So erhältst du einen Notfalltermin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin
- Mirko Vorreuter, LL.B.
- vor 8 Stunden
- 5 Min. Lesezeit

Stellen Sie sich vor, Sie haben alles nach Lehrbuch erledigt. Sie haben Ihren Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels Monate im Voraus gestellt, alle Unterlagen hochgeladen und die Gebühren bezahlt. Der Tag einer wichtigen Auslandsreise rückt näher, die Verlängerung Ihrer Arbeitserlaubnis steht aus oder ein familiärer Notfall im Heimatland zwingt Sie zum Handeln und Sie haben nichts in der Hand als eine Eingangsbestätigung. Doch egal wie oft Sie die Berliner Ausländerbehörde kontaktieren - Sie bekommen einfach keine Antwort. In Ihrer Verzweiflung suchen Sie das Landesamt für Einwanderung (LEA) sogar persönlich auf, in der Hoffnung auf ein menschliches Wort oder eine schnelle Lösung in Form einer Fiktionsbescheinigung. Doch statt eines Sachbearbeiters erwarten Sie lediglich Sicherheitsmitarbeiter, die sich kein bisschen für Sie oder die Rechtslage interessieren und Sie einfach wieder wegschicken. Diese Szenen sind keine Einzelfälle, sondern beinahe tägliche bittere Realität in der Berliner Keplerstraße, und sie markieren einen besorgniserregenden Tiefpunkt in der Berliner Verwaltungspraxis.
Notfalltermin über Kontaktformular ist eine Sackgasse
Der Weg vieler Betroffener beginnt meist hoffnungsvoll vor dem Computerbildschirm. Das LEA verweist bei dringenden Angelegenheiten gebetsmühlenartig auf das Online-Kontaktformular zur Beantragung eines Notfalltermins. Wir erleben in unserer täglichen Arbeit als Kanzlei jedoch immer wieder, dass dieses System einer digitalen Sackgasse gleicht. Egal wie oft das Kontaktformular eingereicht wird (selbst unter Einreichung geeigneter Nachweise wie Flugtickets, Arbeitsverträgen oder ärztlichen Attesten) und egal wie oft die Notlage geschildert wird: Die Antwort? In den meisten Fällen Totenstille.
Wochenlang warten Menschen auf eine Reaktion, die oft erst erfolgt, wenn der Notfall bereits eingetreten ist – die Beerdigung ist vorbei, der Flug ist verpasst, die Kündigung des Arbeitgebers liegt im Briefkasten. Dieses "Ghosting" durch eine staatliche Behörde lässt die Betroffenen ratlos und verzweifelt zurück. Wenn die digitale Kommunikation einseitig aufgekündigt wird, bleibt als letzte Instanz nur der physische Gang zum Amt. Doch genau hier wartet die nächste, oft unüberwindbare Hürde.
Die Security als eigenmächtige Prüfungsinstanz
Selbst wenn man (mit Anwalt oder Immigration-Consultant oder anderem fachlichen Begleiter) den Eingangsbereich des Standorts Keplerstraße (LEA B1-B4) aufsucht, wird man dort unwirsch von der Security abgewiesen. Egal wie glaubhaft man den Notfall schildert: Die Security interessiert es schlicht nicht, ob man einen Rechtsanspruch auf eine Fiktionsbescheinigung hat und wieviele Notfallanträge man schon über das Kontaktformular eingereicht hat. Was wir vor Ort beobachteten, ist meistens erschütternd. Die Security-Mitarbeiter spielen sich als juristische Instanz auf und verkündeten in Dauerschleife rechtlich abenteuerliche Thesen. Einem Antragsteller wurde etwa erklärt, sein Notfallantrag sei „unwirksam“, weil der Scan des alten Titels fehlte. Solche Anträge würden sofort gelöscht. Rechtlich ist das natürlich hanebüchener Unfug, da ja der Aufenthaltstitel in der Ausländerakte vorhanden ist.
Diese Form der Vorprüfung durch Sicherheitspersonal entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Es ist eine Anmaßung von Kompetenzen, die eigentlich Sachbearbeitern vorbehalten sind. Das Personal vor Ort schickte im Minutentakt Menschen weg, ohne deren konkrete Situation überhaupt anzuhören. Besonders zynisch wirkt die pauschale Aussage, die „Notfallbedienung vor Ort“ sei vor Monaten ersatzlos gestrichen worden, da keine Kapazitäten mehr vorhanden seien. Auch diese Aussage ist natürlich rechtlich unhaltbar, da die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nicht einmal 10 Minuten dauert und der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Fiktionsbescheinigung hat.
