Rechtsanwalt: Erfolgschancen Einbürgerung Berlin 2025
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- 3. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

Immer mehr Menschen in Berlin möchten die deutsche Staatsangehörigkeit – doch wer im Jahr 2025 einen Antrag stellt, muss sich auf erhebliche Wartezeiten einstellen. Die Erfolgschancen, das Verfahren noch im selben Jahr abzuschließen, stehen schlecht. Rechtsanwalt*innen bei VISAGUARD ordnen die Lage ein und zeigen, worauf Antragsteller sich jetzt einstellen müssen.
Hohe Nachfrage wegen neuer Einbürgerungsregeln
Die Einbürgerung wurde durch die Reform der Ampel-Koalition erheblich erleichtert: Weniger Jahre Aufenthalt sind nötig, doppelte Staatsbürgerschaft ist jetzt erlaubt (§ 10 StAG neue Fassung). Diese Änderungen führten bundesweit zu einem Antragsboom – und Berlin ist besonders stark betroffen. In der Hauptstadt leben viele Menschen, die nun erstmals alle Voraussetzungen erfüllen und sofort einen Antrag stellen wollen (sieh hierzu: Stand der Einbürgerungen in Berlin 2025).
Berliner Verwaltung kämpft mit Überlastung – und politischem Gegenwind
Für Einbürgerungen zuständig ist in Berlin das Landesamt für Einwanderung (LEA). Das LEA hat die Einbürgerungen von den Bezirksämtern übernommen und sich bemüht, Verfahren zu zentralisieren und zu digitalisieren. Dennoch bleibt der Rückstand riesig: Selbst unproblematische Fälle dauern derzeit bereits sechs bis zwölf Monate.
Hinzu kommt inzwischen auch politischer Druck für das Landesamt für Einwanderung. Schon die frühere CDU-geführte Berliner Landesregierung unter Kai Wegner hat im Jahr 2023 dem LEA die Mittel gekürzt. Nun kritisiert auch die neue Bundesregierung unter Führung der CDU Berlin wegen angeblicher „Masseneinbürgerungen“. Innenpolitiker wie Alexander Dobrindt fordern eine restriktivere Linie – und bekommen in Teilen der Verwaltung offenbar Gehör.
Untätigkeitsklage bald erst nach 12 Monaten möglich?
Für Antragsteller in Berlin könnte sich die Lage nun zusätzlich verschlechtern. Bisher können Betroffene nach drei Monaten Untätigkeit vor Gericht klagen, um das Verfahren zu beschleunigen (sogenannte Untätigkeitsklage). Doch die Bundesregierung plant offenbar, diese Frist auf zwölf Monate zu verlängern. Sollte dies Gesetz werden, ist eine massive Verlängerung der Einbürgerungsverfahren zu erwarten. Denn die Klageoption ist ein wichtiges Druckmittel – fällt sie für ein ganzes Jahr weg, wird das viele Verfahren weiter verzögern.
Fazit: Pessimistische Aussichten für Einbürgerung
Wer jetzt seinen Antrag stellt, sollte nicht damit rechnen, noch 2025 eingebürgert zu werden, da das Landesamt für Einwanderung mit einem Antragsstau von ca. 40.000 Einbürgerungen kämpft und von der CDU geführten Landes- und Bundesregierung ausgebremst wird. Realistisch sind sechs bis zwölf Monate Bearbeitungszeit – ohne Garantie. Falls die Klagefrist tatsächlich verlängert wird, könnten Verfahren sich wieder auf mehrere Jahre ausdehnen. Das betrifft auch unproblematische Fälle.



