Schengen-Visum

Alle Informationen zum Schengenvisum, zum Schengenraum und zur Schengenhistorie.
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Das Schengenvisum hat eine enorme praktische Bedeutung und ist in § 6 AufenthG und im Visakodex geregelt. Leider kann die Beantragung eines Schengenvisums enorm aufwändig und nervenaufreibend sein (z.B. weil keine Termine verfügbar sind oder weil unklar ist, welche Dokumente benötigt werden). Gleichzeitig hat das Schengenvisum (z.B. in Form eines Geschäftsvisums) nicht nur gesellschaftliche, sondern auch wirtschaftliche Bedeutung. Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Step-by-Step Guides zur Beantragung eines Schengenvisums, um die größten rechtlichen Fallstricke zu umschiffen und einen reibungslosen Visumsprozess durchzuführen.
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Was ist ein Schengenvisum?
Das Schengen-Visum ist ein Aufenthaltstitel, der die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. In der Regel wird das Schengen-Visum für bis zu 90 Tage erteilt. Es kann auch für einen längeren Zeitraum erteilt werden, was aber nicht zwingend bedeutet, dass ein Aufenthalt für mehr als 90 Tage erlaubt ist. Ob die erlaubten 90 Tage überschritten sind oder nicht, können Sie mit dem Schengen-Rechner der europäischen Kommission berechnen.
Schengen-Visa können zu vielen verschiedenen Zwecken erteilt werden. In den meisten Fällen wird das Schengen-Visum zu einem der folgenden Zwecke erteilt:
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Tourismus
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Besuchsvisum (z.B. Familienangehörige)
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Kultur- und Sportveranstaltungen
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Messebesuche
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Geschäftsreisen
Je nach Art des Schengen-Visums müssen andere Voraussetzungen erfüllt sein und andere Dokumente bei der Botschaft eingereicht werden. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen, zu den unterschiedlichen Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums.
Welche Länder Schengenraum
Der Schengen-Raum umfasst derzeit 29 Länder, die Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen abgeschafft haben. Dazu zählen fast alle EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Niederlande, mit Ausnahme von Irland und Zypern. Zusätzlich gehören auch die Nicht-EU-Staaten Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein zum Schengen-Raum. Seit dem 31. März 2024 sind Bulgarien und Rumänien ebenfalls teilweise integriert – Kontrollen an Luft- und Seegrenzen wurden aufgehoben, an den Landgrenzen bestehen sie weiterhin.
Die Schengen Idee
Die Schengen-Idee beruht auf dem Grundsatz, Menschen innerhalb Europas dieselbe Reisefreiheit zu gewähren, wie es für Waren im Binnenmarkt längst Realität war. Während Güter ohne Zölle und Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zirkulieren konnten, galten für Reisende noch nationale Grenzkontrollen. Um diese Ungleichheit zu beenden, schlossen sich 1985 zunächst fünf europäische Länder zusammen und schufen außerhalb des damaligen EG-Rahmens einen neuen rechtlichen Rahmen zur Abschaffung der Binnengrenzkontrollen. Die politische Vision hinter dem Schengen-Raum war es, Mobilität, Vertrauen und gemeinsame Sicherheitsstandards in Europa zu stärken – ein entscheidender Schritt in Richtung europäische Integration.
Schengen-Verträge
Der Weg zum heutigen Schengen-Raum war ein Meilenstein europäischer Zusammenarbeit. Das Schengener Abkommen von 1985 und das dazugehörige Durchführungsübereinkommen (SDÜ) von 1990 schufen die Grundlage für die kontrollfreie Einreise innerhalb der teilnehmenden Staaten. Um die Sicherheit trotz offener Grenzen zu gewährleisten, wurde ein gemeinsames Informationssystem (SIS) zur Strafverfolgung und Fahndung eingeführt sowie einheitliche Kriterien für Visa und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen definiert. Seit dem Inkrafttreten der gemeinsamen Visaerteilung im Jahr 1995 wuchs der Schengen-Raum kontinuierlich und umfasst heute fast alle EU-Staaten sowie einige assoziierte Nicht-EU-Länder wie Norwegen und die Schweiz.
Der größte rechtliche Fortschritt erfolgte mit dem Vertrag von Amsterdam im Jahr 1999, durch den der Schengen-Besitzstand in das EU-Recht integriert wurde. Mit den Folgeabkommen von Nizza (2001) und Lissabon (2007) wurde das System weiterentwickelt, etwa durch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen in der Visapolitik. Die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 regelt seitdem verbindlich, welche Drittstaaten visumfrei einreisen dürfen. Ergänzt wird dies durch den Visakodex (EG Nr. 810/2009), der 2020 aktualisiert wurde. Sonderregelungen gelten für Länder wie Dänemark, Irland und das ehemalige EU-Mitglied Großbritannien.
