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Entry/Exit System (EES) Deutschland

Immigration-Anwalt erklärt das Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System (EES)).

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Hier erfahren Sie ...
  • was Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System (EES)) ist

  • wie das Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System (EES)) funktioniert

  • rechtliche Hintergründe zu Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System (EES))

  • Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System (EES)). und Digitalisierung

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist das Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System (EES))?

2. Wie funktioniert das Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System (EES))?

3. EES und Digitalisierung

4. EES andere Länder

5. FAQ EES

6. Fazit EES

1. Was ist das Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System – EES)?

Das Entry/Exit System (EES) ist ein automatisiertes IT-System der Europäischen Union, das die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums digital erfasst. Es betrifft Reisende, die sich für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Gebiet aufhalten – unabhängig davon, ob sie visumspflichtig oder visumfrei einreisen. Ziel ist es, die Kontrolle an den Grenzen moderner, effizienter und sicherer zu gestalten.

Das EES ersetzt schrittweise den klassischen Passstempel durch ein digitales System. Bei jeder Einreise und Ausreise werden biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder sowie Reisedaten elektronisch erfasst. Dadurch kann überprüft werden, ob eine Person die zulässige Aufenthaltsdauer überschreitet, ob Einreiseverweigerungen vorliegen oder ob Identitätsmissbrauch erfolgt. Das System startet am 12. Oktober 2025 und soll bis zum 10. April 2026 vollständig an allen Außengrenzen implementiert sein.

2. Wie funktioniert das Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System – EES)?

Viele Menschen fragen sich, wie das EES funktioniert. Bei jeder Einreise in ein teilnehmendes EU-Land werden persönliche Daten des Reisenden – darunter Name, Reisedokument, biometrische Merkmale und Reisezweck – erfasst und im EES gespeichert. Dasselbe gilt für die Ausreise oder im Falle einer Einreiseverweigerung. So entsteht eine vollständige Chronologie aller Grenzübertritte für jede betroffene Person, einschließlich Informationen über die zulässige Aufenthaltsdauer.

Das System unterscheidet nicht zwischen visumpflichtigen und visumfreien Kurzaufenthalten – es gilt für alle Drittstaatsangehörigen mit Kurzaufenthaltsrecht. Ausgenommen sind beispielsweise Personen mit langfristigen Aufenthaltstiteln, diplomatischem Status oder bestimmte Familienangehörige von EU-Bürgern. Dank der lückenlosen Registrierung sollen Identitätsbetrug, Überziehungen der Aufenthaltsdauer und Sicherheitsrisiken effektiver erkannt werden.

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3. EES und Digitalisierung

Das EES ist ein zentraler Baustein der digitalen Transformation der europäischen Grenzverwaltung. Es ermöglicht eine präzisere und schnellere Abfertigung durch vereinfachte Abläufe und die Möglichkeit zur Vorabregistrierung. Statt zeitaufwendiger Sichtkontrollen und Passstempel bietet das EES eine automatisierte und nachvollziehbare Erfassung aller Grenzübertritte von Drittstaatsangehörigen.

Die neue digitale Infrastruktur erhöht nicht nur den Reisekomfort, sondern entlastet auch das Personal der Grenzbehörden. Gleichzeitig sorgt sie für eine verbesserte Verfolgung irregulärer Migration und stärkt die Sicherheit im Schengen-Raum. Grenzbeamte und Strafverfolgungsbehörden erhalten schnelleren Zugriff auf relevante Reisedaten, um potenzielle Sicherheitsrisiken besser einschätzen zu können. Gleichzeitig wird das System aber aus Datenschutzgründen auch kritisiert.

4. EES in anderen Ländern

Das Entry/Exit System wird in allen Schengen-Staaten mit Außengrenzen schrittweise eingeführt, darunter Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Polen und viele weitere EU- sowie EWR-Staaten. Insgesamt betrifft das System 29 europäische Länder, die sich zur gemeinsamen Umsetzung verpflichtet haben. Dazu zählen auch Nicht-EU-Mitglieder wie Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein.

Andere Länder außerhalb Europas wie die USA oder Kanada verfügen bereits über ähnliche Systeme zur Erfassung von Ein- und Ausreisen. Der EU geht es mit dem EES um eine Harmonisierung der Außengrenzpolitik, mehr Transparenz im Reiseverkehr und eine effizientere Kontrolle der Personenströme. Langfristig soll das System auch mit anderen EU-Datenbanken wie dem ETIAS und VIS verknüpft werden, um einen integrierten Grenzschutz zu ermöglichen.

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5. FAQ: Häufige Fragen zum Entry/Exit System (EES)

Wann startet das EES?

Das System wird ab dem 12. Oktober 2025 eingeführt und bis zum 10. April 2026 vollständig in Betrieb genommen.


Wer ist vom EES betroffen?

Alle Drittstaatsangehörigen, die sich für einen Kurzaufenthalt im Schengen-Raum aufhalten wollen – unabhängig davon, ob sie visumspflichtig oder visumfrei einreisen.


Welche Daten werden erfasst?

Es werden Reisedokumentdaten, biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesicht), Ein- und Ausreisedatum sowie die Entscheidung über die Einreise gespeichert.


Welche Länder machen beim EES mit?

Alle EU-Mitgliedstaaten mit Außengrenzen sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

6. Fazit: Das Einreise-/Ausreisesystem der EU (EES)

Genau wie ETIAS markiert das EES einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Grenzkontrolle innerhalb der EU. Für Reisende bedeutet das: mehr Komfort, kürzere Wartezeiten, aber auch eine strengere und transparentere Überwachung ihrer Aufenthaltsdauer. Die Einführung ab Oktober 2025 verlangt von Drittstaatsangehörigen, sich auf neue Abläufe an den Grenzen einzustellen. Für Menschen mit Visumsbedarf oder ohne EU-Staatsangehörigkeit ist es wichtig, die Funktionsweise und die rechtlichen Grundlagen des Systems zu verstehen. Bei Unsicherheiten über Aufenthaltsdauer, Registrierungspflichten oder mögliche Ausnahmen empfiehlt sich die frühzeitige Beratung durch auf Migrationsrecht spezialisierte Anwälte. VISAGUARD hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.

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