EU-Freizügigkeit Immigration
Alle Informationen zur europäischen Freizügigkeit (EU-Grundfreiheiten).

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welche EU-Freizügigkeiten es gibt
für wen die EU-Freizügigkeiten gelten
wann die EU-Freizügigkeiten anwendbar sind
wichtigste Freizügigkeitsrechte im Bereich Immigration
1. Was sind die europäischen Freizügigkeiten?
2. Welche europäischen Freizüigkeiten gibt es?
3. Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit; Niederlassungsfreiheit
4. Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit
5. FAQ EU-Freizügigkeit
6 Fazit EU-Freizügigkeit
1. Was sind die europäischen Freizügigkeiten?
Die EU-Freizügigkeiten zählen zu den zentralen Grundfreiheiten der Europäischen Union und ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, zu arbeiten (Art. 45 ff. AEUV), sich niederzulassen (Art. 49 ff. AEUV), Dienstleistungen anzubieten (Art. 56 ff. AEUV) und Kapital zu transferieren (Art. 63 ff. AEUV). Diese Freiheiten fördern nicht nur den Binnenmarkt, sondern gewährleisten auch grundlegende Rechte für EU-Bürger, die in anderen Mitgliedstaaten leben oder wirtschaftlich tätig werden möchten.
Im Bereich Immigration ist die Freizügigkeit besonders relevant, da sie EU-Bürgern sowie ihren Familienangehörigen spezifische Einreise- und Aufenthaltsrechte gewährt. Diese Rechte sind im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sowie in der EU-Freizügigkeitsrichtlinie (2004/38/EG) geregelt. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf den Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familien in Deutschland – auch gegenüber nationalen Vorschriften.
2. Welche europäischen Freizügigkeiten gibt es?
Die europäische Freizügigkeit gliedert sich in mehrere Teilbereiche:
die Arbeitnehmerfreizügigkeit,
die Niederlassungsfreiheit,
die Dienstleistungsfreiheit,
die Warenverkehrsfreiheit und
die Kapitalverkehrsfreiheit.
Diese sogenannten Grundfreiheiten sichern wirtschaftliche Aktivitäten und persönliche Bewegungsfreiheit im EU-Binnenmarkt ab. Sie sind eine bedeutende Errungenschaft des rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen europäischen Gesamtkonstrukts.
Für Privatpersonen sind insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit, das Recht auf Niederlassung sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen zentral. Unternehmer profitieren zusätzlich von der Dienstleistungsfreiheit (siehe Vander-Elst Visum) und der Kapitalverkehrsfreiheit. Alle Freiheiten zielen auf die Abschaffung von Hindernissen im Grenzverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und fördern ein einheitliches europäisches Wirtschaftsgebiet.
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3. Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit; Niederlassungsfreiheit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern der EU, in jedem Mitgliedstaat eine Beschäftigung aufzunehmen – ohne diskriminiert zu werden. EU-Bürger benötigen in Deutschland keine Arbeitserlaubnis und deutsche Behörden dürfen EU-Ausländer bei der Jobsuche oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt nicht benachteiligen. Auch der Zugang zu Sozialleistungen kann davon betroffen sein, sofern eine Erwerbstätigkeit besteht.
Die Niederlassungsfreiheit richtet sich vor allem an Selbstständige und Unternehmer. Sie dürfen sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen und dort eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, ohne dass eine gesonderte Erlaubnis erforderlich wäre. Zwar müssen auch ausländische EU-Bürger in Deutschland die gewerberechtlichen formellen Voraussetzungen erfüllen, allerdings benötigen Sie keine entsprechende aufenthaltsrechtliche Genehmigung, wie es z.B. bei Drittausländern der Fall ist (siehe § 21 AufenthG).
Die Dienstleistungsfreiheit wiederum ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, grenzüberschreitend Leistungen anzubieten. Dies umfasst auch Dienstleistungen, die im Auftrag eines europäischen Unternehmens einen Drittausländer über innereuropäische Grenzen entsenden (sogenanntes Vander-Elst Visum).
4. Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit
Die Warenverkehrsfreiheit erlaubt es, EU-Bürgern und europäischen Unternehmen Produkte ohne Zölle, mengenmäßige Beschränkungen oder sonstige Handelshemmnisse zwischen EU-Staaten zu bewegen. Für Privatpersonen ist sie oft beim Online-Handel spürbar: Bestellungen aus anderen EU-Staaten unterliegen keinen zusätzlichen Einfuhrabgaben. Unternehmen können innerhalb der EU einfacher exportieren und importieren.
Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht den freien Zahlungs- und Kapitaltransfer innerhalb der EU und mit Drittstaaten. Das betrifft unter anderem Überweisungen, Investitionen, Immobilienerwerb oder die Eröffnung von Bankkonten im EU-Ausland. Diese Freiheit bildet eine wichtige Grundlage für wirtschaftliche Integration und persönliche Vermögensentscheidungen innerhalb der Union.
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5. FAQ zur EU-Freizügigkeit
Wer kann die EU-Freizügigkeit nutzen?
Alle EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) erfüllen, z. B. als Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder aus anderen legitimen Gründen.
Bedeuten die EU-Grundfreizügigkeiten, dass alles in Deutschland für EU-Bürger erlaubt ist?
Nein, die tatsächliche gesetzliche Umsetzung der EU-Grundfreizügigkeiten nach den europäischen Verträgen ist in Deutschland durch das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) erfolgt. EU-Bürger müssen sich also an das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) halten. Das Freizügigkeitsgesetz ist allerdings deutlich großzügiger und einfacher als das Aufenthaltsgesetz. Insbesondere benötigen EU-Bürger nach dem Freizügigkeitsgesetz kein Visum und keine Arbeitserlaubnis.
Gilt die EU-Freizügigkeit auch für britische Staatsbürger?
Seit dem Brexit gelten für britische Staatsangehörige besondere Regelungen. Für viele Betroffene ist das Aufenthaltsrecht durch das Austrittsabkommen geschützt, neue Einreisen erfolgen aber grundsätzlich visums- oder aufenthaltspflichtig.
6. Fazit: EU-Freizügigkeit als Schlüssel zur Mobilität in Europa
Die europäische Freizügigkeit stellt eine der tragenden Säulen des Binnenmarktes dar und ermöglicht es Millionen Menschen, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und wirtschaftlich aktiv zu werden. Für EU-Bürger in Deutschland bietet sie weitreichende Rechte beim Aufenthalt, bei der Arbeit und bei der Familienzusammenführung. Gleichzeitig ist das System komplex und häufig mit rechtlichen Fragen verbunden – etwa bei der Anerkennung von Rechten durch die Ausländerbehörden oder beim Familiennachzug. Wer seine Freizügigkeitsrechte effektiv nutzen will, sollte sich rechtzeitig über seine Rechte informieren oder rechtlichen Rat einholen. VISAGUARD hilft dabei, den Überblick zu behalten.
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Thomas Oberhäuser in NK-AuslR, 2. Auflage 2016, Freizügigkeitsgesetz/EU
[2] zum Einreiseanspruch von Familienangehörigen von EU-Bürgern siehe EuGH Rs. MRAX, Urteil vom 25.07.2002, C-459/99
[4] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, FreizügG/EU
