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Landesamt für Einwanderung ermöglicht jetzt auch Onlineantrag des Freelancer-Visums


Wer jemals versucht hat, in der Morgendämmerung einen der begehrten Termine beim Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) zu ergattern, kennt das Gefühl der Ohnmacht. Lange Warteschlangen, überlastete Server und die ständige Sorge, ob die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängert wird, gehörten für internationale Talente fast schon zum Berliner Lebensgefühl. Doch hinter den Kulissen der Friedrich-Krause-Ufer vollzieht sich derzeit ein stiller Umbruch. Die Digitalisierung, oft als das Sorgenkind der deutschen Verwaltung belächelt, nimmt in der Hauptstadt an Fahrt auf. Wir beobachten als Kanzlei für Visumsrecht eine Entwicklung, die das Potenzial hat, den Standort Berlin für internationale Freiberufler massiv aufzuwerten: Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler ist nun vollständig digital möglich


Die rechtliche Brücke zum Online-Verfahren

Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren bildet primär § 21 AufenthG. Während Absatz 1 die strengeren Voraussetzungen für gewerblich Tätige regelt – etwa das wirtschaftliche Interesse oder die Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft –, widmet sich der Absatz 5 speziell den Freiberuflern. Hier ist der Gesetzgeber weniger restriktiv, verlangt jedoch eine solide Finanzierung und die Erlaubnis zur Berufsausübung, sofern diese (wie bei Ärzten oder Rechtsanwälten) erforderlich ist. Die Digitalisierung des Antragsprozesses beim LEA Berlin ändert zwar nichts an den materiell-rechtlichen Voraussetzungen, wohl aber an der Art und Weise, wie wir diese gegenüber der Behörde nachweisen. Das neue Online-Formular führt den Antragsteller Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Für uns als Rechtsbeistände bedeutet dies eine deutlich strukturiertere Vorbereitung der Mandate, da die Hürde der physischen Vorsprache für die reine Antragstellung zunächst entfällt.


Der Prozess: Zwischen Effizienz und technischer Präzision

Über die Plattform des Landesamtes können Antragsteller das Formular direkt im Browser ausfüllen. Ein wesentlicher Vorteil dieses Systems ist die Flexibilität. Wer während des Ausfüllens feststellt, dass ein Dokument fehlt oder eine Angabe nochmals geprüft werden muss, kann den Vorgang unterbrechen. Das System erlaubt den Export einer HTML-Datei, die lokal auf dem Computer gespeichert wird. Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese Datei einfach wieder hochgeladen werden, um den Prozess exakt an der Stelle fortzusetzen, an der er gestoppt wurde. Wir weisen unsere Mandanten jedoch regelmäßig darauf hin, dass die technische Erleichterung nicht zu Nachlässigkeit bei den Inhalten führen darf. Die Anforderungen an den Businessplan oder die Honorarerwartungen bleiben im Rahmen des § 21 Abs. 5 AufenthG jedoch hochkomplex. Das System generiert am Ende ein fertiges PDF-Dokument, das als Beleg für die rechtzeitige Antragstellung dient – ein wichtiges Dokument, um die Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG im Falle eines bereits bestehenden Aufenthaltstitels zu sichern.


Gebühren und digitale Einreichung als neue Standards

Ein Novum im Vergleich zum alten analogen Weg ist die verpflichtende Online-Bezahlung direkt beim Einreichen des Antrags. Erst nach Abschluss der Zahlung gilt der Antrag als formell eingereicht. Dies beschleunigt den Prozess, da die Buchhaltung der Behörde den Zahlungseingang unmittelbar registrieren kann. Aus anwaltlicher Sicht sehen wir hierin eine Professionalisierung, die den Verwaltungsaufwand reduziert und hoffentlich die Bearbeitungszeiten verkürzt. Dennoch bleibt eine Warnung angebracht: Ein digitaler Antrag schützt nicht vor inhaltlichen Fehlern. Das System prüft zwar die Vollständigkeit der Pflichtfelder, aber nicht die Plausibilität der wirtschaftlichen Prognose. Wenn die eingereichten Unterlagen nicht den strengen Anforderungen der Rechtsprechung genügen, folgt auch auf einen digitalen Antrag eine Ablehnung. Wir empfehlen daher, die vom System erstellte PDF-Zusammenfassung vor der finalen Absendung durch eine spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die rechtliche Argumentation lückenlos ist.


Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung mit bleibenden Herausforderungen

Die Digitalisierung des Freiberufler-Visums in Berlin ist die konsequente Fortsetzung einer Strategie, die das LEA zu einer modernen Dienstleistungsbehörde machen soll. Die Möglichkeit, Anträge online zu speichern, fortzusetzen und direkt zu bezahlen, nimmt viel Druck aus dem bisherigen System. Es ist eine Erleichterung für die internationale Community in Berlin und ein Signal für die Attraktivität der Metropole. Dennoch bleibt das Visumsrecht ein Gebiet, das von Einzelfallentscheidungen und Ermessensspielräumen geprägt ist. Die Technik ist lediglich der Kanal, nicht die Lösung für komplexe rechtliche Fragestellungen rund um den Aufenthalt zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit. Wir begrüßen diesen Fortschritt ausdrücklich, mahnen aber gleichzeitig dazu, die gewonnene Zeit in die Qualität der inhaltlichen Begründung zu investieren.

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