Entsendungsvertrag
Wie Sie Ihre globalen Talente mit der richtigen Vertragsstruktur erfolgreich und rechtssicher nach Deutschland entsenden

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Welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Entsendung nach Deutschland bestehen und wie diese das anwendbare Recht beeinflussen.
Die wesentlichen Unterschiede sowie Vor- und Nachteile zwischen dem Einvertragsmodell und dem Zweivertragsmodell.
Warum die Wahl des Vertragsmodells entscheidende Auswirkungen auf die Erteilung von Aufenthaltstiteln wie der ICT-Karte oder der Blauen Karte EU hat.
Wie wir Sie bei der Erstellung rechtssicherer Entsendungsvereinbarungen unterstützen, um Risiken bei der Sozialversicherung und dem Mindestlohn zu vermeiden.
1. Arbeitsvertrag bei Entsendungen (Entsendungsvertrag)
2. Einvertragsmodell bei Entsendung
3. Zweivertragsmodell bei Entsendung (Secondment-Letter)
4. VISAGUARD Services zur Gestaltung von Arbeitsverträgen bei Entsendungen
5. FAQ Entsendungsvertrag
6. Fazit Entsendungsvertrag
1. Arbeitsvertrag bei Entsendungen (Entsendungsvertrag)
Bei einer Entsendung nach Deutschland stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die bestehenden Arbeitsverhältnisse an die neuen Rahmenbedingungen im Gaststaat anzupassen. Ein Entsendungsvertrag dient dabei als notwendige Ergänzung oder Modifikation zum bestehenden Arbeitsvertrag im Heimatstaat, um die spezifischen Bedingungen der Auslandstätigkeit, wie Dauer, Arbeitsort und Vergütung, rechtssicher zu fixieren. Wir achten dabei besonders darauf, dass trotz einer möglichen Rechtswahl zugunsten des ausländischen Rechts die zwingenden Eingriffsnormen des deutschen Rechts gemäß Art. 9 Abs. 1 Rom-I-VO gewahrt bleiben.
In der Praxis müssen diese Verträge nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch aufenthaltsrechtliche Anforderungen erfüllen. So schreibt das Gesetz vor, dass für bestimmte Aufenthaltstitel, wie die ICT-Karte nach § 19 AufenthG, ein Abordnungsschreiben oder ein Entsendungsvertrag vorgelegt werden muss, der Details zu den Aufgaben als Führungskraft oder Spezialist sowie eine Rückkehrgarantie enthält. Wir empfehlen zudem dringend eine bilinguale Ausgestaltung, um die Akzeptanz bei den deutschen Ausländerbehörden zu erhöhen und spätere Übersetzungskosten zu vermeiden.
2. Einvertragsmodell bei Entsendung
Das Einvertragsmodell ist in der internationalen Mobilität weit verbreitet und zeichnet sich dadurch aus, dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber im Heimatstaat bestehen bleibt und lediglich durch eine Zusatzvereinbarung für die Zeit des Auslandseinsatzes modifiziert wird. Dieses Modell wird oft gewählt, um die vertragliche Anbindung des Mitarbeiters an das entsendende Unternehmen zu stärken und die Fortgeltung des vertrauten Sozialversicherungsrechts des Heimatstaates unter den Voraussetzungen der Einstrahlung gemäß § 5 SGB IV zu ermöglichen.
Aus aufenthaltsrechtlicher Sicht ist dieses Modell die zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer ICT-Karte, da hierbei gerade kein lokaler deutscher Arbeitsvertrag begründet werden darf. Wir prüfen in diesem Zusammenhang sorgfältig, ob die Ausgestaltung der Weisungsrechte eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG darstellt, da dies einen Versagungsgrund für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG darstellen könnte.
3. Zweivertragsmodell bei Entsendung (Secondment-Letter)
Im Gegensatz dazu steht das Zweivertragsmodell, bei dem das Arbeitsverhältnis im Heimatstaat für die Dauer der Entsendung meist ruhend gestellt wird, während mit der aufnehmenden Gesellschaft in Deutschland ein eigenständiger, lokaler Arbeitsvertrag geschlossen wird. Diese Gestaltung ist besonders vorteilhaft, wenn eine langfristige oder gar dauerhafte Beschäftigung in Deutschland angestrebt wird, da ein lokaler Vertrag die Basis für Aufenthaltstitel wie die Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG oder die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach § 18b AufenthG bildet.
