BAMF-Statistik 2024: Deutlicher Rückgang der Fachkräfteeinwanderung
- Isabelle Manoli

- vor 4 Stunden
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Während die politische Rhetorik unermüdlich die Willkommenskultur und die Notwendigkeit ausländischer Experten beschwört, sprechen die nackten Zahlen eine Sprache der Ernüchterung. Der Motor der deutschen Wirtschaft, die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte, stottert nicht nur – er hat im vergangenen Jahr massiv an Fahrt verloren. Wir blicken als Kanzlei für Visumsrecht täglich in die Abgründe von Antragsverfahren und müssen konstatieren: Die Realität in den Amtsstuben und Konsulaten klafft weit auseinander mit dem Anspruch eines modernen Einwanderungslandes.
Die bittere Bilanz der aktuellen Migrationszahlen
Die statistischen Auswertungen für das Jahr 2024 zeichnen ein düsteres Bild, das viele Branchenkenner bereits befürchtet hatten. Die Erwerbsmigration nach Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr um fast ein Viertel eingebrochen, genau genommen um 24,6 Prozent. Kamen im Jahr 2023 noch 72.400 Drittstaatsangehörige zum Zwecke der Arbeit zu uns, sank diese Zahl im Folgejahr auf lediglich 54.590 Personen. Besonders besorgniserregend ist dabei der Rückgang in den Segmenten, die für die Innovationskraft unserer Wirtschaft entscheidend sind. Bei den Hochqualifizierten, die unter den Voraussetzungen der Blauen Karte EU gemäß § 18g AufenthG einwandern möchten, verzeichnen wir ein Minus von 29,6 Prozent. Noch drastischer trifft es den Bereich der Forschung nach § 18d AufenthG, wo die Zahlen um 30,7 Prozent eingebrochen sind. Diese Entwicklung ist paradox, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eigentlich Hürden abbauen sollten. Doch Papier ist geduldig, und die juristische Praxis zeigt, dass die bloße Existenz von Paragraphen noch keinen Visumsstempel auf den Reisepass zaubert.
Der demografische Abgrund und die Lücke im System
Wir müssen uns klarmachen, dass dieser Rückgang kein rein statistisches Phänomen ist, sondern die Existenzgrundlage vieler Betriebe bedroht. Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) machen deutlich, dass Deutschland jährlich eine Nettozuwanderung von rund 400.000 Arbeitskräften benötigen würde, um das Ausscheiden der sogenannten Babyboomer-Generation aus dem Erwerbsleben zu kompensieren. Wenn jedoch nicht einmal ein Bruchteil dieser Zahl über die regulären Wege der Erwerbsmigration den Weg zu uns findet, steuern wir sehenden Auges auf eine massive Überalterung des Arbeitsmarktes zu. Als Kanzlei erleben wir oft, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor der Komplexität der Verfahren kapitulieren. Wo Großkonzerne eigene Abteilungen für „Global Mobility“ unterhalten, steht der Handwerksmeister oder der Inhaber eines IT-Startups vor einem Berg an Formularen und unklaren Zuständigkeiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den Visastellen der Botschaften und den lokalen Ausländerbehörden.
Bürokratische Hürden als Investitionshemmnis
Eines der Hauptprobleme, mit denen wir in unserer täglichen Beratungspraxis konfrontiert sind, ist die mangelnde Vorhersehbarkeit der Verfahrensdauer. Ein Unternehmen, das eine Schlüsselposition besetzen muss, kann nicht zwölf Monate warten, bis ein Visum nach § 18a oder § 18b AufenthG erteilt wird. Die intransparenten Abläufe und die oft monatelangen Wartezeiten auf Termine in den deutschen Auslandsvertretungen machen die Personalplanung zu einem Glücksspiel. Selbst wenn die Fachkraft es schließlich nach Deutschland schafft, beginnt oft der zweite Teil des Hürdenlaufs: Die Umwandlung des Visums in einen dauerhaften Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde. Hier treffen chronisch unterbesetzte Ämter auf eine zunehmend komplexe Rechtslage. Für Arbeitgeber bedeutet dies ein untragbares Risiko. Wenn die Planungssicherheit fehlt, entscheiden sich Talente im globalen Wettbewerb schlichtweg für andere Länder wie Kanada, Australien oder die USA, die ihre Prozesse digitaler und serviceorientierter gestaltet haben.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren: Ein stumpfes Schwert?
Zwar sieht der Gesetzgeber mit § 81a AufenthG das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren vor, welches gegen eine Gebühr von 411 Euro eine schnellere Abwicklung verspricht. Wir beobachten jedoch, dass auch dieses Instrument an seine Grenzen stößt, wenn die personellen Kapazitäten in den Behörden nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgesehenen Fristen einzuhalten. Eine Beschleunigung auf dem Papier nützt wenig, wenn die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen – von der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bis zur Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit – aufgrund veralteter Schnittstellen stockt. Wir stellen fest, dass die Komplexität des deutschen Ausländerrechts oft selbst für Experten zur Herausforderung wird, was die Unsicherheit auf Seiten der Antragsteller und ihrer künftigen Arbeitgeber nur noch weiter vergrößert. Die Rechtsunsicherheit wird so zu einem Standortnachteil, den wir uns angesichts der demografischen Entwicklung schlichtweg nicht leisten können.
Fazit: Eine Kehrtwende ist dringend erforderlich
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der drastische Rückgang der Erwerbsmigration ein lautstarker Weckruf an die Politik sein muss. Die Diskrepanz zwischen dem Bedarf von 400.000 Zuwanderern pro Jahr und der Realität von rund 54.000 tatsächlichen Einreisen ist alarmierend. Als Kanzlei für Visumsrecht sehen wir täglich das Potenzial, das durch langwierige Prozesse und bürokratische Überregulierung verschenkt wird. Deutschland verfügt zwar über ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz, doch scheitert die Umsetzung an der praktischen Ausführung in den Behörden. Damit die Erwerbsmigration wieder an Fahrt gewinnt, bedarf es einer konsequenten Digitalisierung, einer besseren personellen Ausstattung der Ausländerbehörden und einer Entschlackung der Anerkennungsverfahren. Nur wenn wir es schaffen, den Prozess der Einwanderung für Unternehmen und Fachkräfte wieder kalkulierbar und attraktiv zu gestalten, wird Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen können.
Hier gehts zum Migrationsbericht der Bundesregierung 2024: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Migrationsberichte/migrationsbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=13



