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Verpflichtungsklage im Migrationsrecht

Alle Informationen zur Verpflichtungsklage im Migrationsrecht.

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Ein Rechtsanwalt erklärt seinem Mandanten etwas.

Hier erfahren Sie ...

  • was eine Verpflichtungsklage ist

  • welche Voraussetzungen eine Verpflichtungsklage hat

  • Zulässigkeit und Begründetheit Verpflichtungsklage

  • wie die Verpflichtungsklage erhoben wird

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist eine Verpflichtungsklage?

2. Zulässigkeit der Verpflchtungsklage (Migrationsrecht)

3. Begründetheit der Verpflichtungsklage (Migrationsrecht)

4. Einstweiliger Rechtsschutz Verpflichtungsklage (§ 123 VwGO)

5. FAQ Verpflichtungsklage Visum

6. Fazi Verpflichtungsklage Visum

1. Was ist eine Verpflichtungsklage?

Die Verpflichtungsklage ist ein gerichtliches Mittel, um eine Behörde dazu zu zwingen, einen beantragten Verwaltungsakt zu erlassen (siehe § 42 VwGO). Im Migrationsrecht betrifft das häufig Visumanträge oder Aufenthaltserlaubnisse, die nicht bearbeitet oder abgelehnt wurden. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Behörde untätig bleibt (sogenannte Untätigkeitsklage) oder einen Antrag zu Unrecht abgelehnt hat (sogenannte Versagungsgegenklage).

Die Verpflichtungsklage Klageform ist in § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO geregelt und richtet sich immer auf ein konkretes Verwaltungshandeln mit Rechtswirkung nach außen. Im Visumrecht kann das etwa die Verpflichtung sein, ein nationales Visum zum Familiennachzug oder zur Beschäftigung zu erteilen. Im Unterschied dazu ist die allgemeine Leistungsklage zu sehen: Während sich die Verpflichtungsklage auf den Erlass eines Verwaltungsakts bezieht, bezieht sich die allgemeine Leistungsklage auf tatsächliches Handeln der Behörde (z.B. die Herausgabe eines Schriftstücks oder Passes).

2. Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (Migrationsrecht)

Die Verpflichtungsklage ist nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst muss der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sein, was im Migrationsrecht regelmäßig durch aufdrängende Spezialzuweisungen gegeben ist. Außerdem muss der Kläger geltend machen, durch die Ablehnung oder Unterlassung der Behörde in eigenen Rechten verletzt zu sein (sogenannte Klagebefugnis).

Weiterhin setzt die Zulässigkeit eine vorherige Antragstellung bei der Ausländerbehörde oder Visastelle voraus. Die Klage darf zudem erst erhoben werden, wenn über den Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden wurde (Untätigkeitsklage) oder ein ablehnender Bescheid vorliegt. Schließlich muss die Klage innerhalb der gesetzlichen Fristen eingereicht werden.

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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen!

3. Begründetheit der Verpflichtungsklage (Migrationsrecht)

Die Verpflichtungsklage ist begründet, wenn der Kläger einen Anspruch auf den begehrten Verwaltungsakt (also meistens auf das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis) hat. Hierbei prüft das Verwaltungsgericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen – etwa nach dem Aufenthaltsgesetz oder nach dem Freizügigkeitsgesetz – vorliegen. Im Fall eines Visumantrags wird zum Beispiel kontrolliert, ob die besonderen Erteilungsvoraussetzungen (z.B. ein Arbeitsvertrag beim Arbeitsvisum) und die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG erfüllt sind.

Das Gericht nimmt eine vollständige rechtliche Überprüfung des Ablehnungsbescheids oder der unterlassenen Entscheidung vor. Dabei wird auch der Sachverhalt umfassend gewürdigt. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass ein Anspruch besteht, wird die Behörde zur Erteilung des beantragten Visums oder Aufenthaltstitels verpflichtet.

4. Einstweiliger Rechtsschutz bei Verpflichtungsklage (§ 123 VwGO)

Der einstweilige Rechtsschutz für die Verpflichtungsklage ist die einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO. Da Gerichtsverfahren in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten mitunter Monate dauern, kann es notwendig sein, zusätzlich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Dieser ist in § 123 VwGO geregelt und ermöglicht es, vorläufigen Schutz vor schweren Nachteilen zu erhalten, wenn das Hauptsacheverfahren noch andauert.

Im Migrationsrecht ist der einstweilige Rechtsschutz oft entscheidend, wenn ein drohender Nachteil – wie ein Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Trennung der Familie – nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Voraussetzung ist, dass ein Anordnungsgrund und ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht werden können. Weitere Informationen zu solchen Eilfällen erhalten Sie von unseren Rechtsanwälten oder in unserem Guide zum Erlass einer einstweiligen Anordnung im Visumrecht.

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5. FAQ Verpflichtungsklage Visum

Wann kann eine Verpflichtungsklage im Visumrecht erhoben werden?

Eine Verpflichtungsklage kann immer dann erhoben werden, wenn ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts nicht entschieden wurde.


Was ist der Unterschied zwischen Untätigkeitsklage und Verpflichtungsklage?

Es gibt keinen Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Untätigkeitsklage. Die Untätigkeitsklage ist eine Form der Verpflichtungsklage.


Wie lange dauert ein Verfahren?

Das kann je nach Gericht mehrere Monate in Anspruch nehmen. In besonders eiligen Fällen ist die Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes sinnvoll, um schnell eine vorläufige Entscheidung zu erwirken.


Was ist der Unterschied zwischen Verpflichtungs- und allgemeiner Leistungsklage?
Während bei der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakt begehrt wird, zielt die allgemeine Leistungsklage auf tatsächliches Verwaltungshandeln ab.


Wo ist die allgemeine Leistungsklage im Gesetz geregelt?

Die allgemeine Leistungsklage ist nicht im Gesetz geregelt, wird jedoch beispielsweise in § 43 Abs. 2 VwGO erwähnt. Viele Regeln der Verpflichtungsklage gelten analog für die allgemeine Leistungsklage.

6. Fazit Verpflichtungsklage Visum

Die Verpflichtungsklage ist ein zentrales Instrument im Migrationsrecht, um rechtliche Ansprüche auf Aufenthalt oder Visum durchzusetzen. Sie bietet Antragstellern eine Möglichkeit, gegen behördliche Untätigkeit oder rechtswidrige Ablehnungen vorzugehen. Mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts steigen die Erfolgsaussichten erheblich. Wer im Visumverfahren nicht weiterkommt, sollte prüfen lassen, ob eine Verpflichtungsklage Aussicht auf Erfolg hat. VISAGUARD unterstützt Sie dabei kompetent und verlässlich.

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