Unionsbürgerschaft (EU-Bürger in Deutschland)
Alles zur Unionsbürgerschaft vom Rechtsanwalt für Europarecht.

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was mit EU-Bürgerschaft gemeint ist
ob es eine sogenannte Unionsbürgerschaft gibt
welche Rechte für EU-Bürger gelten
Harmonisierung und EU-Bürgerschaft
1. Gibt es eine Unionsbürgerschaft?
2. Rechte aus der Unionsbürgerschaft
3. EU-Rechte außerhalb des Heimatstaates
4. Pläne zur Weiterentwicklung der EU-Bürgerschaft
5. FAQ
6. Fazit
1. Gibt es eine Unionsbürgerschaft?
Die Unionsbürgerschaft ist eine rechtlich anerkannte Form der Zugehörigkeit zur Europäischen Union. Sie ergänzt die nationale Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates, ersetzt diese jedoch nicht. Jeder, der die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt, ist automatisch auch Unionsbürger. Diese Form der Zugehörigkeit ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Art. 20 ff. verankert und bildet die Grundlage für eine Vielzahl individueller Rechte. Gleichwohl stellt die EU-Bürgerschaft keine klassische Staatsangehörigkeit dar, da die EU kein eigener Staat im völkerrechtlichen Sinne ist.
Anders als viele annehmen, handelt es sich bei der Unionsbürgerschaft nicht bloß um eine politische Idee, sondern um ein konkret einklagbares Rechtsinstitut. Sie hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem eigenständigen Status mit konkreten Rechten entwickelt – insbesondere im Bereich der Freizügigkeit, des Aufenthaltsrechts und der Gleichbehandlung innerhalb der Mitgliedstaaten.
2. Rechte aus der Unionsbürgerschaft
Die Unionsbürgerschaft verleiht ihren Inhabern eine Reihe von Rechten, die den Alltag in einem anderen Mitgliedstaat wesentlich erleichtern. Dazu gehören insbesondere das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf Aufenthalt in anderen EU-Staaten, das Recht auf Gleichbehandlung und sogar das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen (siehe Art. 20 Abs. 2 AEUV). In Deutschland sind diese Rechte zum Großteil im Freizügigkeitsgesetz/EU umgesetzt und werden regelmäßig durch nationale und europäische Gerichte ausgelegt und geschützt. Das Wahlrecht von Unionsbürgern ist meistens in den jeweiligen Kommunalwahlgesetzen festgelegt.
Ein zentrales Element der Unionsbürgerschaft ist das Diskriminierungsverbot: EU-Bürger dürfen in einem anderen Mitgliedstaat nicht schlechter behandelt werden als die Staatsangehörigen dieses Staates. Dies betrifft etwa den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen oder zu Bildungseinrichtungen. In Deutschland gelten die Vorschriften des FreizügG/EU, zuletzt geändert im Februar 2024, als rechtlicher Rahmen für den Aufenthalt von Unionsbürgern. Die Unionsbürgerschaft gewinnt damit im Alltag eine erhebliche Bedeutung, insbesondere wenn es um den Zugang zu Krankenversicherungsleistungen oder Sozialleistungen geht.
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3. EU-Rechte außerhalb des Heimatstaates
Die Unionsbürgerschaft eröffnet EU-Bürgern umfassende Rechte jenseits ihres Herkunftslandes. Das Recht auf Einreise und Aufenthalt in jedem EU-Staat ist dabei nur der Anfang. Besonders relevant ist die Möglichkeit, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen und dort zu arbeiten, zu studieren oder ein Unternehmen zu gründen. Auch Familienangehörige profitieren oft von den unionsrechtlichen Regelungen, selbst wenn sie nicht selbst Unionsbürger sind.
Für EU-Bürger in Deutschland bedeutet dies: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis im klassischen Sinn, sondern können sich auf das Freizügigkeitsrecht berufen. Einschränkungen sind zwar möglich – etwa bei fehlender Erwerbstätigkeit oder unzureichender Krankenversicherung – müssen jedoch im Einzelfall gut begründet sein und sind gerichtlich überprüfbar. Die deutschen Verwaltungsanweisungen, etwa in Berlin, konkretisieren diese Rechte für die Praxis.
4. Pläne zur Weiterentwicklung der EU-Bürgerschaft
In der politischen Debatte wird zunehmend über eine stärkere europäische Identität diskutiert. Dabei geht es auch um eine mögliche Weiterentwicklung der Unionsbürgerschaft zu einer echten EU-Bürgerschaft mit erweiterten Rechten und Pflichten. Diskutiert wird etwa ein einheitliches Wahlrecht, ein europäischer Sozialausweis oder die Möglichkeit eines europäischen Bürgerservices. Ebenfalls viel diskutiert wird ein europäisches Militär und damit verbundene Pflichten für EU-Bürger.
Allerdings stößt die Idee einer eigenständigen EU-Bürgerschaft immer wieder auf Widerstand, vor allem wegen der nationalstaatlichen Vorbehalte (Souveränität der EU-Staaten). Auch wenn konkrete Gesetzesvorschläge derzeit nicht umgesetzt werden, bleibt das Thema auf der europäischen Agenda. Für Rechtsanwender bleibt entscheidend: Die bestehende Unionsbürgerschaft ist bereits heute ein mächtiges Instrument, um Rechte innerhalb der EU geltend zu machen – insbesondere im Migrationsrecht.
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5. FAQ EU-Bürgerschaft
Wer gilt als Unionsbürger?
Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt. Diese Staatsangehörigkeit verleiht automatisch die Unionsbürgerschaft (siehe Art. 20 AEUV).
Was ist der Unterschied zwischen Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerschaft?
Die Staatsbürgerschaft ist die nationale Zugehörigkeit zu einem Land. Die Unionsbürgerschaft ergänzt diese Zugehörigkeit um Rechte auf EU-Ebene. Es gibt keine eigenständige "EU-Staatsbürgerschaft".
Welche Rechte habe ich als Unionsbürger in Deutschland?
Zu den wichtigsten Rechten gehören Freizügigkeit, Gleichbehandlung, Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen sowie das Recht auf Sozial- und Bildungsleistungen unter denselben Bedingungen wie deutsche Staatsangehörige.
6. Fazit EU-Bürgerschaft
Die Unionsbürgerschaft ist mehr als ein politisches Symbol – sie ist ein rechtlich verankerter Status mit weitreichenden praktischen Auswirkungen für EU-Bürger in Deutschland. Sie garantiert Freizügigkeit, Gleichbehandlung und Mitbestimmung und ist ein zentrales Instrument europäischer Integration. Für EU-Bürger, die nach Deutschland kommen, stellt sie die rechtliche Grundlage für Aufenthalt, Arbeit und Teilhabe dar. VISAGUARD informiert umfassend über die Voraussetzungen und Rechte aus der Unionsbürgerschaft – kompetent, aktuell und rechtssicher.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] NK-AuslR/Thomas Oberhäuser, 2. Aufl. 2016, Freizügigkeitsgesetz/EU § 2 Rn. 1-53
[3] migrationsrecht.net, Onlinekommentierung zum Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)
[4] [Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, FreizügG/EU
