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Arbeitsmigrationsrecht: Was ist das “Arbeitgeberzulassungsverfahren”?


Die Debatte über ein sogenanntes „Arbeitgeberzulassungsverfahren“ ist in der Fachwelt des Arbeitsmigrationsrechts immer wieder präsent. Rechtsanwältinnen und Expertinnen wie Bettina Offer oder Dr. Sebastian Klaus fordern seit Jahren, dass Arbeitgeber, die regelmäßig ausländische Fachkräfte beschäftigen, stärker in die Verfahren eingebunden werden sollten. Doch was steckt hinter dieser Idee, und wie realistisch ist ihre Umsetzung?


Was versteht man unter einem Arbeitgeberzulassungsverfahren?

Derzeit sind es fast ausschließlich die Arbeitnehmer, die den Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitsgenehmigung stellen (Ausnahme Vorabzustimmungsverfahren). Arbeitgeber treten in diesen Verfahren nur sehr eingeschränkt auf und haben kaum eigene Rechte. Gleichzeitig bleibt die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte für viele Unternehmen ein komplizierter und langwieriger Prozess. Hier setzt das Konzept des Arbeitgeberzulassungsverfahrens an: Ziel ist es, besonders vertrauenswürdige Arbeitgeber gesondert zu registrieren und ihnen einen gewissen Vertrauensvorschuss zu gewähren. Dadurch könnten einige Prüfungen entfallen, Verfahren würden beschleunigt, und die Unternehmen könnten schneller qualifizierte Fachkräfte einstellen. Ein solches Modell würde die bisher sehr aufwändige Arbeitsmigration deutlich vereinfachen – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.


Mögliche Inhalte des Verfahrens

Noch besteht keine Einigkeit darüber, welche konkreten Schritte ein solches Zulassungsverfahren beinhalten sollte. Diskutiert wird etwa eine Sonderrolle vertrauenswürdiger Arbeitgeber bei der Arbeitsmarktzulassung durch die Bundesagentur für Arbeit. Auch eine bevorzugte Terminvergabe bei Botschaften, um die Beantragung von Visa zu beschleunigen, wird häufig vorgeschlagen. Radikalere Stimmen fordern sogar, dass Arbeitgeber – oder ihre Anwälte – direkt über Arbeitserlaubnisse entscheiden könnten. Dieses Modell wäre ein Paradigmenwechsel und würde den Arbeitgebern eine bisher unbekannte Verantwortung und Flexibilität im Migrationsrecht einräumen.


Gibt es das Verfahren bereits?

Ein echtes Arbeitgeberzulassungsverfahren existiert bislang nicht. Es handelt sich um eine Idee, die von Expert*innen immer wieder in die Diskussion eingebracht wird. Dennoch gibt es bereits Vorbilder: Der Business Immigration Service (BIS) des Landesamts für Einwanderung in Berlin ermöglicht eine Art Arbeitserlaubnis für registrierte Arbeitgeber. Dort werden Verfahren schneller und großzügiger umgesetzt, was faktisch einer Vorstufe des vorgeschlagenen Modells entspricht. Auch die neuen Vorschläge der Bundesregierung unter Kanzler Merz deuten in eine ähnliche Richtung. Geplant ist, dass „Dritte“ im Verwaltungsverfahren vor den Ausländerbehörden mehr Rechte erhalten – ein Schritt, der zwar nicht das volle Arbeitgeberzulassungsverfahren darstellt, aber immerhin die Rolle der Arbeitgeber stärkt und Prozesse effizienter machen könnte.


Fazit Arbeitgeberzulassungsverfahren

Das Arbeitgeberzulassungsverfahren bleibt eine Vision für die Zukunft, doch es verdeutlicht ein zentrales Problem der Arbeitsmigration in Deutschland: Die Verfahren sind noch zu stark auf den einzelnen Arbeitnehmer fokussiert, während Arbeitgeber wenig Handlungsspielraum haben. Erste Initiativen wie der BIS oder die Reformvorschläge der Bundesregierung zeigen, dass es möglich ist, die Verfahren zu vereinfachen und Arbeitgeber stärker einzubinden. Für Unternehmen und Fachkräfte könnte dies ein echter Gewinn sein – sowohl in organisatorischer als auch in zeitlicher Hinsicht.

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