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Antrag und Dokumente Studienvisum Deutschland

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alles zum Antrag und den erforderlichen Dokumenten für ein Studienvisum in Deutschland.

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Hier erfahren Sie

  • welche Dokumente Sie für das Studienvisum benötigen

  • wo Sie das Antragsformular (PDF) für ein Studienvisum erhalten

  • welche Form die Dokumente für ein Studienvisum haben müssen

  • wo das Studienvisum beantragt wird (Zuständigkeit)

Inhaltsverzeichnis

1. Antragsverfahren Studienvisum Deutschland

2. Notwendige Dokumente Visum Studenten

3. Antragsformular Studienvisum

4. Aufenthaltserlaubnis beantragen Studenten

5. Was tun bei Ablehnung des Antrags?

6. FAQ Antragsverfahren Studium Ausländer

7. Fazit Antragsverfahren Studium Ausländer

1. Antragsverfahren Studienvisum Deutschland

Ausländische Studierende, die in Deutschland ein Studium aufnehmen möchten, müssen vor der Einreise ein nationales Visum beantragen. Das Studienvisum ermöglicht ihnen die Einreise zu Studienzwecken und wird in der Regel für 3 bis 6 Monate erteilt. Innerhalb dieser Zeit müssen sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen. Das Visum wird bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt, z. B. bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat.

Für den Antrag auf ein Studienvisum müssen Studierende die jeweils aktuellen Hinweise der Botschaft ihres Herkunftslandes beachten. Diese stellen häufig eigene Checklisten zur Verfügung – etwa in Indien, China oder der Türkei – die Schritt für Schritt den Ablauf des Antragsverfahrens erläutern. Die Bearbeitung des Visumantrags darf laut EU-Richtlinie maximal 90 Tage dauern (Art. 34 Abs. 1 REST-RL). In der Praxis ist es aber sinnvoll, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungszeiten stark variieren können.

2. Notwendige Dokumente Visum Studenten

Zu den wichtigsten Dokumenten beim Antrag auf ein Studienvisum gehören ein gültiger Reisepass (siehe § 3 AufenthG), ein Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule, ein Finanzierungsnachweis sowie der Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung. Zusätzlich kann ein Motivationsschreiben oder ein Lebenslauf verlangt werden, insbesondere wenn noch keine endgültige Zulassung vorliegt.

Der Finanzierungsnachweis ist besonders wichtig: Antragsteller müssen belegen, dass sie über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt in Deutschland verfügen (siehe § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). In den meisten Fällen wird hierfür ein Sperrkonto mit dem jährlich geforderten Mindestbetrag genutzt. Alternativ kann auch eine Verpflichtungserklärung von einer Person mit Wohnsitz in Deutschland eingereicht werden.

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3. Antragsformular Studienvisum

Das Antragsformular für ein Studienvisum erhalten Studierende in der Regel auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung. An vielen Botschaften wird das VIDEX-Formular genutzt. Die Formulare stehen ansonsten meist als PDF-Dateien zum Download bereit und müssen vollständig ausgefüllt sowie eigenhändig unterschrieben werden. Die meisten Botschaften verlangen zusätzlich eine digitale Terminbuchung für die persönliche Vorsprache.


Bei der Form der einzureichenden Dokumente ist auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu achten. Alle Unterlagen müssen entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Falls das Original in einer anderen Sprache vorliegt, ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Unvollständige Anträge werden in der Regel nicht angenommen oder verzögern die Bearbeitung erheblich, obwohl dies rechtswidrig ist (Botschaften müssen rechtlich gesehen auch unvollständige Anträge annehmen).

4. Aufenthaltserlaubnis beantragen Studenten

Nach der Einreise mit einem Studienvisum muss in Deutschland rechtzeitig die Wohnung angemeldet und eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragt werden. Zuständig für die Aufenthatlserlaubnis ist die Ausländerbehörde am Wohnort. Der Antrag sollte mindestens acht Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden, da auch hier längere Bearbeitungszeiten möglich sind.


Für die Aufenthaltserlaubnis sind erneut einige Nachweise erforderlich, darunter der aktuelle Immatrikulationsnachweis, der Mietvertrag sowie ein Nachweis über die fortbestehende Finanzierung. Auch hier gilt: Die Unterlagen müssen vollständig, aktuell und in der geforderten Form eingereicht werden, um eine Verzögerung im Verfahren zu vermeiden. Welche Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium erforderlich unterscheidet sich je nach Ausländerbehörde. Die notwendigen Dokumente lassen sich meistens der Website der Ausländerbehörde entnehmen.

5. Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Wird der Antrag auf ein Studienvisum abgelehnt, sollten Betroffene zunächst Ruhe bewahren und den Ablehnungsbescheid genau prüfen. In der Regel nennt die Botschaft die Gründe für die Ablehnung schriftlich – häufige Ursachen sind unvollständige Unterlagen, ein nicht überzeugender Finanzierungsnachweis oder Zweifel am Studienvorhaben. Wichtig ist, dass innerhalb der angegebenen Frist reagiert wird, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Die Frist beträgt meistens 1 Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheides.

Betroffene haben die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Klage zu erheben. Bis 01.07.2025 konnte in vielen Fällen auch noch Remonstration eingelegt werden. Nach der Abschaffung des Remonstrationsverfahrens muss allerdings gegen die Ablehnung des Visumantrags geklagt werden. Gerne berät Sie einer unserer Rechtsanwälte zu den Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid.

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6. FAQ – Antrag und Dokumente Studienvisum

Wo stelle ich den Antrag für ein Studienvisum?

Der Antrag muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland gestellt werden. Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.


Wie lange dauert die Bearbeitung eines Studienvisums?

Die Bearbeitung kann laut EU-Richtlinie bis zu 90 Tage dauern. Es ist jedoch empfehlenswert, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungszeiten stark variieren und teilweise deutlich mehr als 90 Tage betragen können.


Welche Unterlagen benötige ich für den Visumsantrag?

Notwendig sind u. a. ein gültiger Reisepass, der Zulassungsbescheid einer Hochschule, ein Finanzierungsnachweis, ein Krankenversicherungsnachweis sowie ggf. ein Lebenslauf oder Motivationsschreiben. Die genauen Dokumente sind der Website der jeweiligen Botschaft oder Ausländerbehörde zu entnehmen.


Wo finde ich das Antragsformular für das Studienvisum?

Das Formular erhalten Sie in der Regel auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung. Häufig wird das elektronische VIDEX-Formular verwendet.


Muss ich persönlich zur Botschaft gehen?

Ja, in fast allen Fällen ist eine persönliche Vorsprache mit Termin erforderlich.


Was passiert nach der Einreise mit dem Visum?

Nach Einreise muss innerhalb von 3–6 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden.


Was tun bei einer Ablehnung des Visumantrags?

Bei Ablehnung sollten Sie die Begründung sorgfältig prüfen. Seit Juli 2025 ist keine Remonstration mehr möglich – es muss direkt Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Eine anwaltliche Beratung wird empfohlen.

7. Fazit Antrag und Dokumente Studienvisum

Das Studienvisum ist der erste Schritt für ein erfolgreiches Studium in Deutschland. Der Antrag erfordert eine gründliche Vorbereitung und vollständige Unterlagen – besonders beim Finanzierungsnachweis gibt es häufig Probleme. Auch nach der Einreise müssen Studierende aktiv werden und rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bei Ablehnung sollte rechtlich geprüft werden, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. VISAGUARD unterstützt Sie gerne bei jedem Schritt auf dem Weg zum Studium in Deutschland.

Quellenverzeichnis

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