Erlöschen der Freizügigkeit (FreizügG/EU)
Alles zum Erlöschen von Freizügigkeitsrechten in Deutschland.

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wie das Erlöschen von Freizüzigkeitsrechten geregelt ist
wann das EU-Freizügigkeitsrecht erlischt
Erlöschen EU-Freizügigkeit verhindern
Anwalt bei Erlöschen EU-Freizügigkeit
1. Erlöschen der Freizügigkeit in Deutschland
2. Erlöschensgründe Freizügigkeit
3. Feststellung des Erlöschens der Freizügigkeit
4. Erlöschen der Freizügigkeit verhindern
5. FAQ Erlöschen Freizügigkeit
6. Fazit Erlöschen Freizügigkeit
1. Erlöschen der Freizügigkeit in Deutschland
Das Freizügigkeitsrecht erlaubt EU-Bürgerinnen und -Bürgern, sich in Deutschland aufzuhalten und zu arbeiten. Doch dieses Recht ist nicht grenzenlos: Unter bestimmten Voraussetzungen kann es erlöschen. Die rechtliche Grundlage für das Erlöschen der Freizügigkeit findet sich im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) und in der EU-Freizügigkeitsrichtlinie. Ziel dieser Regelungen ist es, einen fairen und rechtssicheren Aufenthalt in Deutschland zu gewährleisten – und zugleich Missbrauch zu verhindern.
Die zuständigen Behörden können das Erlöschen der Freizügigkeit feststellen, wenn ein Aufenthalt nicht (mehr) rechtmäßig ist (siehe § 6 FreizügG/EU). Betroffene verlieren ihr Aufenthaltsrecht und können zur Ausreise aufgefordert werden. Das Verfahren ist vorteilhaft für EU-Ausländer: Während der Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen per Gesetz erlöschen kann (z.B. bei Ausreise über 6 Monate), muss es im Freizügigkeitsrecht erst von der Behörde festgestellt werden. Das Feststellen des Erlöschens für EU-Bürger ist deshalb im Vergleich zum Erlöschen von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige eher selten.
2. Erlöschensgründe Freizügigkeit
Das Freizügigkeitsrecht kann aus verschiedenen Gründen erlöschen. Ein zentraler Fall ist der Wegfall der Voraussetzungen, die das Freizügigkeitsrecht ursprünglich begründet haben (siehe § 2 FreizügG/EU) – etwa wenn eine Person ihre Erwerbstätigkeit aufgibt und nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt, um als Nichterwerbstätiger weiterhin freizügigkeitsberechtigt zu sein. Auch bei Studierenden oder Personen, die sich lediglich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, kann die Freizügigkeit entfallen, wenn die jeweiligen Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.
Darüber hinaus kann bei Familienangehörigen von EU-Bürgern das Freizügigkeitsrecht unter bestimmten Umständen enden, etwa durch die Scheidung der Ehe oder die Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft (siehe § 3 FreizügG/EU). Hierbei kommt es dann oft darauf an, ob gegebenenfalls ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen wird genau geprüft, ob weiterhin ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht besteht oder ob ein anderes Aufenthaltsrecht besteht.
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3. Feststellung des Erlöschens der Freizügigkeit
Von den Erlöschensgründen zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob die Ausländerbehörde das Erlöschen auch feststellen kann (siehe § 6 FreizügG/EU). Der Verlust des Freizügigkeitsrechts kann nämlich nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit festgestellt werden. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Dauer des Aufenthalts des Betroffenen in Deutschland, sein Alter, sein Gesundheitszustand, seine familiäre und wirtschaftliche Lage, seine soziale und kulturelle Integration in Deutschland und das Ausmaß seiner Bindungen zum Herkunftsstaat zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 3 FreizügG/EU). Wird der Pass, Personalausweis oder sonstige Passersatz ungültig, so kann dies die Aufenthaltsbeendigung nicht begründen.
Selbst die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um eine Feststellungsentscheidung zu treffen (§ 6 Abs. 2 FreizügG/EU). Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.
4. Erlöschen der Freizügigkeit verhindern
Das Erlöschen der Freizügigkeit tritt also nicht automatisch ein, sondern muss von der zuständigen Ausländerbehörde festgestellt werden. Diese erlässt einen sogenannten Feststellungsbescheid, gegen den rechtlich vorgegangen werden kann. In der Praxis wird Betroffenen häufig ein Anhörungsschreiben zugestellt, in dem sie zur Stellungnahme aufgefordert werden. Wer hier frühzeitig handelt und seine Rechtsposition fundiert darlegt, kann das Verfahren oft noch beeinflussen.
Das Erlöschen der Freizügigkeit lässt sich so in vielen Fällen vermeiden – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig. Wer ein Anhörungsschreiben von der Ausländerbehörde erhält, sollte unbedingt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Oft lassen sich durch gezielte Nachweise, ergänzende Stellungnahmen oder die Vorlage zusätzlicher Dokumente Missverständnisse ausräumen. Ein spezialisierter Anwalt kann zudem rechtlich prüfen, ob die Feststellung des Erlöschens überhaupt zulässig und verhältnismäßig ist.
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5. FAQ Erlöschen Freizügigkeit
Wann genau erlischt das Freizügigkeitsrecht?
Es erlischt, wenn die Voraussetzungen des FreizügG/EU nicht mehr vorliegen – etwa bei fehlender Erwerbstätigkeit oder nicht gesicherter Existenz. Das Freizügigkeitsrecht erlischt jedoch nicht automatisch, es muss von der Behörde formell festgestellt werden. Ein formeller Verwaltungsakt der Behörde ist erforderlich.
Kann ich mich gegen die Feststellung des Erlöschens wehren?
Ja. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt und Klage erhoben werden. Auch eine einstweilige Anordnung zur Sicherung des Aufenthalts ist unter Umständen möglich.
6. Fazit Erlöschen Freizügigkeit
Das Erlöschen der Freizügigkeit ist ein rechtlich komplexer, aber nicht seltener Vorgang. Gerade für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland leben und arbeiten, ist es entscheidend zu wissen, unter welchen Umständen der Verlust ihres Aufenthaltsrechts droht. Rechtzeitige Information und kluges Handeln sind der beste Schutz. VISAGUARD unterstützt Sie dabei, das Erlöschen Ihres Freizügigkeitsrechts zu verhindern – mit juristischer Expertise und individuellen Lösungen. Unsere Partneranwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihren Aufenthalt in Deutschland rechtlich abzusichern.
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Thomas Oberhäuser in NK-AuslR, 2. Auflage 2016, Freizügigkeitsgesetz/EU
[5] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, FreizügG/EU
EU-Freizügigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG)
[7] migrationsrecht.net, Onlinekommentierung zum Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)
