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Holger Kolb kritisiert Westbalkan-Regelung in der FAZ


Die Debatte um das deutsche Einwanderungsrecht hat eine neue, drastische Wendung genommen. In einem viel beachteten Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) verglich der Migrationsexperte Dr. Holger Kolb die etablierte Westbalkan-Regelung mit dem Dieselmotor: einst eine gefeierte, pragmatische Innovation, heute vermeintlich ein Auslaufmodell, das durch sauberere, modernere Technologien ersetzt werden müsse. Die künftige schwarz-rote Koalition folgt dieser Argumentation und plant im Sondierungspapier, das jährliche Kontingent für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien von 50.000 auf 25.000 Visa zu halbieren. Doch wer die Migrationspraxis aus Sicht einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei tagtäglich analysiert, erkennt schnell: Dieser theoretische Systemwechsel geht an der wirtschaftlichen Realität deutscher Unternehmen und Personalabteilungen völlig vorbei.


Warum greift der theoretische Vergleich mit dem Dieselmotor zu kurz?

Der Vergleich von Dr. Holger Kolb hinkt an einer entscheidenden Stelle: Ein Dieselmotor kann durch einen Elektromotor ersetzt werden, weil am Ende des Tages beide Antriebe das Fahrzeug von A nach B bewegen. Im Zuwanderungsrecht funktioniert das nicht so einfach. Die Westbalkan-Regelung, verankert in § 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV), erlaubt Menschen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, die keinerlei formale berufliche oder akademische Qualifikationsnachweise besitzen. Einzige Grundvoraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot zu marktüblichen Konditionen sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.


Wenn die Politik nun argumentiert, dass die Regelung überflüssig sei, weil das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz vermeintlich „modernere Antriebe“ bereithalte, übersieht sie die fundamentale Struktur des Arbeitskräftemangels. Deutsche Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe, in der Logistik, der Pflege und dem Gastgewerbe suchen händeringend nach helfenden Händen und praktisch erfahrenen Mitarbeitern, nicht zwingend nach zertifizierten Akademikern. Die Westbalkan-Regelung ist in der Praxis kein „schmutziger Alt-Diesel“, sondern das einzige verlässliche und unbürokratische Arbeitspferd für die unqualifizierte oder informelle Einwanderung. Sie funktioniert seit Jahren verlässlich, weil sie auf die überbordende deutsche Anerkennungsbürokratie verzichtet.


Welche Hürden machen die „modernen Alternativen“ in der Praxis unrealistisch?

Die Wissenschaft und die Politik verweisen gerne auf die jüngsten Reformen des Aufenthaltsgesetzes als adäquaten Ersatz. Doch wer als Arbeitgeber versucht, diese Wege zu beschreiten, stößt in der behördlichen Realität auf massive Barrieren.

Besonders deutlich wird dies bei der sogenannten Berufserfahrungsregelung nach § 6 BeschV. Diese Vorschrift erlaubt zwar eine Einwanderung ohne eine in Deutschland formal anerkannte Gleichwertigkeit des Abschlusses. Sie knüpft den Zuzug jedoch an extrem starre Bedingungen: Der Antragsteller muss einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss besitzen, mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen und eine strikte Gehaltsschwelle von monatlich 3.622,50 Euro (brutto) erreichen, sofern keine Tarifbindung vorliegt.


Der Praxis-Check: Ein Großteil der Arbeitskräfte, die über den Westbalkan angeworben werden, besitzt überhaupt keine formale Ausbildung, sondern bringt reine, informelle Praxiserfahrung mit. Für diese Menschen ist § 6 BeschV eine geschlossene Tür.

Selbst die viel gepriesene Anerkennungspartnerschaft gemäß § 16d Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder die Chancenkarte nach § 20a AufenthG erweisen sich für kleinere und mittlere Unternehmen in der Praxis oft als bürokratisches Monster. Die Verfahren sind hochkomplex, langwierig und erfordern einen immensen administrativen Aufwand seitens der Human-Resource-Abteilungen. Sie können die Lücke, die eine Halbierung des Westbalkan-Kontingents reißt, schlichtweg nicht füllen.


Wie reagieren die Behörden inoffiziell auf die politische Kontingentierung?

Als Anwaltskanzlei erleben wir täglich, dass restriktive politische Vorgaben selten zu transparenten Absagen führen, sondern zu einer schleichenden, informellen Verschlechterung der Behördenpraxis. Wenn das Kontingent von 50.000 auf 25.000 gekürzt wird, bedeutet dies keineswegs, dass die Anträge bis zur Nummer 25.000 reibungslos durchlaufen. Vielmehr beobachten wir in solchen Phasen, dass die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort – etwa in Pristina, Belgrad oder Sarajevo – die Terminvergabe drastisch reduzieren. Plätze im ohnehne überlasteten Losverfahren der Botschaften werden noch rarer, und die ohnehin langen Wartezeiten für HR-Abteilungen verlängern sich unkalkulierbar. Parallel dazu neigen die Visastellen und die Bundesagentur für Arbeit bei der internen Prüfung dazu, Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen überkritisch zu sezieren, um bürokratische Ablehnungsgründe zu finden. Für Arbeitgeber bedeutet dies ein massives Risiko für die Planungssicherheit.


Was bedeutet dieser Systemwechsel für hochentwickelte Herkunftsländer wie die USA, UK oder Kanada?

Interessanterweise offenbart die Debatte um die Westbalkan-Regelung die tiefere Philosophie des aktuellen deutschen Einwanderungsrechts: Weg von regionalen Sonderrechten ohne Qualifikationsnachweis, hin zu globalen, qualifikationsbasierten Pfaden. Während für den Westbalkan die Schranken fallen, wird das System für gut ausgebildete Fachkräfte, Young Professionals und Studenten aus Ländern wie den USA, Großbritannien oder Kanada paradoxerweise immer attraktiver.

Wer über einen akademischen Abschluss oder eine fundierte, im Ausland anerkannte Ausbildung verfügt, profitiert enorm von den beschleunigten Verfahren der Blauen Karte EU (§ 18g AufenthG) oder eben der Berufserfahrungsregelung nach § 6 BeschV. Für diesen Kreis an gut ausgebildeten Ausländern und deren Familien entfalten die Reformen ihre volle, positive Wirkung. Die deutsche Verwaltung versucht spürbar, ihre knappen Ressourcen umzuschichten: weg von der aufwendigen Steuerung von Kontingenten für ungelernte Kräfte, hin zu einer beschleunigten Willkommenskultur für die globale akademische und technologische Elite.


Fazit

Die von Holger Kolb in der FAZ geäußerte Kritik und die geplante Halbierung des Westbalkan-Kontingents auf 25.000 Visa pro Jahr sind migrationspolitische Reißbrett-Entscheidungen. In der Praxis ist die Westbalkan-Regelung nach § 26 Abs. 2 BeschV keineswegs veraltet, sondern nach wie vor das einzige pragmatische Ventil für die Einwanderung von dringend benötigten Arbeitskräften ohne formale Ausbildung. Die angepriesenen „modernen Alternativen“ wie § 6 BeschV verlangen Qualifikationen und Gehaltshöhen, die an der Realität der betroffenen Branchen vorbeigehen. Während gut ausgebildete Fachkräfte aus den USA, UK und Kanada von den neuen, globalen Regelungen profitieren, stehen deutsche Arbeitgeber im Helfer- und Handwerksbereich vor verschlossenen Türen. Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Unternehmen dabei, auch in Zeiten restriktiver Kontingente rechtssichere, strategische Migrationswege zu finden und behördliche Blockaden erfolgreich zu umschiffen.

 
 
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