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Schengen-Visum Ablehnung

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Alle Informationen zu den Ablehnungsgründen bei Schengenvisa und den rechtlichen Möglichkeiten für Antragsteller.

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Hier erfahren Sie

  • die häufigsten Ablehnungsgründe für Schengenvisa

  • wann Aussichten auf Erfolg bestehen, das Visum doch noch zu erhalten

  • wann eine Remonstration gegen die Ablehnung eingelegt werden sollte

  • wie Sie gegen die Ablehnung von Schengenvisa klagen

Inhaltsverzeichnis

1. Ablehnung Antrag Schengenvisum

2. Wann Aussicht auf Erfolg Ablehnung Schengenvisum?

3. Remonstration gegen Ablehnung Schengenvisum

4. Klage gegen Ablehnung Schengenvisum

5. FAQ

6. Fazit Ablehnung Schengenvisum

1. Ablehnung Antrag Schengenvisum

Die Ablehnung eines Schengen-Visumantrags ist für viele Antragsteller ein schwerer Rückschlag – insbesondere, wenn bereits Flüge gebucht oder familiäre Verpflichtungen geplant wurden. In diesem Beitrag erklären wir, wann und warum ein Schengen-Visum abgelehnt wird, welche Rechte Sie als Antragsteller haben und welche Schritte Sie gegen eine Ablehnung unternehmen können.

Ein Schengen-Visumantrag kann grundsätzlich aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Typische Ablehnungsgründe sind:


  • Zweifel am Rückkehrwillen

  • Reisegrund nicht plausibel dargelegt

  • unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen

  • unzureichende finanzielle Mittel

  • Sicherheitsbedenken (negative Sicherheitsüberprüfung)


Wenn Ihr Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums abgelehnt wurde, heißt das allerdings noch nicht, dass die Ablehnung endgültig ist. Die Auslandsvertretungen machen bei der Ablehnung von Schengenvisaanträgen in der Regel sehr viele Fehler, die häufig dazu führen, dass das Visum mit rechtskundiger Unterstützung doch noch erteilt werden kann.

2. Wann Aussicht auf Erfolg Ablehnung Schengenvisum?

Viele Ablehnungen von Anträgen auf Erteilung eines Schengenvisums sind rechtswidrig – in vielen Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung zur Wehr zu setzen. Ob ein rechtliches Vorgehen – etwa durch Remonstration oder eine Klage – erfolgversprechend ist, hängt von verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Faktoren ab.

Die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Schengenvisums ist immer eine konkrete Einzelfallentscheidung. Es gibt allerdings Konstellationen, die besonders häufig vorkommen. In den folgenden Fällen bestehen Aussichten auf Erfolg für ein Vorgehen gegen die Ablehnung eines Schengenvisums:


  • Formelle Fehler im Verfahren: Das deutsche Verwaltungsverfahrensgesetz sieht strenge Anforderungen für die Durchführung von Visaverfahren vor. Insbesondere sind Ablehnungen rechtswidrig, wenn keine ordnungsgemäße Anhörung stattgefunden hat (§ 28 VwVfG) oder die Begründung der Ablehnung nicht nachvollziehbar ist (Art. 32 Visakodex).

  • Fehlerhafte Ermessensausübung: Schengen-Visa werden im Rahmen einer Ermessensentscheidung erteilt oder versagt. Das bedeutet, dass die Behörde nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen prüfen muss, sondern auch eine interessenorientierte Abwägung vorzunehmen hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Visum nicht willkürlich abgelehnt werden darf (§ 40 VwVfG).

  • Fehlende oder fehlerhafte Tatsachenwürdigung: Visastellen sind verpflichtet, alle relevanten Angaben und Nachweise sorgfältig zu prüfen (Untersuchungsgrundsatz, § 24 VwVfG). Erfolgsaussichten bestehen dann, wenn Tatsachen falsch gewürdigt wurden oder wichtige Beweismittel oder Dokumente unberücksichtigt geblieben sind.

  • Voreingenommenheit oder diskriminierende Entscheidungspraxis: Viele Sachbearbeiter der Visastellen sind in ihrer Entscheidungspraxis voreingenommen und diskriminierend. Ein Vorgehen gegen derartige Entscheidungen bietet gute Erfolgsaussichten, wenn es (z.B. in der Visumsakte) Hinweise gibt, dass die Auslandsvertretung nicht neutral und objektiv entschieden hat.

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Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Remonstration gegen Ablehnung Schengenvisum

Wurde ein Schengenvisumantrag abgelehnt, ist das für die betroffene Person oftmals mit großem Frust verbunden. Doch die Ablehnung eines Visums ist nicht endgültig: In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Remonstration einzulegen und so das Visum doch noch zu erhalten. Die Remonstration ist ein formloses Rechtsbehelfsverfahren, das gegen eine Ablehnung eines Visumantrags bei einer deutschen Auslandsvertretung eingelegt werden kann. Sie dient dazu, die Entscheidung der Botschaft oder des Konsulats noch einmal überprüfen zu lassen – idealerweise unter Berücksichtigung neuer Argumente oder Beweismittel.

