Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU – Integrationskriterien im Überblick
- Isabelle Manoli

- 4. Okt. 2025
- 2 Min. Lesezeit

Wer in Deutschland langfristig bleiben möchte, strebt häufig die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU an. Diese Aufenthaltserlaubnis gewährt nicht nur ein unbefristetes Bleiberecht in Deutschland, sondern auch gewisse Mobilitätsrechte innerhalb der EU. Doch bevor diese Erlaubnis erteilt wird, müssen bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllt sein – darunter insbesondere die sogenannten Integrationskriterien. Dieser Artikel erklärt, worauf es in diesem Zusammenhang ankommt.
Was bedeutet Integration im aufenthaltsrechtlichen Sinne?
Im ausländerrechtlichen Kontext meint Integration vor allem die Fähigkeit, sich sprachlich und gesellschaftlich in Deutschland zurechtzufinden. Das Gesetz verlangt daher, dass Antragstellende bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, bevor sie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erhalten können.
Sprachkenntnisse als zentrale Voraussetzung
Ein zentrales Integrationskriterium ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Konkret ist hier in der Regel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens gefordert. Die Fähigkeit, sich im Alltag sprachlich verständigen zu können, ist entscheidend dafür, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich beruflich zu integrieren. Diese Anforderung ist gesetzlich normiert: Wer keine ausreichenden Sprachkenntnisse nachweisen kann, hat in der Regel keinen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU.
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Neben der Sprache werden auch Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung verlangt. Dazu zählen beispielsweise:
Wissen über das Grundgesetz und demokratische Grundprinzipien
Kenntnisse über das Funktionieren des Staates und der Gerichte
Einblick in die Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland
Diese Inhalte werden in der Regel im Rahmen eines Integrationskurses vermittelt. Wer einen solchen Kurs erfolgreich abschließt und den entsprechenden Test besteht, kann damit die geforderten Kenntnisse nachweisen.
Keine Ausnahmen für „Alt-Fälle“
Für einige ältere Aufenthaltstitel galten früher erleichterte Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Sprachkenntnisse. Diese Übergangsregelungen finden jedoch keine Anwendung bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Das bedeutet: Auch Personen, die sich bereits seit vielen Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, müssen die heutigen Anforderungen erfüllen, wenn sie diesen besonderen Aufenthaltstitel beantragen wollen.
Europarechtlicher Spielraum – nationale Ausgestaltung
Interessant ist: Auf EU-Ebene sind Sprachkenntnisse und gesellschaftliche Kenntnisse keine zwingenden Voraussetzungen für den Erwerb des Daueraufenthaltsstatus. Die sogenannte Daueraufenthaltsrichtlinie der EU eröffnet den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, eigene Integrationsanforderungen einzuführen – was Deutschland getan hat. Die Bundesrepublik hat sich dabei bewusst für ein strengeres Modell entschieden und die Anforderungen an die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) weitgehend übernommen. Diese Regelungen gelten laut Verweis auch für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§ 9a Abs. 2 Satz 2 AufenthG).
Fazit
Die Integrationskriterien für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU sind in Deutschland klar geregelt und setzen vor allem ausreichende Sprachkenntnisse sowie ein grundlegendes Verständnis der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung voraus. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann in der Regel keine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten – unabhängig davon, wie lange er oder sie bereits in Deutschland lebt. Daher lohnt es sich, frühzeitig einen Integrationskurs zu besuchen und die entsprechenden Nachweise zu erbringen.