Ein lokaler Vertrag führt in der Regel zur vollumfänglichen Anwendung des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, was für den Arbeitnehmer den Erwerb von Rentenanwartschaften in Deutschland bedeutet. Wir unterstützen Sie dabei, die Befristung dieses lokalen Vertrages rechtssicher nach den Vorgaben des § 14 TzBfG zu gestalten, wobei zu beachten ist, dass der alleinige Ablauf eines Aufenthaltstitels nach der Rechtsprechung des BAG nicht automatisch als Sachgrund für eine Befristung ausreicht.
4. VISAGUARD Services zur Gestaltung von Arbeitsverträgen bei Entsendungen
Als spezialisierte Kanzlei begleiten wir Ihr Unternehmen ganzheitlich bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer globalen Personaleinsätze. Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte Entsendungsrichtlinien und Einzelverträge, die sowohl die strengen Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bezüglich der Mindestarbeitsbedingungen als auch die Anforderungen des Nachweisgesetzes erfüllen. Unser Fokus liegt darauf, durch präzise Formulierungen – etwa zu Überstundenabgeltungen oder Zulagen – die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sicherzustellen.
Darüber hinaus minimieren wir Ihre Haftungsrisiken, indem wir die Schnittstellen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht proaktiv mitgestalten. Wir implementieren in Ihre Verträge notwendige aufschiebende Bedingungen, damit das Arbeitsverhältnis erst mit Erteilung des erforderlichen Visums wirksam wird, und beraten Sie zur rechtssicheren Vereinbarung von Rückkehrklauseln. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Compliance-Standards gewahrt bleiben und Ihre Mitarbeiter einen reibungslosen Start in Deutschland erleben.
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5. FAQ Entsendungsvertrag
Muss ein Entsendungsvertrag zwingend auf Deutsch verfasst sein?
Rechtlich ist es möglich, Verträge nur in einer Fremdsprache zu verfassen. Im Sinne einer Willkommenskultur und zur Vermeidung von Übersetzungskosten bei Behörden ist eine bilinguale Fassung (z.B. Deutsch/Englisch) jedoch dringend zu empfehlen.
Welches Recht gilt während der Entsendung nach Deutschland?
Die Parteien können grundsätzlich das Recht des Heimatstaates wählen. Allerdings müssen zwingende deutsche Mindeststandards, wie der Mindestlohn, Höchstarbeitszeiten nach dem ArbZG und der gesetzliche Mindesturlaub nach dem BUrlG, zwingend eingehalten werden.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das Visum nicht erteilt wird?
Es empfiehlt sich, den Entsendungsvertrag unter die aufschiebende Bedingung zu stellen, dass der erforderliche Aufenthaltstitel erteilt wird. So wird der Vertrag erst wirksam, wenn die rechtliche Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme vorliegt.
Können Entsendungsverträge befristet werden?
Ja, eine Befristung ist möglich, muss aber den Anforderungen des TzBfG genügen. Die Befristung eines Aufenthaltstitels allein stellt laut BAG-Rechtsprechung nicht ohne Weiteres einen sachlichen Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses dar.
6. Fazit Entsendungsvertrag
Die Wahl des richtigen Vertragsmodells ist das Fundament für eine erfolgreiche Entsendung nach Deutschland. Während das Einvertragsmodell die Brücke zum Heimatstaat schlägt und für die ICT-Karte essenziell ist, bietet das Zweivertragsmodell über einen lokalen Kontrakt den Weg zur Blauen Karte EU und einer langfristigen Integration. Unternehmen müssen dabei stets die Balance zwischen internationaler Vertragsfreiheit und zwingendem deutschen Arbeitnehmerschutz wahren. Wir von VISAGUARD stehen Ihnen als erfahrene Partner zur Seite, um diese komplexen Rechtsmaterien für Sie rechtssicher und effizient zu lösen.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Timmermann/Uznanski/Mävers/Klaus, Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter, 2. Auflage 2025
