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Einbürgerung Berlin: Welche Länder erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft?

vor 1 Tag
3 Min. Lesezeit

Die Globalisierung hat die Arbeitswelt grundlegend verändert. Für internationale Spitzenkräfte, hochqualifizierte Akademiker und Expats ist der Wechsel des Lebensmittelpunkts über Ländergrenzen hinweg längst Teil der Karriereplanung geworden. Wer als Young Professional oder etablierte Fachkraft nach Deutschland kommt, bringt nicht nur wirtschaftliches Potenzial, sondern oft auch eine Familie mit. In Metropolen wie Berlin stehen HR-Abteilungen und Arbeitgeber beim International Recruiting regelmäßig vor der Herausforderung, ausländische Talente langfristig an das Unternehmen und den Standort zu binden. Ein entscheidender Meilenstein für diese langfristige Integration ist die Einbürgerung. Die Frage, ob dabei die Verbindung zum Heimatland gekappt werden muss, war jahrelang ein massives Hindernis im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Seit der umfassenden Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat sich das Blatt jedoch gewendet, was völlig neue Perspektiven für die Corporate Immigration und die Entsendung sowie den entsprechenden Familiennachzug eröffnet.


Wie hat sich die Rechtslage zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland verändert?

Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juni 2024 hat der deutsche Gesetzgeber einen historischen Paradigmenwechsel vollzogen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland seither grundsätzlich erlaubt. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht mehr aufgeben. Diese fundamentale Änderung ist in § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) verankert, welcher die alte Forderung nach der Vermeidung von Mehrstaatigkeit weitgehend ad acta gelegt hat. Für die Praxis in unserer Anwaltskanzlei bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung in der Beratung von vermögenden Ausländern, Investoren und akademischen Fachkräften. Die statistischen Daten des Mediendienstes Integration sowie des Statistischen Bundesamtes belegen den Erfolg dieser Reform eindrucksvoll. Im Jahr 2024 wurden rund 292.000 Menschen in Deutschland eingebürgert – ein historischer Höchststand. Weit mehr als 80 Prozent der neu Eingebürgerten nutzen die Chance und behalten ihren alten Pass. Damit verbleibt nur noch ein kleiner Bruchteil der Personen, die nach dem Verfahren ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.


Welche Länder erlauben den Doppelpass für ihre Bürger im Ausland?

Die deutsche Gesetzgebung ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Ob eine doppelte Staatsbürgerschaft am Ende tatsächlich realisiert werden kann, entscheidet sich maßgeblich nach dem Heimatrecht des Herkunftsstaates. Viele Herkunftsländer erlauben den Verbleib in der eigenen Staatsangehörigkeit bei der Annahme einer ausländischen Bürgerschaft uneingeschränkt oder unter bestimmten Bedingungen. In Europa betrifft dies die überwiegende Mehrheit der Staaten. Wer beispielsweise aus Frankreich, Italien, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Polen, Rumänien oder der Türkei stammt, kann den deutschen Pass beantragen, ohne den Verlust der alten Staatsbürgerschaft befürchten zu müssen. Auch außerhalb Europas ist die Mehrstaatigkeit weit verbreitet. Große Einwanderungs- und Auswanderungsländer wie die USA, Kanada, Australien, Neuseeland sowie ein Großteil der südamerikanischen Staaten wie Brasilien und Argentinien gestatten ihren Bürgern den Doppelpass. Für HR-Abteilungen im Rahmen des International Recruiting bedeutet dies eine immense Erleichterung, wenn Fachkräfte aus diesen Regionen langfristig für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden sollen.


In welchen Staaten führt die Einbürgerung in Deutschland zum Verlust der alten Staatsangehörigkeit?

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Fachkräfte oder Studenten aus Ländern stammen, die eine Mehrstaatigkeit strikt ablehnen oder an extrem enge Ausnahmen knüpfen. In diesen Ländern droht bei der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der automatische Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit. Im asiatischen Raum betrifft dies wirtschaftlich bedeutende Länder wie China, Indien, Japan, Singapur, Südkorea und Indonesien. Wer als indische Fachkraft oder japanischer Manager in Berlin den deutschen Pass erwerben möchte, verliert nach dem jeweiligen nationalen Recht die Staatszugehörigkeit des Heimatlandes. Auch innerhalb Europas gibt es Ausnahmen wie Österreich, die Niederlande, Estland oder Litauen, die den Doppelpass nur in sehr spezifischen Konstellationen tolerieren. In unserer Beratungspraxis erleben wir es häufig, dass vermögende Ausländer oder hochqualifizierte Angestellte aufgrund dieser restriktiven Haltung ihres Heimatlandes genau abwägen müssen, welche rechtlichen und persönlichen Konsequenzen ein solcher Verlust für Immobilienbesitz, Erbrechte oder die spätere Rückkehroption hat.


Fazit: Was sollten internationale Fachkräfte und Arbeitgeber jetzt beachten?

Die Liberalisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts durch die Reform 2024 hat Deutschland im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe ein großes Stück nach vorne gebracht. Für exzellent ausgebildete Zuwanderer, Expats und deren Arbeitgeber bietet die generelle Akzeptanz der Mehrstaatigkeit eine historische Chance zur rechtlichen und emotionalen Verwurzelung in Deutschland. Dennoch zeigt die juristische Praxis unserer Kanzlei, dass der Erfolg eines Einbürgerungsverfahrens niemals isoliert betrachtet werden darf. Da die Regelungen der Herkunftsländer extrem stark variieren und im schlimmsten Fall zum automatischen Verlust der alten Staatsangehörigkeit führen können, ist eine präzise, einzelfallbezogene Prüfung des ausländischen Rechts vor der Antragstellung in Berlin unerlässlich. Wir empfehlen Unternehmen und ausländischen Fachkräften gleichermaßen, sich bei diesen komplexen Fragestellungen der Corporate Immigration frühzeitig rechtlich abzusichern, um alle Vorteile der globalen Mobilität optimal auszuschöpfen.


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