
ICT-Karte
Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der Ausländer angehört, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, oder in eine inländische Niederlassung eines anderen Unternehmens der Unternehmensgruppe, zu der auch dasjenige Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gehört, dem der Ausländer angehört.
Zugehörige Rechtsquelle: § 19 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: ICT-Karte
IFG-Anspruch
Ein IFG-Anspruch ist eine Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach dem IFG hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Die Antworten auf entsprechende Informationsanfragen werden häufig bei fragdenstaat.de/ publiziert.
Zugehörige Rechtsquelle: § 1 IFG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Datenschutz für Ausländer
Illegale Beschäftigung
Eine illegale Beschäftigung liegt vor, wenn ein Ausländer einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgeht, ohne einen geeigneten Aufenthaltstitel zu besitzen. Umgangssprachlich wird auch Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsgesetzes (SchwarzArbG) als illegale Beschäftigung bezeichnet.
Zugehörige Rechtsquelle: § 98 Abs. 2a AufenthG, § 404 Abs. 2 SGB III
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeiten ohne Aufenthaltstitel
Immigration Consultant
Ein Immigration Consultant ist eine Person, die Einzelpersonen oder Unternehmen beruflich bei Fragen der Einwanderung unterstützt, insbesondere bei der Beantragung von Visa, Aufenthaltstiteln, Arbeitsgenehmigungen oder Staatsbürgerschaft.
Zugehörige Rechtsquelle: Art. 12 GG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Relocation
Immunität
Diplomatische Immunität bezeichnet den völkerrechtlich anerkannten Schutz von Diplomaten und bestimmten anderen Vertretern eines Staates vor der gerichtlichen und administrativen Jurisdiktion des Gaststaates. Sie dient dem Zweck, die uneingeschränkte Ausübung diplomatischer Funktionen zu gewährleisten, ohne dass die Vertreter durch Maßnahmen des Empfangsstaates behindert werden können.
Zugehörige Rechtsquelle: § 18 GVG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen
Incoming-Versicherung
Die Incoming-Versicherung (auch: Incoming-Krankenversicherung) ist eine spezielle Form der Reisekrankenversicherung, die auf den Versicherungsschutz für ausländische Gäste während eines Aufenthalts in Deutschland bzw. in der EU zugeschnitten ist. Die Incoming-Versicherung ist keine substitutive Krankenversicherung und daher nicht ausreichend für die Erteilung eines D-Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.
Zugehörige Rechtsquelle: § 2 Abs. 3 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Krankenversicherung Aufenthaltserlaubnis
Inländischer Abschluss
Ein inländischer Abschluss liegt vor, wenn ein Ausländer ein Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung im Bundesgebiet abschließt (sog. Bildungsinländer; siehe § 20 AufenthG).
Zugehörige Rechtsquelle: § 20 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Job-Seeker Visum Deutschland
Innere Sicherheit
Innere Sicherheit bezieht sich auf den Schutz der Gesellschaft und des Staates vor Gefahren wie Kriminalität, Terrorismus und ähnlichen Bedrohungen, die ihren Ursprung innerhalb der Gesellschaft haben. Im Aufenthaltsgesetz ist die innere Sicherheit insbesondere als Erteilungshindernis relevant, da ein Antrag von Ausländern, welche die innere Sicherheit gefährden, abgelehnt werden kann.
Zugehörige Rechtsquelle:§ 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Sicherheitsüberprüfung für Ausländer
Integration/nachhaltige Integration
Einem Ausländer, der geduldet oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c ist, soll abweichend eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat (siehe § 25b Abs. 1 AufenthG). Die nachhaltige Integration erfordert u.a. einen mindestens sechsjährigen Aufenthalt in Deutschland.
Zugehörige Rechtsquelle: § 25b Abs. 1 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen
Integrationskurs
Der Integrationskurs ist (in der Regel) ein Präsenzunterricht, der an deutschen Hochschulen (oder anderen geeigneten Institutionen) durchgeführt wird, um Ausländern die Integration in Deutschland zu erleichtern. Der Integrationskurs umfasst grundsätzlich 700 Unterrichtseinheiten und findet auf Deutsch statt. Er ist in einen Basis- und Aufbausprachkurs sowie einen Orientierungskurs unterteilt. Der Integrationskurs ist in manchen Fällen Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis.
