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Chancenkarte nach visumfreier Einreise (§ 41 AufenthV): Ist das möglich?

Aktenstapel

Für Staatsangehörige privilegierter Staaten eröffnet § 41 AufenthV seit Jahren die Möglichkeit, visumfrei nach Deutschland einzureisen und zahlreiche Aufenthaltstitel direkt im Inland zu beantragen. Dieses Verfahren galt lange Zeit auch für das frühere Job-Seeker-Visum, das inzwischen durch die Chancenkarte ersetzt wurde. Während das Job-Seeker-Visum problemlos nach visumfreier Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden konnte, hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Chancenkarte allerdings bewusst neue Hürden geschaffen.


Der entscheidende Unterschied ergibt sich aus § 20a Abs. 4 Satz 2 AufenthG. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass eine Chancenkarte im Inland nur erteilt werden darf, wenn sich die antragstellende Person bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 3 (Bildungsmigration) oder Abschnitt 4 (Erwerbsmigration) des Aufenthaltsgesetzes befindet (“Einem Ausländer, der sich bereits im Bundesgebiet aufhält, darf die Chancenkarte nur erteilt werden, wenn er im Besitz eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 3 oder Abschnitt 4 ist”). Eine bloße visumfreie Einreise reicht für die Erteilung somit nicht aus. Die visumfreie Einreise allein eröffnet daher nicht mehr die Möglichkeit, direkt im Inland zur Chancenkarte zu wechseln. Anders als früher kann die Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche also nicht unmittelbar nach Ankunft in Deutschland beantragt werden.


Wer dennoch visumfrei einreist und perspektivisch eine Chancenkarte erhalten möchte, muss zunächst einen anderen Aufenthaltstitel beantragen, der im Inland erteilt werden kann. Geeignet sind insbesondere Aufenthaltstitel für education- oder qualifikationsbezogene Aufenthalte wie etwa ein Sprachkursaufenthalt (§ 16f AufenthG). Erst wenn ein solcher Aufenthaltstitel erteilt wurde, kann in einem zweiten Schritt eine Umwandlung in die Chancenkarte erfolgen. Dieser Weg ist komplexer und zeitaufwendiger als die frühere Vorgehensweise beim Job-Seeker-Visum, weshalb es in vielen Fällen sinnvoller ist, die Chancenkarte direkt im Ausland zu beantragen.

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