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Remonstrationsverfahren abgeschafft ab 01. Juli 2025

  • Autorenbild: VG3
    VG3
  • 15. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Juli 2025 schafft das Auswärtige Amt weltweit das sogenannte Remonstrationsverfahren im Visumverfahren ab. Wer künftig einen ablehnenden oder teilweise ablehnenden Visumsbescheid erhält – sei es für ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum –, kann nicht mehr wie bisher eine Remonstration bei der zuständigen Auslandsvertretung einlegen, sondern muss den Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Berlin beschreiten, wenn er sich gegen die Entscheidung wehren möchte.


Was war das Remonstrationsverfahren?

Das Remonstrationsverfahren war bislang ein freiwilliger, gesetzlich nicht vorgesehener Rechtsbehelf, den das Auswärtige Amt zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsschutz angeboten hatte. Es war das visumsrechtliche Pendant zum Widerspruch, da das Widerspruchsverfahren bei Entscheidungen der Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) als Teil des Auswärtigen Amts (AA) nicht anwendbar war (siehe § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO). Es ermöglichte Antragstellenden, innerhalb eines Monats nach Ablehnung ihres Visums schriftlich eine Überprüfung der Entscheidung durch die jeweilige Auslandsvertretung zu beantragen – häufig einfacher und kostengünstiger als eine Klage. Mit der neuen Regelung entfällt dieses Verfahren nun vollständig, sodass künftig nur noch eine gerichtliche Klage als Reaktionsmöglichkeit auf eine Ablehnung bleibt.


Warum wurde das Remonstrationsverfahren abgeschafft?

Hintergrund der Entscheidung ist ein Pilotprojekt, das das Auswärtige Amt bereits seit Juni 2023 an zahlreichen deutschen Visastellen durchgeführt hat. Dort wurde testweise auf die Remonstration verzichtet, mit dem Ergebnis, dass erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt werden konnten. Diese zusätzlichen Ressourcen wurden genutzt, um mehr Visumanträge zu bearbeiten und die Wartezeiten zu verkürzen. Von dieser Effizienzsteigerung sollen laut Auswärtigem Amt alle Antragstellenden profitieren. Der angemessene Rechtsschutz bleibe trotz der Abschaffung gewährleistet, da der gesetzlich vorgesehene Klageweg unangetastet bleibe. Zudem hätten Betroffene jederzeit die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen – mit verbesserten oder ergänzten Unterlagen.


Auswärtiges Amt setzt auf digitale Verfahren

Besonders relevant ist diese Änderung für Antragstellende, die ein nationales Visum etwa zur Familienzusammenführung, für ein Studium, eine Ausbildung oder eine Fachkrafttätigkeit beantragen. Für alle diese Zwecke steht seit dem 1. Januar 2025 weltweit das digitale Auslandsportal zur Verfügung. Dort kann der Antrag online gestellt werden, mit klaren Hinweisen zur erforderlichen Dokumentation. Die bisherigen Erfahrungen mit der digitalen Antragstellung zeigen, dass sich durch strukturierte Online-Prozesse die Qualität der Anträge verbessert und Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen deutlich reduziert werden. Nach Auffassung des Auswärtigen Amts soll hierdurch das Bedürfnis einer Remonstration entfallen oder jedenfalls deutlich verringert werden.


Trotz dieser digitalen Fortschritte stellt die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens viele Antragstellerinnen und Antragsteller vor neue Herausforderungen. Der direkte Weg zum Verwaltungsgericht ist in der Regel komplexer, teurer und mit höherem Aufwand verbunden. Wer eine Klage gegen einen abgelehnten Visumbescheid erwägt, sollte sich daher frühzeitig rechtlich beraten lassen. Besonders wichtig ist dabei, dass ausschließlich das Verwaltungsgericht Berlin für diese Klagen zuständig ist – unabhängig davon, in welchem Land der ursprüngliche Antrag gestellt wurde.


Fazit Abschaffung Remonstrationsverfahren

Insgesamt lässt sich sagen: Der Weg zum Visum wird durch die Neuerung rechtlich klarer, aber auch anspruchsvoller. Antragsteller sollten sich künftig intensiver auf ihren ersten Antrag vorbereiten, um Ablehnungen möglichst zu vermeiden. Im Fall einer Ablehnung bleibt nur noch die teure Möglichkeit der gerichtlichen Klärung – oder die Einreichung eines neuen, verbesserten Antrags. VISAGUARD unterstützt Sie in dieser Situation mit der Vermittlung qualifizierter Fachanwälte für Migrationsrecht in Berlin. Unsere Partneranwälte prüfen Ihre Erfolgsaussichten, unterstützen Sie bei der Vorbereitung einer Klage und vertreten Sie kompetent vor dem Verwaltungsgericht.


 
 
 

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