Erteilungsdauer Arbeitsvisum
Alle Informationen zur Erteilungsdauer und Gültigkeit eines Arbeitsvisums.

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alles zur Erteilungsdauer von Arbeitsvisa
nach welcher Zeit ein Arbeitsvisum in Deutschland erlischt
welche Besonderheiten für die Dauer von Fachkraftvisa gelten
Erlöschen verhindern und Verlängerung beantragen
Inhaltsverzeichnis
1. Gültigkeitsdauer Arbeitsvisum
2. Gültigkeit bei unbefristeten Verträgen
3. Drei-Monats-Regel Gültigkeit Arbeitsvisum
4. Gültigkeit und Dauer Arbeitsvertrag Fiktionswirkung
5. FAQ zur Dauer von Arbeitsvisa
6. Fazit zur Dauer von Arbeitsvisa
3. Drei-Monats-Regel Gültigkeit Arbeitsvisum
Aufenthaltstitel zu Arbeitszwecken gemäß §§ 18 ff. AufenthG werden nicht nur für die Dauer des Arbeitsvertrages oder der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Das Gesetz sieht vor, dass bei befristeten Arbeitsverträgen eine zusätzliche Gültigkeitsdauer von drei Monaten hinzugefügt wird (§ 18 Abs. 4 AufenthG). Dies soll Gewährleisten, dass Fachkräfte nach dem Ablauf des Arbeitsvertrages nicht sofort Deutschland verlassen müssen, sondern noch etwas Zeit haben, um sich umzuorientieren.
1. Gültigkeitsdauer Arbeitsvisum
Die Dauer eines Arbeitsvisums in Deutschland hängt in erster Linie vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis ab. Grundsätzlich wird ein Arbeitsvisum immer zeitlich befristet erteilt, wobei die Gültigkeit eng an den Arbeitsvertrag oder an die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gebunden ist (siehe § 18 Abs. 4 AufenthG). In der Praxis bedeutet das: Läuft der Arbeitsvertrag ein Jahr, wird in der Regel auch das Arbeitsvisum zunächst auf ein Jahr befristet. Bei Verlängerung des Arbeitsvertrages kann auch das Visum verlängert werden.
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Auch die Art des Visums kann eine Rolle spielen. Ob es sich um ein Visum für eine qualifizierte Beschäftigung, die Blaue Karte EU oder eine andere Aufenthaltserlaubnis handelt, beeinflusst die maximale Gültigkeitsdauer. Die gesetzlichen Vorgaben geben hier einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Ausländerbehörden individuelle Entscheidungen treffen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Gesetz eine maximal erlaubte Dauer der Tätigkeit vorsieht (sogenannte “vorübergehende Beschäftigungen”, §§ 10 ff. BeschV). So ist beispielsweise die Tätigkeit von Spezialitätenköchen auf bis zu 1 Jahr beschränkt (§ 11 Abs. 2 BeschV).
4. Gültigkeit und Dauer Arbeitsvertrag Fiktionswirkung
Die Gültigkeitsdauer eines Arbeitsvisums kann auch “künstlich” bzw. “fiktiv” ausgeweitet werden, indem eine Visumsverlängerung beantragt wird. Denn: Wenn Sie die Verlängerung Ihres Arbeitsvisums beantragen, ohne dass Sie einen Arbeitsvertrag haben, dann gilt das Visum trotzdem als “fiktiv” verlängert, bis die Ausländerbehörde über Ihren Verlängerungsantrag entschieden hat (sogenannte “Fiktionswirkung”). Dies kann Ihnen im Zweifel wertvolle Monate verschaffen, in denen Sie auch ohne Arbeitsvertrag mit einem Arbeitsvisum in Deutschland sein können.
Sie sollten außerdem beachten, dass viele Fachkräfte nach dem Ende des Arbeitsvertrages und des Arbeitsvisums Anspruch auf eine Chancenkarte haben. Diese Chancenkarte ersetzt das vorher geltende Job-Seeker-Visum, welches jetzt nur noch von Ausländern mit deutschem Abschluss beantragt werden kann (§ 20 AufenthG). Wenn also Ihr Arbeitsvertrag und Ihr Arbeitsvisum enden, haben Sie als Fachkraft in der Regel bis zu 12 Monate Zeit, sich einen neuen Arbeitsvertrag zu suchen.
5. FAQ zur Dauer von Arbeitsvisa
Kann ich mein Arbeitsvisum verlängern?
Ja, eine Verlängerung ist möglich, solange der Arbeitsvertrag fortbesteht und alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Erlischt mein Arbeitsvisum, wenn der Arbeitsvertrag endet?
Nein, Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken enden nicht mit der Kündigung des Arbeitsvertrages. Es benötigt eine zusätzliche Entscheidung der Ausländerbehörde (sogenannte nachträgliche Befristung).
Muss ich Deutschland verlassen, wenn mein Arbeitsvertrag endet?
Nein, grundsätzlich bleibt Ihr Arbeitsvisum zunächst gültig. Sie können außerhalb von der Fiktionswirkung Gebrauch machen. Fachkräfte haben außerdem oft Anspruch auf eine Chancenkarte.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Bei einem Arbeitgeberwechsel muss das Visum angepasst werden, da es immer an die konkrete Beschäftigung gebunden ist.
6. Fazit zur Dauer von Arbeitsvisa
Die Dauer von Arbeitsvisa in Deutschland ist eng mit dem Arbeitsverhältnis verbunden. Befristete Arbeitsverträge führen zu befristeten Visa, während bei unbefristeten Verträgen eine mehrjährige Gültigkeit bis zu 4 Jahre üblich ist. Nach einer gewissen Zeit kann in vielen Fällen ein unbefristeter Aufenthaltstitel beantragt werden. Wer seinen Aufenthaltsstatus langfristig sichern möchte, sollte rechtzeitig planen und im Zweifel rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.
2. Gültigkeit bei unbefristeten Verträgen
Auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen wird ein Arbeitsvisum in Deutschland nicht automatisch unbefristet erteilt. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag führt also nicht zu einem unbefristeten Aufenthaltstitel. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag wird das Arbeitsvisum bzw. der Aufenthaltstitel zur Beschäftigung dann für eine Dauer von maximal vier Jahren erteilt (§ 18 Abs. 4 AufenthG).
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis (Paywall)
Nach einer gewissen Zeit – in der Regel nach vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts – besteht häufig die Möglichkeit, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis als Fachkraft zu beantragen. Dies setzt jedoch weitere Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, gesicherte Altersvorsorge und ausreichendes Einkommen voraus. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Guide zur Niederlassungserlaubnis.
Die Drei-Monats-Regel des § 18 Abs. 4 AufenthG gilt auch bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages. Konkret heißt das: Wenn Ihr Arbeitsvertrag gekündigt wurde, dann kann die Ausländerbehörde Ihren Aufenthaltstitel nicht auf den Zeitpunkt des Endes des Arbeitsvertrages befristen, sondern muss drei zusätzliche Monate Aufenthalt gewähren. In der Praxis wissen dies allerdings viele Sachbearbeiter nicht.
