NRW-Petitionsausschuss stellt klar, dass Einbürgerungsanträge schriftlich oder per E-Mail gestellt werden können
- Isabelle Manoli

- vor 10 Stunden
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Der Karriereschritt nach Deutschland ist geschafft, der Arbeitsvertrag unterschrieben, und das neue Leben als hochqualifizierte Fachkraft, erfolgreicher Young Professional oder internationaler Expat läuft in geregelten Bahnen. Auch die Personalabteilung atmet auf, weil das International Recruiting Früchte getragen hat. Doch wenn es nach einigen Jahren des erfolgreichen Wirkens um den finalen Schritt der gesellschaftlichen und rechtlichen Integration geht – die Einbürgerung –, stehen viele Betroffene und ihre Familien plötzlich vor einer unsichtbaren Wand aus bürokratischen Hürden. Monatelange Wartezeiten auf einen bloßen Beratungstermin blockieren den Prozess der Global Mobility und belasten die Corporate Immigration erheblich. Eine aktuelle Klarstellung des Petitionsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen bringt nun jedoch eine wegweisende Erleichterung für alle, die den deutschen Pass beantragen möchten.
Warum verzögern illegitime Vorbereitungstermine den Einbürgerungsprozess?
In der Praxis vieler Einbürgerungsbehörden hat sich in den vergangenen Jahren eine rechtswidrige Routine eingeschlichen. Anstatt Anträge direkt entgegenzunehmen, verlangen zahlreiche Kommunen zwingend ein sogenanntes Vorinterview oder einen Vorbereitungstermin. Erst in diesem persönlichen Gespräch wird den Antragstellern überhaupt das offizielle Antragsformular ausgehändigt. Da die Terminkapazitäten der Behörden chronisch überlastet sind, müssen akademische Fachkräfte, internationale Studenten und vermögende Ausländer oft viele Monate, manchmal sogar über ein Jahr, auf dieses erste Gespräch warten. Für HR-Abteilungen, die ausländische Talente langfristig binden wollen, und für Expats, die Planungssicherheit für ihren Familiennachzug benötigen, bedeutet dies einen unhaltbaren Zustand. Diese künstliche Barriere verzögert den gesamten Einbürgerungsprozess massiv, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für die Staatsangehörigkeit längst vorliegen.
Was sagt der NRW-Petitionsausschuss zur schriftlichen Antragstellung?
Gegen diese rechtswidrige Praxis der Behörden haben sich vermehrt hochgebildete Betroffene zur Wehr gesetzt. Mit Erfolg: Der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat in seinem Bericht vom 27.03.2025 unmissverständlich klargestellt, dass diese administrative Hürde jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Um die rechtliche Haltbarkeit dieser Praxis zu prüfen, wurde sogar der Parlamentarische Gutachterdienst eingeschaltet. Das eindeutige Ergebnis des Gutachtens besagt, dass eine formlose, schriftliche Antragstellung vollkommen ausreichend ist und von den Behörden zwingend bearbeitet werden muss. Ein persönliches Erscheinen darf für die bloße Einreichung des Antrags nicht zwingend verlangt werden. Die Einbürgerungsbehörden sind nunmehr angehalten, ihre Verwaltungspraxis an diese rechtlichen Erfordernisse anzupassen, sodass Anträge auch unkompliziert auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht werden können.
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert das Recht auf schriftliche Antragstellung?
Als Kanzlei für Visumsrecht und Corporate Immigration weisen wir in unserer täglichen Beratung stets darauf hin, dass das Verwaltungsverfahrensrecht klare Vorgaben macht. Nach dem allgemeinen Grundsatz des § 10 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist das Verwaltungsverfahren an das Schriftformprinzip gebunden, sofern nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) schreibt in keinem Paragrafen vor, dass ein Einbürgerungsantrag nach § 10 StAG persönlich abgegeben oder im Rahmen eines Vorinterviews erstritten werden muss. Ein Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sobald diese den Bereich der Behörde erreicht – sei es per Post oder per qualifizierter E-Mail –, ist das Verfahren offiziell eingeleitet. Die Behörde ist ab diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet, den Antrag zu prüfen.
Fazit
Die Klarstellung des NRW-Petitionsausschusses ist ein Meilenstein für eine moderne und faire Willkommenskultur in Deutschland. Sie nimmt den Einbürgerungsbehörden das Recht, Antragsteller durch künstliche Terminhürden hinzuhalten. Für gut ausgebildete Zuwanderer, Expats und Unternehmen bedeutet dies: Nutzen Sie Ihr Recht auf eine unbürokratische, schriftliche Antragstellung. Wir als Anwaltskanzlei unterstützen Sie und Ihre HR-Abteilungen gerne dabei, die Antragsunterlagen rechtssicher vorzubereiten, per Post oder E-Mail einzureichen und den Prozess gegenüber den Behörden konsequent durchzusetzen.