Kafkaeske bürokratische Ignoranz im LEA
Es sind insbesondere die sogenannten „kleinen Leute“, die nicht anwaltlich vertreten sind, die hier die volle Härte der bürokratischen Ignoranz zu spüren bekommen. Da ist der junge Facharbeiter, der seine Arbeitserlaubnis umschreiben lassen muss, weil er sonst seinen Job verliert. Da ist die Frau, die zur Beerdigung ihres Vaters reisen möchte und händeringend um die Fiktionsbescheinigung bittet, um wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen. Sie alle werden von der Security mit standardisierten Floskeln abgewiesen.
Diese Menschen haben oft alles richtig gemacht. Sie haben die Online-Anträge fristgerecht gestellt, sie haben das Notfallformular genutzt und sie haben gewartet. Dass sie nun wie Bittsteller an der Tür abgewiesen werden, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Bescheinigung haben, ist ein systemisches Versagen. Es ist schlicht peinlich für eine Weltstadt wie Berlin, wenn die Erreichbarkeit einer Behörde durch privates Wachpersonal so massiv eingeschränkt wird, dass die Betroffenen ihre Rechte nicht mehr wahrnehmen können. Selbst der Leiter des Landesamtes, Herr Mazanke, betont immer wieder, dass Notfälle bearbeitet werden müssen – doch dieser Wille scheint im Erdgeschoss der Keplerstraße nicht anzukommen.
Warum "Schummeln" und Diskutieren selten zum Ziel führt
In ihrer Verzweiflung greifen viele zu unkonventionellen Mitteln. Es wird versucht, sich an der Security vorbei zu schmuggeln, Mitleid zu erregen oder durch endlose Diskussionen einen Weg nach drinnen zu finden. Wir müssen jedoch klar sagen: In der Praxis funktioniert das fast nie. Das Sicherheitspersonal ist darauf trainiert, diese Versuche rigoros zu unterbinden. Wer ohne Termin und ohne anwaltlichen Druck erscheint, hat kaum eine Chance, jemals das Gesicht eines Sachbearbeiters zu sehen. Die einzige Möglichkeit, die teilweise Erfolg hat, ist als “Begleitperson” eines anderen Antragstellers zu erscheinen und dann seinen Sachbearbeiter aufzusuchen. Die Machtdynamik an der Pforte ist eindeutig gegen den Einzelnen gerichtet. Ohne die genaue Kenntnis der Rechtslage und ohne ein gewisses Maß an professioneller Hartnäckigkeit prallen alle Argumente an der Security ab. Es ist eine bittere Erkenntnis, dass in der aktuellen Situation der Zugang zum Recht oft davon abhängt, ob man es sich leisten kann, mit juristischem Beistand vor der Tür zu stehen.
Was wir hier erleben, ist eine einseitige Einschränkung der Behördenerreichbarkeit. Durch die Deaktivierung von Funktionsmailpostfächern, das Entfernen von Telefonlisten auf den Webseiten und den Einsatz von Security als menschliche Schutzschilde ziehen sich kommunale Behörden immer weiter aus ihrer Verantwortung zurück. Diese Praxis ist nicht nur für die Betroffenen frustrierend, sondern sie schadet auch dem Standort Deutschland. Wenn hochqualifizierte Fachkräfte, die wir händeringend suchen, bei ihrem ersten echten Kontakt mit der deutschen Verwaltung wie potenzielle Störer behandelt werden, darf man sich über mangelnde Willkommenskultur nicht wundern. Die Fiktionsbescheinigung ist kein Gnadenerweis, sondern ein Dokument, das den rechtmäßigen Aufenthalt während eines laufenden Verfahrens bestätigt. Wer diesen Anspruch hat, muss ihn auch geltend machen können – ohne von einem Sicherheitsdienst abgewimmelt zu werden.
Fazit: Ein notwendiger Weckruf
Die Zustände beim LEA, insbesondere am Standort Keplerstraße, sind inakzeptabel. Die Kombination aus einem überlasteten digitalen Notfallformular und einer eigenmächtig agierenden Security führt dazu, dass Menschen systematisch um ihre Rechte gebracht werden. Es darf nicht sein, dass die Einreichung eines korrekten Antrags in einem schwarzen Loch verschwindet und der persönliche Zugang zur Behörde durch unqualifiziertes Personal blockiert wird.
Wir raten allen Betroffenen dringend dazu, nicht bis zur letzten Sekunde zu warten. Wenn auf Ihre Notfallanfrage über das Kontaktformular innerhalb weniger Tage keine Reaktion erfolgt, sollten Sie rechtliche Hilfe in Erwägung ziehen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörde auf anwaltliche Intervention hin oft Wege findet, die dem Einzelnen verwehrt bleiben. Eine effektive (aber leider auch kostenintensiven Maßnahme) kann etwa die Beantragung einer einstweiligen Anordnung mit Hilfe eines Rechtsanwalts sein. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
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