Rentnervisum und Elternnachzug: Immer wieder Probleme mit der Krankenversicherung für alte Menschen
- VISAGUARD Sekretariat

- vor 2 Stunden
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Stellen Sie sich vor, alle bürokratischen Hürden für die Zusammenführung Ihrer Familie in Deutschland sind genommen. Die Finanzierung steht, der Wohnraum ist gesichert, und die Sehnsucht nach den Eltern oder der Wunsch, den Ruhestand in Deutschland zu verbringen, greift endlich nach greifbarer Nähe. Doch plötzlich gerät das gesamte Vorhaben ins Wanken – nicht etwa wegen fehlender Dokumente oder mangelndem Einkommen, sondern wegen einer simplen Versichertenkarte. Für viele ältere Menschen, insbesondere bei der Elternnachführung für ausländische Fachkräfte gemäß § 36 Abs. 3 AufenthG, wird die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung zu einer fast unüberwindbaren Barriere. Als Anwaltskanzlei für Visumsrecht erleben wir immer wieder, dass selbst wohlhabende Senioren an den Aufnahmekriterien der Versicherer verzweifeln, obwohl der Versicherungsschutz die zwingende Voraussetzung für jeden Aufenthaltstitel ist.
Das Dilemma der privaten Versicherungswirtschaft
In Deutschland ist das Krankenversicherungssystem zweigeteilt, doch für Einwanderer im fortgeschrittenen Alter bleibt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist verschlossen, da sie oft nie zuvor in einem EU-System versichert waren. Damit bleibt nur der Weg in die private Krankenversicherung (PKV). Hier begegnen wir jedoch einer paradoxen Realität: Während der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vorschreibt, agieren private Versicherer als gewinnorientierte Unternehmen. Ältere Antragsteller gelten aufgrund ihres statistisch höheren Krankheitsrisikos als "schlechte Risiken". Die Folge ist eine schleichende Verweigerungshaltung. In unserer täglichen Praxis sehen wir, dass Anträge auf reguläre Tarife oft aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden oder die Prämien so astronomisch hoch angesetzt sind, dass sie jegliche wirtschaftliche Vernunft übersteigen. Dies führt dazu, dass das Visum nicht erteilt werden kann, da kein ausreichender Schutz nachgewiesen wird.
Der Basistarif als gesetzlicher Rettungsanker
Um genau diese Versorgungslücken zu schließen, wurde zum 1. Januar 2009 der sogenannte Basistarif eingeführt. Wir betrachten diesen Tarif als das soziale Korrektiv der privaten Krankenversicherung. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar (sogenannte substitutive Krankenversicherung; siehe dazu auch § 2 AufenthG). Der entscheidende Vorteil für unsere Mandanten liegt im sogenannten Annahmezwang. Das bedeutet, dass die privaten Krankenversicherer berechtigte Personen nicht aufgrund ihres Alters oder ihrer Krankheitsgeschichte ablehnen dürfen. Auch Risikozuschläge oder der Ausschluss bestimmter Leistungen sind hier strikt untersagt. Für Senioren, die ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen und der PKV zuzuordnen sind, ist dieser Tarif oft die einzige rechtssichere Möglichkeit, den für das Visum notwendigen Versicherungsschutz zu erlangen.
Theorie gegen Praxis beim Basistarif für alte Menschen
Obwohl die rechtliche Lage eindeutig scheint, erleben wir in der Beratung eine tiefe Kluft zwischen Gesetzestext und gelebter Realität. Viele Versicherungsunternehmen sträuben sich massiv gegen die Aufnahme in den Basistarif. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber oft finanzieller Natur: Die Beiträge sind nach oben gedeckelt, und die Unternehmen können keine gewinnbringenden Zuschläge erheben. Zudem verdienen Versicherungsmakler an der Vermittlung dieses Tarifs keine Provision, weshalb er am Markt kaum aktiv angeboten wird. Wir beobachten häufig, dass Anträge durch extrem komplexe Formulare verzögert oder durch rechtlich zweifelhafte Begründungen abgelehnt werden. In vielen Fällen müssen wir als Kanzlei intervenieren und den Anspruch unserer Mandanten mit Nachdruck – und manchmal erst durch den Klageweg – durchsetzen, damit der Weg für die Aufenthaltserlaubnis frei wird.
Fazit unserer Kanzlei
Die Krankenversicherung für Senioren und nachziehende Eltern ist derzeit eines der komplexesten Nadelöhre im deutschen Zuwanderungsrecht. Der Basistarif ist zwar das vorgesehene Instrument, um diesen Menschen den Aufenthalt zu ermöglichen, doch die praktische Umsetzung gleicht oft einem Hürdenlauf. Wir raten dringend dazu, die Versicherungsfrage nicht erst nach der Einreise, sondern bereits während der Visumsantragstellung strategisch anzugehen. Nur wer seine Rechte gegenüber den Versicherungsunternehmen kennt und bereit ist, diese notfalls juristisch durchzusetzen, kann sicherstellen, dass der Traum vom gemeinsamen Leben in Deutschland nicht an einer fehlenden Versicherungspolice scheitert.