Die Remonstration ist allerdings nur möglich, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung ausdrücklich eine Remonstrationsmöglichkeit vorsieht und wenn die Remonstrationsfrist von einem Monat noch nicht abgelaufen ist. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung keine Remonstrationsmöglichkeit enthält, muss direkt vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) Klage erhoben werden. Die Klage ist auch noch möglich, wenn die Remonstration bereits eingelegt wurde. Sie müssen sich also nicht zwischen Klage und Remonstration entscheiden, sondern können im Zweifel beides einlegen. Durch eine Klage wird das Remonstrationsverfahren allerdings beendet.

4. Klage gegen Ablehnung Schengenvisum

Wenn ein Schengen-Visumantrag abgelehnt wurde und eine Remonstration erfolglos geblieben ist oder nicht erfolgte, besteht die Möglichkeit, Klage zu erheben. Für alle Klagen gegen Entscheidungen von deutschen Auslandsvertretungen im Visumverfahren ist das Verwaltungsgericht Berlin zuständig (§ 52 Nr. 3 VwGO). Das gilt unabhängig davon, in welchem Land das Visum beantragt wurde – ob in Ankara, New Delhi oder Nairobi: Die Klage ist stets in Berlin zu erheben.Wenn ein Schengen-Visumantrag abgelehnt wurde und eine Remonstration erfolglos geblieben ist oder nicht erfolgte, besteht die Möglichkeit, Klage zu erheben. Für alle Klagen gegen Entscheidungen von deutschen Auslandsvertretungen im Visumverfahren ist das Verwaltungsgericht Berlin zuständig (§ 52 Nr. 3 VwGO). Das gilt unabhängig davon, in welchem Land das Visum beantragt wurde – ob in Ankara, New Delhi oder Nairobi: Die Klage ist stets in Berlin zu erheben.


Wenn Sie gegen die Ablehnung eines Schengen-Visums klagen wollen, ist stets die Frist von einem Monat zu beachten (§ 74 VwGO). Wenn die Klagefrist abgelaufen ist, können Sie nicht mehr gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen. In dem Fall müssen Sie zunächst einen neuen Visumantrag stellen. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Klageverfahren ist ratsam, allerdings nicht zwingend. Sie können die Klage auch selbst (z.B. schriftlich) beim VG Berlin erheben. Sie sollten allerdings beachten, dass die Amtssprache Deutsch ist. Auch ist es in der Regel schwierig, ohne Rechtskenntnisse einen Rechtsstreit gegen die Botschaften bzw. das Auswärtige Amt zu gewinnen.

Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ablehnung eines Schengenvisums hängen vom Einzelfall ab. Die Verwaltungsgerichte prüfen die Vollständigkeit, Plausibilität und Würdigung der Angaben und Nachweise sowie die formale Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist insoweit ein wirksames Mittel, um sich gegen eine rechtswidrige Ablehnung eines Schengen-Visums zu wehren. Für Betroffene ist es wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen und Fristen genau zu kennen und sich ggf. anwaltlich beraten zu lassen. So kann die gerichtliche Überprüfung erfolgreich zur Erteilung des Visums führen – insbesondere dann, wenn die Ablehnung formell oder materiell fehlerhaft ist.

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5. FAQ

Was sind die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Schengenvisums?
Zu den typischen Ablehnungsgründen zählen mangelnder Nachweis der Rückkehrbereitschaft, unplausibler Reisezweck, unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen, unzureichende finanzielle Mittel sowie sicherheitsrechtliche Bedenken. Häufig beruhen Ablehnungen auf fehlerhaften Bewertungen durch die Auslandsvertretung.


Wann bestehen Erfolgsaussichten gegen die Ablehnung eines Visums?
Erfolgsaussichten bestehen besonders dann, wenn formelle Verfahrensfehler vorliegen, eine fehlerhafte Ermessensausübung nachgewiesen werden kann oder Tatsachen unvollständig oder falsch gewürdigt wurden. Auch Hinweise auf voreingenommene Entscheidungen oder Diskriminierung können zur Aufhebung führen.

6. Fazit

Die Ablehnung eines Schengen-Visumantrags bedeutet keinesfalls das endgültige Aus für die Reisepläne. In vielen Fällen handelt es sich um fehlerhafte oder voreilige Entscheidungen der Auslandsvertretungen, die mit fundierter rechtlicher Argumentation erfolgreich angefochten werden können. Insbesondere wenn formelle Verfahrensfehler, eine unzureichende Begründung, fehlerhafte Tatsachenwürdigung oder Anzeichen für Voreingenommenheit vorliegen, bestehen realistische Aussichten auf Erfolg, das Visum im Nachhinein doch noch zu erhalten. Betroffene sollten die Ablehnungsgründe genau prüfen lassen und nicht zögern, Remonstration oder Klage einzulegen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin bietet eine effektive Möglichkeit, unrechtmäßige Ablehnungsentscheidungen gerichtsfest überprüfen zu lassen. Wichtig ist hierbei, Fristen einzuhalten und eine anwaltliche Unterstützung in Erwägung zu ziehen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Quellenverzeichnis

Black Vector Silouhette of Berlin
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