Nach Betrug: Regierung will Deutschtests für Zuwanderer verschärfen

Bisher konnte ein guter mündlicher Auftritt beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) einen leeren Schreibteil ausgleichen, und am Ende stand trotzdem das B1-Zertifikat. Damit ist bald Schluss. Ab dem 1. November 2026 muss, wer den DTZ mit B1 bestehen will, im Sprechen B1, in einem der beiden schriftlichen Bereiche B1 und im dritten Bereich mindestens A2 erreichen. Wer das Zertifikat für die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung braucht, sollte deshalb jetzt prüfen, ob der DTZ überhaupt der richtige Weg ist. Oft führt ein anderer Sprachnachweis schneller und sicherer zum Ziel.
Was ändert sich beim Deutsch-Test für Zuwanderer ab November 2026?
Der DTZ ist der Abschlusstest des Integrationskurses und in § 17 IntV geregelt. Er prüft drei Bereiche: Hören und Lesen, Schreiben sowie Sprechen. Für das B1-Zertifikat genügte bislang, dass das Sprechen und zusätzlich einer der beiden anderen Bereiche auf B1-Niveau lagen. Im dritten Bereich gab es keine Untergrenze. Ein komplett leer gelassener Schreibteil blieb für das Gesamtergebnis also folgenlos.
Künftig verlangt die geänderte Prüfungsregel auch im schwächsten Bereich mindestens A2. Wer diese Schwelle verfehlt, erhält je nach Ergebnis nur ein A2-Zertifikat oder lediglich eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis. Die Dimension ist erheblich: Im vergangenen Jahr legten rund 318.000 Menschen den DTZ ab, und nur etwas mehr als die Hälfte erreichte B1. Fast jeder Dritte blieb bei A2 stehen.
Warum verschärft das Bundesinnenministerium die DTZ-Prüfung?
Hintergrund sind Betrugsfälle. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Aufgaben und Lösungen des schriftlichen Teils illegal über das Internet gehandelt. Besonders anfällig ist der Teil Hören und Lesen mit 45 Ankreuzaufgaben. Wer die Lösungen kennt, erzielt dort ein B1-Ergebnis, ohne den Text verstanden zu haben. Zusammen mit einem ordentlichen mündlichen Teil reichte das bisher für das Zertifikat, und der Schreibteil konnte schlicht leer bleiben. Wie viele Prüflinge auf diese Weise betrogen haben, kann das Ministerium nicht beziffern. Die neue Mindestanforderung soll diese Lücke schließen.
Wen betrifft die Verschärfung, und wen nicht?
Die Änderung gilt ausschließlich für den DTZ. Andere anerkannte B1-Prüfungen wie „telc Deutsch B1“, das Goethe-Zertifikat B1 oder das ÖSD-Zertifikat sind nicht betroffen. Diese Prüfungen können unabhängig von einem Integrationskurs abgelegt werden. Die Behörden erkennen sie für die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung gleichermaßen an.
Betroffen sind vor allem Menschen, die einen Integrationskurs besuchen. Häufig sind das Ehegatten im Familiennachzug, die nach § 44a AufenthG zur Teilnahme verpflichtet sind. Auch viele Fachkräfte, Young Professionals und Expats nutzen den staatlich geförderten Kurs, weil er günstig ist und mit dem DTZ endet. Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen, die ihre internationalen Mitarbeitenden bei der Verfestigung des Aufenthalts begleiten, ist die Änderung deshalb mehr als eine Randnotiz.
Welche Folgen hat ein A2-Ergebnis für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?
Für die allgemeine Niederlassungserlaubnis verlangt § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AufenthG ausreichende Deutschkenntnisse. Nach § 2 Abs. 11 AufenthG entspricht das dem Niveau B1. Dasselbe gilt für die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Abs. 4 StAG. Ein A2-Zertifikat erfüllt diese Voraussetzung nicht. Der Antrag scheitert in diesem Punkt, egal wie vollständig alle anderen Unterlagen sind. Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen, etwa bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG, § 10 Abs. 6 StAG).
Für Inhaber der Blauen Karte EU sieht es günstiger aus. Nach § 18c Abs. 2 AufenthG ist die Niederlassungserlaubnis bereits nach 27 Monaten mit Deutschkenntnissen auf A1-Niveau möglich, mit B1 sogar schon nach 21 Monaten. Wer als Fachkraft mit Blauer Karte in Deutschland arbeitet, sollte diese Wege kennen, bevor er sich auf einen DTZ-Termin festlegt.
Fazit
Die Verschärfung des Deutsch-Tests für Zuwanderer ist eine Reaktion auf Betrug, trifft aber auch ehrliche Prüflinge, die bisher von der großzügigen Ausgleichsregel profitiert haben. Ab dem 1. November 2026 zählt jeder Prüfungsteil. Wer eine Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung anstrebt, sollte deshalb den Sprachnachweis als strategische Entscheidung begreifen. Dazu gehört die Wahl des passenden Tests, die Prüfung alternativer Nachweise und, für Inhaber der Blauen Karte EU, der Blick auf die verkürzten Fristen. Wenn ein Antrag stockt oder ein Zertifikat angezweifelt wird, unterstützen wir Sie gern.




