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CDU will Einbürgerungen aussetzen - Ist das überhaupt möglich?


Stellen Sie sich vor, der Staat würde das Ausstellen von Führerscheinen landesweit stoppen, nur weil in einer einzelnen Fahrschule Unregelmäßigkeiten bei der Theorieprüfung aufgetaucht sind. Oder denken Sie an eine Aussetzung aller Steuerbescheide, weil eine Handvoll Bürger falsche Angaben in ihrer Erklärung gemacht hat. Was in jedem anderen Rechtsbereich als absurder Eingriff in die Rechte des Einzelnen gälte, wird derzeit in der Migrationspolitik als ernsthafte Forderung diskutiert. Angesichts der Rekordzahlen von über 290.000 Einbürgerungen im Jahr 2024 und einer weiteren Steigerung im laufenden Jahr 2025, schlägt die politische Debatte Wellen, die das Fundament unseres Staatsangehörigkeitsrechts bedrohen. Unter dem Vorwand vereinzelter Betrugsfälle bei Sprachzertifikaten fordern Unionspolitiker einen generellen Einbürgerungsstopp. Als Rechtsanwaltskanzlei für Visums- und Staatsangehörigkeitsrecht blicken wir mit Sorge auf diese Entwicklung, denn hier wird versucht, eine restriktive politische Agenda mit juristisch fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen.


Das Rechtsinstitut der Einbürgerung ist kein politisches Gnadenrecht

Wir müssen uns zunächst vor Augen führen, dass die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kein Akt staatlicher Willkür oder ein bloßes "Geschenk" ist, das nach politischer Wetterlage gewährt oder entzogen werden kann. Wenn ein Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat er gemäß § 10 StAG einen gebundenen Rechtsanspruch auf die Einbürgerung. Dieser Anspruch ist ein wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates. Die Forderung, laufende Verfahren pauschal auszusetzen, widerspricht dem von § 10 StAG gewährten Anspruch fundamental. Eine Verwaltung ist verpflichtet, Anträge innerhalb angemessener Fristen zu bescheiden. Ein genereller Stopp würde zehntausende Menschen bestrafen, die sich über Jahre hinweg integriert, gearbeitet und rechtstreu verhalten haben, nur um eine politische Botschaft der Härte zu senden. Wir betonen als Juristen: Kollektivstrafen für individuelles Fehlverhalten Dritter sieht unser Rechtssystem nicht vor.


Die vermeintliche Übermacht der Sprachzertifikate in der Praxis

Ein zentraler Punkt der aktuellen Kampagne ist die Behauptung, dass mutmaßliche Manipulationen bei Sprachtests das gesamte System korrumpieren würden. Wir erleben in unserer täglichen Kanzleipraxis jedoch ein ganz anderes Bild. Das Sprachzertifikat ist lediglich eines von vielen Puzzleteilen im Einbürgerungsprozess. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 StAG müssen zwar ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, doch die Behörden verlassen sich dabei keineswegs blind auf ein Stück Papier. In den persönlichen Gesprächen bei den Einbürgerungsbehörden, bei der Identitätsprüfung und im Rahmen der gesamten Bearbeitungsdauer wird die Sprachkompetenz der Bewerber ohnehin fortlaufend deutlich. Ein gefälschtes Zertifikat schützt niemanden davor, im direkten Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufzufallen. Die Bedeutung dieser Zertifikate wird politisch bewusst überhöht, um ein Szenario des Kontrollverlusts zu zeichnen, das in der behördlichen Realität so nicht existiert.


Instrumentalisierung von Einzelfällen für eine restriktive Agenda

Es ist offensichtlich, dass die aktuellen Betrugsvorwürfe als Katalysator genutzt werden, um die Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts zu delegitimieren. Seit dem 27. Juni 2024 ist die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren möglich – eine Modernisierung, die wir als Kanzlei ausdrücklich begrüßen, da sie der Lebensrealität einer modernen Einwanderungsgesellschaft entspricht. Dass nun ausgerechnet bei steigenden Zahlen in Berlin und Hamburg Rufe nach einem Stopp laut werden, zeigt die eigentliche Intention: Es geht nicht um die Aufklärung von Straftaten, sondern um die rechtswidrige Errichtung neuer Hürden. Die rechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Betrug sind bereits vorhanden. Wer täuscht, muss mit einer Rücknahme der Einbürgerung nach § 35 StAG rechnen, die sogar noch Jahre später erfolgen kann. Zudem wurde bereits gesetzlich verankert, dass Täuschungen zu einer zehnjährigen Sperre führen können. Diese Instrumente reichen vollkommen aus, um die Integrität des Verfahrens zu schützen, ohne den Rechtsanspruch unbescholtener Bürger zu opfern.


Fazit: Rechtsstaatlichkeit statt populistischer Schnellschüsse

Zusammenfassend halten wir fest, dass die Forderung nach einem Einbürgerungsstopp rechtlich unhaltbar und politisch motiviert ist. Ein solches Vorgehen würde das Vertrauen in die Verlässlichkeit deutscher Behörden massiv beschädigen und gegen den Kern des § 10 StAG verstoßen. Wir wehren uns gegen die Darstellung, dass ein ganzer Verwaltungszweig wegen vereinzelter Unregelmäßigkeiten stillgelegt werden müsse. Betrug muss verfolgt werden, ja – aber mit den Mitteln des Straf- und Verwaltungsrechts gegen die Täter, nicht durch die Blockade eines demokratischen Grundprozesses gegen die Allgemeinheit. 


Möchten Sie erfahren, wie Sie Ihren Einbürgerungsantrag trotz der aktuellen politischen Debatten rechtssicher und effizient vorbereiten können? Kontaktieren Sie uns!

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