Neue Studie offenbart Rassismus in Behörden
- Isabelle Manoli

- vor 9 Stunden
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Die Ergebnisse einer groß angelegten InRa-Studie des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) liegen vor und sie zeichnen ein Bild, das uns als Kanzlei für Visumsrecht zutiefst beschäftigt. Es geht nicht mehr um die Frage, ob Rassismus in deutschen Institutionen existiert, sondern darum, wie tief er in den Strukturen von Ausländerbehörden, dem BAMF und der Bundespolizei verwurzelt ist. Als Experten für Migrationsrecht sehen wir täglich, wie entscheidend die Objektivität staatlichen Handelns ist – und wie gefährlich es wird, wenn diese durch institutionelle Vorurteile ins Wanken gerät.
Zwischen Ermessensspielraum und Diskriminierung
Ein zentraler Befund der Studie, der unsere tägliche Arbeit unmittelbar berührt, ist die Rolle von Ermessensspielräumen. Das deutsche Verwaltungsrecht räumt Sachbearbeitern in vielen Bereichen erhebliche Spielräume ein. Die InRa-Studie verdeutlicht jedoch, dass genau hier die Gefahr der Diskriminierung lauert. Wenn Entscheidungen nicht mehr rein an objektiven Tatbestandsvoraussetzungen hängen, sondern von der „Organisationskultur“ oder dem individuellen „Alltagswissen“ der Beamten beeinflusst werden, gerät der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes in Gefahr. Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass Anträge von Personen aus bestimmten Herkunftsregionen kritischer geprüft werden oder die Anforderungen an die Mitwirkungspflichten (§ 82 AufenthG) unverhältnismäßig hoch angesetzt werden. Die Studie bestätigt nun empirisch, dass solche Muster kein Zufall, sondern ein strukturelles Risiko sind.
Die Schutzlücke im Recht: Warum das AGG oft ins Leere läuft
Besonders brisant aus juristischer Sicht ist die von den Wissenschaftlern hervorgehobene Schutzlücke im Rechtsrahmen. Während das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im privatrechtlichen Bereich – also etwa auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Wohnungssuche – einen klaren Schutz bietet, greift es im Verhältnis zwischen Bürger und staatlicher Hoheitsverwaltung bisher kaum. Wer sich von einer Ausländerbehörde oder der Bundespolizei rassistisch diskriminiert fühlt, kann sich paradoxerweise nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Wir müssen uns stattdessen oft auf das mühsame Feld der Dienstaufsichtsbeschwerden oder der Fortsetzungsfeststellungsklagen nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO begeben, um Diskriminierungen gerichtlich feststellen zu lassen. Die Forderung der InRa-Studie, das AGG auf staatliche Institutionen auszuweiten, unterstützen wir daher ausdrücklich. Es braucht eine klare gesetzliche Grundlage, um institutionellen Rassismus nicht nur zu benennen, sondern ihn auch effektiv sanktionieren zu können.
Sprachbarrieren als Instrument der Ausgrenzung
Ein weiteres kritisches Feld, das die Studie beleuchtet, ist der Umgang mit Sprache. In der Beratungspraxis unserer Kanzlei hören wir oft, dass Mandanten in Behörden abgewiesen werden, weil sie kein perfektes Deutsch sprechen, obwohl dies für den konkreten Antrag rechtlich gar nicht zwingend erforderlich wäre. Die Studie dokumentiert, dass die Hilfestellung bei Antragsverfahren stark variiert. Während proaktive Unterstützung eigentlich zum Beratungspflicht-Kanon der Verwaltung gehört (§ 25 VwVfG), wird die Sprachbarriere oft als Vorwand genutzt, um Verfahren zu verzögern oder Betroffene zu entmutigen. Wenn das Recht auf Gehör und das Recht auf ein faires Verfahren davon abhängen, ob ein Sachbearbeiter „guten Willen“ zeigt, ist das rechtsstaatliche Versprechen der Neutralität gebrochen. Wir sehen hier einen direkten Zusammenhang zwischen dem sozialen Klima und der Verwaltungspraxis: Die Behörde agiert nicht im luftleeren Raum, sondern spiegelt gesellschaftliche Spannungen wider.
Ein Blick ins Innere: Die Befragung der Bundesbehörden
Erstmals liefert die Studie auch Daten aus dem Inneren der Behörden, darunter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundespolizei. Die Ergebnisse der Befragung von rund 13.000 Beschäftigten zeigen ein komplexes Bild. Zwar weisen die Behörden kein einheitlich höheres Maß an rassistischen Einstellungen auf als der Rest der Bevölkerung, doch in sensiblen Bereichen – etwa der Ablehnung von Geflüchteten bei der Bundespolizei – liegen die Werte höher. Besonders beunruhigend finden wir das Phänomen der Selbstzensur: Bei indirekten Messverfahren traten deutlich mehr rassistische Vorurteile zutage als bei direkten Fragen. Für unsere Mandanten bedeutet dies, dass sie es oft mit einer „unsichtbaren Wand“ zu tun haben. Ein Beamter mag formal korrekt auftreten, doch die Entscheidung im Hintergrund wird durch tief sitzende Vorurteile beeinflusst. Dass sogar Beschäftigte mit Migrationshintergrund innerhalb der Behörden über Diskriminierung klagen, unterstreicht die Dringlichkeit einer grundlegenden Kulturreform.
Fazit: Zeit für echte Reformen im Visumsrecht
Die InRa-Studie ist ein Weckruf, den wir als Experten für das Visumsrecht ernst nehmen müssen. Sie beweist, dass rassistische Diskriminierung kein Einzelfallphänomen ist, sondern in den Routinen und Strukturen unseres Verwaltungssystems mitschwingt. Für die Betroffenen haben diese Erfahrungen gravierende Folgen – von psychischen Belastungen bis hin zum vollständigen Vertrauensverlust in den Rechtsstaat. Aus unserer Sicht ist es unumgänglich, die Empfehlungen der Wissenschaftler umzusetzen: Wir brauchen eine Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln, unabhängige Beschwerdestellen und eine stärkere Transparenz bei behördlichen Entscheidungen. Solange das Recht des Einzelnen von der Herkunft oder der Hautfarbe beeinflusst wird, bleibt der Anspruch der Gleichheit vor dem Gesetz ein bloßes Lippenbekenntnis.



