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Erste Statistiken zum EES veröffentlicht


Die Digitalisierung an den Außengrenzen des Schengen-Raums hat eine neue Stufe erreicht, und die ersten offiziellen Daten zeigen bereits deutliche Auswirkungen auf die globale Mobilität. Wer als hochqualifizierte akademische Fachkraft, Expat oder internationaler Student nach Deutschland reist, sieht sich seit der vollständigen Inbetriebnahme des neuen IT-Systems veränderten Abläufen gegenüber. Die EU-Agentur eu-LISA hat am 18. Mai 2026 die ersten vierteljährlichen Statistiken für das neue Entry/Exit System (EES) vorgelegt. Obwohl diese Daten primär die vorangegangene Soft-Launch-Phase vom 12. Oktober bis zum 31 Dezember 2025 abbilden, erlauben sie uns als Kanzlei für Visumsrecht weitreichende Rückschlüsse für die Praxis der Corporate Immigration. Für Personalabteilungen, Young Professionals und vermögende Privatpersonen ist ein präzises Verständnis dieser Zahlen unerlässlich, um geschäftliche Verzögerungen oder gar Einreiseverweigungen proaktiv zu verhindern.


Wie funktioniert das EES und wer ist konkret davon betroffen?

Das Entry/Exit System ist eine zentrale biometrische Datenbank, die seit dem 10. April 2026 an allen Schengen-Außengrenzen – einschließlich der deutschen Flughäfen, Seehäfen und Landübergänge – vollumfänglich einsatzbereit ist. Es ersetzt die traditionelle manuelle Stempelung von Reisepässen durch eine automatisierte elektronische Erfassung. Registriert werden alle Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2017/2226. Betroffen sind somit sowohl visumpflichtige als auch visumfreie Reisende, wie etwa Geschäftsreisende aus den USA oder Großbritannien. 


Welche Erkenntnisse liefern die ersten eu-LISA-Statistiken für die Praxis?

In der Pilotphase erfasste das System Europaweit bereits 8.180 Einreiseverweigungen, 283 widerrufene Aufenthaltsgenehmigungen sowie 479 Verlängerungen. Zudem wurden mehr als 492.000 Ausnahmen von der Erfassung von Fingerabdrücken registriert. Obwohl Deutschland in dieser ersten Stichprobe nur einen Teil ausmacht, hat die Bundespolizei dem Innenausschuss des Bundestages mitgeteilt, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Passagier aus Drittstaaten an den Drehkreuzen Frankfurt und München bereits halbiert hat, sobald die initiale Registrierung einmalig abgeschlossen wurde. Dennoch berichten Transportunternehmen und Wirtschaftsverbände von anfänglichen Kinderkrankheiten. So haben automatisierte Gates teilweise Probleme mit Pässen, die mit dunkler Tinte gedruckt sind, und an den Landgrenzen kommt es vereinzelt zu Unklarheiten über den Ablauf der biometrischen Erfassung.


Welche neuen Risiken müssen HR-Abteilungen ab Juli 2026 beachten?

Die eigentliche Herausforderung für das International Recruiting und die globale Mitarbeiterentsendung (Global Mobility) beginnt am 1. Juli 2026. Ab diesem Stichtag werden Beförderungsunternehmen wie Fluggesellschaften rechtlich dafür haftbar gemacht und mit empfindlichen Bußgeldern belegt, wenn sie Passagiere an Bord nehmen, deren zulässige Kurzaufenthaltsdauer laut dem EES-Rechner bereits abgelaufen ist. Für Personalabteilungen bedeutet dies eine drastische Verschärfung der Compliance-Pflichten. Wir empfehlen Unternehmen dringend, Entsendungenschreiben und Reiserichtlinien zu aktualisieren. Jede Ausreise muss zwingend elektronisch erfasst werden, um den Aufenthaltsrechner korrekt zu aktualisieren. Unbeabsichtigte Overstays fallen durch die Vernetzung der Datenbanken sofort beim nächsten Einreiseversuch auf. Mobilitätsmanager sollten bei komplexen Reiserouten, die Schengen- und Nicht-Schengen-Staaten kombinieren, stets einen zeitlichen Puffer von mindestens 36 Stunden einplanen und Mitarbeiter anweisen, den offiziellen Aufenthaltsrechner der EU vor jeder Buchung zu nutzen.


Wie beeinflussen die EES-Daten die zukünftige Visum-Vergabe in Deutschland?

Langfristig werden die durch das EES gewonnenen Datensätze direkt in das risikobasierte Screening für das kommende ETIAS-System einfließen, welches voraussichtlich Mitte 2027 startet. Darüber hinaus haben die Statistiken das Potenzial, die nationale Visum-Politik im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu beeinflussen. Sollten die Daten zeigen, dass die Raten illegaler Overstays aus bestimmten Herkunftsländern steigen, könnte das Bundesministerium des Innern die Kriterien für die Erteilung langfristiger Aufenthaltserlaubnisverschärfungen vornehmen. Umgekehrt bietet eine nachweisbar hohe Compliance-Rate die Chance, dass die derzeit in Indien und Südafrika erfolgreich laufenden Pilottests für elektronische Visa (E-Visa) zügig auf andere Staaten ausgeweitet werden. Dies würde den Zuzug von hochqualifizierten Akademikern und Spezialisten nach Deutschland erheblich beschleunigen.


Fazit und Handlungsempfehlung unserer Kanzlei

Das EES ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern gelebte Realität an Deutschlands Grenzen. Während die beschleunigte Abfertigung an den Flughäfen für Expats und Young Professionals eine Erleichterung darstellt, steigen die regulatorischen Risiken für Arbeitgeber spürbar an. Eine lückenlose Überwachung der Aufenthalstage ist für den Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens vor rechtlichen Konsequenzen unerlässlich. Als Kanzlei für Visumsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre internen Prozesse im internationalen Personalmanagement an die neuen digitalen Kontrollmechanismen der EU anzupassen und stehen Ihnen bei aufenthaltsrechtlichen Grenzüberschreitungen jederzeit beratend zur Seite.


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