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Gibt es Erfolgsaussichten von Untätigkeitsklagen gegen Bundesverwaltungsamt in Einbürgerungsverfahren?


Monate, manchmal Jahre vergehen nach der Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt (oder dem ausländischen Konsulat), ohne dass sich die Behörde rührt. Wenn das zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) auf Anträge aus dem Ausland schlicht nicht reagiert, stellt sich unweigerlich die Frage: Können wir den Prozess gerichtlich beschleunigen, und wie stehen die Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage gegen das Bundesverwaltungsamt?


Warum verzögern sich die Einbürgerungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt so massiv?

Der Hauptgrund für die lähmende Langsamkeit bei der Bearbeitung liegt in einer chronischen Überlastung der Behörde, die sich durch gesetzliche Reformen der letzten Jahre massiv verschärft hat. Durch weitreichende Gesetzesänderungen – wie etwa das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2021, welches neue Anspruchsgrundlagen in den §§ 5 und 15 StAG schuf – ist das Antragsvolumen explosionsartig gestiegen. Das BVA argumentiert in gerichtlichen Verfahren regelmäßig damit, dass sich die Antragszahlen verdoppelt hätten, ohne dass zeitgleich eine ausreichende personelle Stellenkompensation stattgefunden habe.

Für Sie als Antragsteller, sei es im Rahmen einer Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 30 StAG oder im Zuge eines Einbürgerungsverfahrens, bedeutet dies schlichtweg unzumutbare Wartezeiten. Die Behörde verweist standardmäßig auf das Gleichbehandlungsgebot und betont, dass alle Anträge strikt nach dem Datum ihres Eingangs abgearbeitet werden, um Willkür zu vermeiden. Diese jahrelange Überlastung ist jedoch ein strukturelles Organisationsversäumnis des Staates und darf nicht dauerhaft zu Ihren Lasten gehen.


Wann ist eine Untätigkeitsklage rechtlich überhaupt zulässig?

Die gesetzliche Grundlage für ein Vorgehen gegen das behördliche Schweigen findet sich in der Verwaltungsgerichtsordnung. Gemäß § 75 VwGO kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn die Behörde über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden hat. Das Gesetz sieht hierbei eine Regelfrist von drei Monaten vor.


Nach Ablauf dieser drei Monate steht der Weg zu den Verwaltungsgerichten – in Verfahren gegen das Bundesverwaltungsamt ist hierfür primär das Verwaltungsgericht Köln zuständig – formal offen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Gericht die Behörde sofort zur Erteilung des Bescheids verurteilt. Die entscheidende juristische Weichenstellung dreht sich um die Frage, ob die Behörde einen „zureichenden Grund“ für die Verzögerung vorweisen kann.


Stellt der chronische Personalmangel beim BVA einen zureichenden Grund dar?

Das BVA verteidigt sich vor Gericht fast ausnahmslos mit standardisierten Textbausteinen: Man verweist auf den massiven Arbeitsanfall, die Priorisierung nach Eingangsdatum und die eingeleiteten Maßnahmen zur Digitalisierung und Prozessoptimierung. Aus Sicht vieler Verwaltungsgerichte – so beispielsweise in der Tendenz auch durch Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (wie dem OVG NRW, Beschluss vom 25.09.2025, Az. 19 E 359/25) gestützt – reicht der allgemeine Verweis auf das Gleichbehandlungsgebot oft aus, um eine Bevorzugung einzelner Kläger ohne absolute Ausnahmegründe abzulehnen.


Wir als Anwaltskanzlei halten diese pauschale Argumentation der Behörden jedoch für unzureichend. Wenn gesetzliche Änderungen Jahre zurückliegen und die Behördenleitung es versäumt, für einen adäquaten Personalzuwachs zu sorgen, um den abzuarbeitenden „Berg“ effektiv zu bewältigen, liegt ein klares Organisationsverschulden vor. Ein jahrzehntelang anhaltender Zustand des Personalmangels kann nicht unbegrenzt als rechtfertigender Grund für die Verzögerung von Bürgerrechten herangezogen werden.


Welche Rolle spielen besondere persönliche Gründe für eine bevorzugte Bearbeitung?

Um die starre Bearbeitungsreihenfolge des BVA zu durchbrechen, müssen im Rahmen der Klage oft spezifische, auf den Einzelfall bezogene Gründe vorgetragen werden. Allgemeine Verweise auf geopolitische Spannungen oder vage persönliche Erschwerungen im aktuellen Wohnsitzland im Ausland genügen den Gerichten meistens nicht, wenn sie nicht unmittelbar durch den deutschen Pass abgewendet werden können. Greifbare, rechtlich relevante Gründe für eine Beschleunigung können hingegen gravierende wirtschaftliche Nachteile sein, etwa wenn ein exzellenter Young Professional oder ein vermögender Investor ein konkretes, zeitgebundenes Jobangebot oder ein Investment in Deutschland nachweislich verliert, weil der Pass fehlt. Auch dringende familiäre Gründe oder der Verlust von Ausbildungsplätzen bei internationalen Studenten können als unzumutbare Härte gewertet werden, die ein Abweichen von der chronologischen Reihenfolge rechtfertigt.


Wie stehen die tatsächlichen Erfolgsaussichten in der Praxis?

Trotz der restriktiven Haltung mancher Gerichte zeigt unsere tägliche Praxis als Kanzlei für Visums- und Staatsangehörigkeitsrecht ein sehr viel positiveres Bild: Die Einreichung einer Untätigkeitsklage wirkt in der Realität extrem oft als effektiver Katalysator. Sobald die Klageschrift der Behörde über das Gericht offiziell zugestellt wird, ändert sich die Dynamik im Bundesverwaltungsamt häufig fundamental. Obwohl das BVA im ersten Schritt meist den gewohnten, standardisierten Abweisungsantrag einreicht, rückt die Akte intern schlagartig in den Fokus. In sehr vielen Fällen wird der Antrag auf Einbürgerung oder Feststellung der Staatsangehörigkeit danach überraschend zügig final bearbeitet, der positive Bescheid erteilt und das Verfahren im Einvernehmen beendet. Zudem übernimmt die Behörde in diesen Fällen nach erfolgreichem Abschluss der Sache regelmäßig die anfallenden Verfahrenskosten, da sie den Anlass für die Klage selbst gegeben hat.


Fazit

Eine Untätigkeitsklage gegen das Bundesverwaltungsamt in Einbürgerungs- und Feststellungsverfahren ist kein rechtlicher Selbstläufer, aber in der Praxis ein überaus mächtiges Instrument. Während die Behörde sich vor Gericht formal auf strukturelle Überlastung und das Gleichbehandlungsgebot beruft, führt der sanfte juristische Druck einer Klageeinreichung hinter den Kulissen erstaunlich oft zu einer spürbaren Beschleunigung und dem lang ersehnten Erfolg. Für gut ausgebildete Fachkräfte und Expats aus den USA, Kanada oder Großbritannien, deren Lebensplanung an diesen Verfahren hängt, ist das Abwarten im unbestimmten Raum meist die schlechteste Option. Wir unterstützen Sie als erfahrene Anwaltskanzlei dabei, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und den bürokratischen Stillstand zu brechen.


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