristige Operation oder eine langfristige Therapie – das passende Visum (C- oder D-Visum) richtet sich nach der Dauer und Art der Behandlung. Wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags, inklusive medizinischer Nachweise, Finanzierungsdokumente und Versicherungen. Bei unvorhergesehenen Komplikationen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Visumsverlängerung.
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Quellenverzeichnis
[1] Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 7
[2] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, § 7