Zugehörige Rechtsquelle: § 43 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Integrationskurs
Integrationskursverordnung (IntV)
Die Integrationskursverordnung (IntV) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Integrationskurse.
Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. IntV
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Integrationskurs
Integrationsprogramm
Der Integrationskurs soll durch weitere Integrationsangebote des Bundes und der Länder, insbesondere sozialpädagogische und migrationsspezifische Beratungsangebote, ergänzt werden. Hierfür entwickelt das Bundesministerium des Innern (BMI) ein bundesweites Integrationsprogramm.
Zugehörige Rechtsquelle:§ 45 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen
Internationaler Gerichtshof (IGH)
Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UN) (siehe Art. 1 IGH-Statut). Der IGH ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten (Art. 34 IGH-Statut) und sollte nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verwechselt werden.
Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 IGH-Statut
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland
Internationaler Personalaustausch
Internationaler Personalaustausch: Der internationale Personalaustausch ist eine Form der Entsendung, bei der Ausländerinnen und Ausländern, die eine Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, im Rahmen des Austauschs von Personen innerhalb eines international tätigen Unternehmens oder Konzerns entsendet werden. Eine 1-zu-1 Entsendung ist nach der Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit nicht notwendig, um von der Möglichkeit eines Personenaustauschs Gebrauch zu machen.
Zugehörige Rechtsquelle: § 10 Abs. 1 Nr. 1 BeschV
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Entsendungen und ICT-Karte
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein internationales Strafgericht in Den Haag. Der Internationale Strafgerichtshof ist zuständig für die Aburteilung von Kriegsverbrechen, Völkermord und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (siehe Art. 5 IStGH-Statut). Der Internationale Strafgerichtshof sollte nicht mit dem Internationalen Gerichtshof verwechselt werden.
Zugehörige Rechtsquelle: IStGH-Statut
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland
Investorenvisum
Investorenvisum bezeichnet die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Personen, die einen gewissen Betrag in ein deutsches Unternehmen investiert haben (meist mindestens 250.000 Euro). Unter gewissen Voraussetzungen kann Investoren ein Aufenthaltstitel für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt werden.
Zugehörige Rechtsquelle: § 21 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Entrepreneur Visum
IT-Spezialist
IT-Spezialisten sind Personen, die über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die auf einer in den letzten sieben Jahren erworbenen, mindestens dreijährigen Berufserfahrung im IT-Sektor beruhen und deren Niveau mit einem Hochschulabschluss oder einem Abschluss eines mit einem Hochschulstudium gleichwertigen tertiären Bildungsprogramms vergleichbar ist.
Zugehörige Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 2 AufenthG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: IT-Spezialisten Visum
Ius Sanguinis (Recht des Blutes)
Als Ius Sanguinis („Recht des Blutes“) wird im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht das Abstammungsprinzip bezeichnet, nach welchem ein Kind unabhängig von seinem Geburtsort die Staatsbürgerschaft seiner Eltern (oder eines Elternteils) erhält. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht baut auf das Ius Sanguinis auf. Demgegenüber gilt in vielen anderen Ländern nicht das Recht des Blutes, sondern das Recht des Geburtsortes (z.B. in den USA).
Zugehörige Rechtsquelle: § 4 StAG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Staatsangehörigkeitsrecht Deutschland
Ius Soli (Recht des Bodens)
Beim Ius Soli handelt es sich um das „Recht des Geburtsortes“/Geburtsortprinzip, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund einer Geburt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Das Ius Soli gilt in Deutschland nur nachrangig und nur unter bestimmten Voraussetzungen, da die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel durch das Ius Sanguinis (Recht des Blutes/Abstammung) erworben wird.
Zugehörige Rechtsquelle: § 4 Abs. 3 StAG
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Staatsangehörigkeitsrecht Deutschland
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