Nach Ablauf der 18 Monate (Graduate Visa): Wechsel in Chancenkarte möglich?
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 1 Tag
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Viele internationale Absolventinnen und Absolventen, die in Deutschland studiert haben, nutzen das sogenannte Graduate Visum gemäß § 20 AufenthG konsequent bis zum letzten Tag aus. Die 18 Monate nach dem Studienabschluss sind wertvoll, um Berufserfahrung zu sammeln, Bewerbungen zu schreiben und im deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Doch genau nach Ablauf dieser Frist entsteht häufig ein ernstes aufenthaltsrechtliches Problem, wenn kein Job gefunden wurde.
Die typische Situation nach 18 Monaten
Nach dem Ende des Graduate Visums stehen viele Betroffene vor der Frage, wie es rechtlich weitergehen kann. Ein direkter Übergang in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist oft nicht möglich. Zwar verlangt § 18b AufenthG heute keinen strengen Qualifikationszusammenhang mehr zwischen Studienabschluss und ausgeübter Tätigkeit, anders als bei der Blauen Karte. In der Praxis bleibt die Hürde dennoch hoch. Für einen Aufenthaltstitel nach § 18b AufenthG muss es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln, die zudem angemessen vergütet wird. Gerade Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger erfüllen diese Voraussetzungen häufig noch nicht. Wer nach dem Studium zunächst in einem Restaurant, im Einzelhandel oder bei Lieferdiensten arbeitet, erzielt in der Regel kein Gehalt, das sich an den Referenzwerten des Entgeltatlas orientiert.
Chancenkarte nach 18 Monaten
In dieser Situation kann die Chancenkarte eine echte Perspektive bieten. Sie ist aus unserer Sicht insbesondere für Absolventinnen und Absolventen interessant, die zwar ihren Abschluss in der Tasche haben, aber noch keine qualifizierte Vollzeitstelle gefunden haben. Voraussetzung ist allerdings, dass das Studium tatsächlich abgeschlossen wurde. Wer exmatrikuliert wurde oder den Abschluss nicht erreicht hat, kann regelmäßig nur die sogenannte Punktechancenkarte beantragen, was deutlich komplexer und unsicherer ist.
Ein zentraler Punkt bei der Chancenkarte ist die Sicherung des Lebensunterhalts. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG muss nachgewiesen werden, dass Miete, Krankenversicherung und der laufende Lebensunterhalt finanziert werden können. In der Praxis kalkulieren die Ausländerbehörden häufig mit einem monatlichen Betrag von etwa 500 bis 600 Euro für den allgemeinen Lebensbedarf, zusätzlich zur Miete. Entscheidend ist dabei oft weniger der Pauschalbetrag als vielmehr die konkrete Miethöhe.
Arbeiten mit der Chancenkarte
Ein großer Vorteil der Chancenkarte liegt darin, dass sie eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Diese Tätigkeit muss nicht qualifiziert sein. Auch Jobs in Restaurantküchen, im Service oder als Lieferfahrer können ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Maßgeblich ist allein, ob das erzielte Einkommen bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden die laufenden Kosten deckt. In der Beratungspraxis zeigt sich, dass insbesondere Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge eine wichtige Rolle spielen können. Diese Zuschläge dürfen in die Berechnung einbezogen werden und machen in vielen Fällen erst den Unterschied, ob der Lebensunterhalt als gesichert gilt oder nicht.
Spurwechsel 18 Monate Chancenkarte
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann nach Ablauf der 18 Monate grundsätzlich die Chancenkarte beantragt werden. Für eine erste Orientierung empfiehlt sich der mehrsprachige Self-Check auf der Plattform make-it-in-germany.com, der auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar ist. Dieser ersetzt zwar keine rechtliche Beratung, gibt aber einen ersten Eindruck, ob die formalen Kriterien erfüllt sein könnten. Rechtlich ist der Wechsel vom Graduate Visum in die Chancenkarte nicht völlig unumstritten. Man kann durchaus daran zweifeln, ob der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass ausländische Fachkräfte nach einem Studium in Deutschland faktisch bis zu 30 Monate lang einen Arbeitsplatz suchen können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Ausländerbehörden diesen Übergang ermöglichen.
Insbesondere das Landesamt für Einwanderung in Berlin lässt den Wechsel regelmäßig zu, selbst dann, wenn die 18 Monate des Graduate Visums bereits vollständig ausgeschöpft wurden. Für viele Absolventinnen und Absolventen ist dies die entscheidende Brücke, um den rechtmäßigen Aufenthalt zu sichern und den Einstieg in eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland doch noch zu schaffen. Gerade in dieser sensiblen Übergangsphase lohnt es sich, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Kleine Fehler bei der Antragstellung oder der Berechnung des Lebensunterhalts können sonst darüber entscheiden, ob eine vielversprechende Perspektive in Deutschland endet oder fortgesetzt werden kann.



