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Exotische Haustiere mit nach Deutschland bringen: Das müssen Sie wissen


Träumen Sie davon, mit Ihrem exotischen Begleiter – sei es eine seltene Reptilienart, ein Amphibium oder ein anderes besonderes Tier – nach Deutschland umzuziehen? Während der Umzug mit Hunden oder Katzen bereits Planung erfordert, ist der Import exotischer Tiere aus Nicht-EU-Ländern ein hochkomplexer Prozess. Damit Sie und Ihr Tier sicher und legal ankommen, haben wir die wichtigsten tierseuchenrechtlichen, artenschutzrechtlichen und zolltechnischen Bestimmungen zusammengefasst.


Tiergesundheit: Sicherheit geht vor

Um die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern, gelten für lebende Tiere aus Nicht-EU-Staaten strikte Verfahren. Der erste Flughafen, an dem Sie in der EU landen (z. B. Frankfurt oder München), ist entscheidend.


  • TRACES & CHED: Sie müssen in der Regel mindestens 24 Stunden vor der Ankunft ein elektronisches Grenzkontrolldokument (CHED) über die EU-Plattform TRACES erstellen.

  • Grenzkontrollstellen (BCP): Ihr Tier muss bei der Ankunft einer gründlichen tierärztlichen Kontrolle unterzogen werden. Wichtig: In Deutschland ist die Einreise mit lebenden Tieren nur über bestimmte Flughäfen möglich, die über eine zugelassene Grenzkontrollstelle (Label „LA“) verfügen.

  • Dokumentation: Ohne gültige Veterinärbescheinigungen aus dem Herkunftsland wird die Einreise verweigert.


Pro-Tipp: Kontaktieren Sie die zuständige Grenzkontrollstelle am Zielflughafen bereits Wochen vor dem Flug, um die genauen Anforderungen für Ihre Tierart zu klären. Darüber hinaus sollten Sie sich an Ihre örtliche Naturschutzbehörde in Deutschland wenden, um zu erfahren, ob Sie die Haltung eines exotischen Tiers an Ihrem Wohnort in Deutschland melden müssen. Das Bundesamt für Naturschutz könnte Ihnen als erste Anlaufstelle behilflich sein.


Artenschutz (CITES): Ein kritischer Punkt

Viele exotische Tiere fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Dies dient dem Schutz gefährdeter Arten und reguliert deren Handel und Transport streng. Prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Tier im Anhang I oder II des Abkommens gelistet ist. Falls ja, benötigen Sie spezielle Ein- und Ausfuhrgenehmigungen. Der deutsche Zoll prüft die Dokumente zwar bei der Einreise, entscheidet aber nicht über den Schutzstatus. Die zuständige Behörde hierfür ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Kontaktieren Sie das BfN frühzeitig, um Missverständnisse zu vermeiden.


Zollabwicklung: Die formale Anmeldung

Nachdem der Tierarzt grünes Licht gegeben hat, folgt der Gang zum Zoll. Hier gibt es zwei Wege. Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegen, können Sie Ihr Haustier unter bestimmten Voraussetzungen als zollfreies Übersiedlungsgut deklarieren (hierfür wird oft das Formular 0350 genutzt). Liegt der Wert des Tieres innerhalb der geltenden Freimengen für Reisende, kann die Einfuhr unter Umständen abgabenfrei bleiben (Reisefreimengen). Wichtig: Nutzen Sie am Flughafen unbedingt den Roten Ausgang (anmeldepflichtige Waren), wenn Sie ein exotisches Tier mitführen, für das CITES-Dokumente oder tierärztliche Papiere erforderlich sind (release for free circulation).


Checkliste für Ihren Umzug mit exotischen Tieren:

  • Fluggesellschaft: Klären Sie die Transportbedingungen und Boxen-Vorgaben.

  • Grenzkontrollstelle: Kontaktieren Sie den Tierarzt am deutschen Flughafen.

  • BfN: Prüfen Sie den CITES-Status Ihrer Tierart.

  • Lokale Behörden: Informieren Sie sich, ob Sie die Haltung des Tieres an Ihrem neuen Wohnort in Deutschland bei der Naturschutzbehörde melden müssen.


Der Import exotischer Tiere erfordert also Geduld und Präzision. Bei Fehlern in der Dokumentation drohen Quarantäne oder im schlimmsten Fall die Rücksendung des Tieres auf Ihre Kosten.

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