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Ausbildungsvisum: Welche Krankenversicherung in Deutschland bei Ausbildung?


Der Weg nach Deutschland beginnt für viele junge Talente mit einem Traum und einem Visum. Doch kaum ist die Hürde der Botschaft genommen, wartet in Deutschland eine bürokratische Realität, die oft unterschätzt wird: das deutsche Sozialversicherungssystem. Für angehende Fachkräfte aus dem Ausland ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung kein bloßes Detail am Rande, sondern eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Ohne den Nachweis eines lückenlosen und ausreichenden Versicherungsschutzes gerät der Aufenthaltstitel schnell in Gefahr, noch bevor die erste Lehrstunde im Betrieb begonnen hat. Wir als Anwaltskanzlei erleben täglich, wie entscheidend eine frühzeitige und rechtssichere Vorsorge für den langfristigen Erfolg in Deutschland ist.


Die rechtliche Einordnung der Krankenversicherungspflicht

In Deutschland herrscht das Prinzip der Versicherungspflicht, welches im Sozialgesetzbuch (SGB V) fest verankert ist. Für Auszubildende, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren, ist der Status als Arbeitnehmer entscheidend. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Dies gilt explizit auch für Auszubildende. Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG sehr genau, ob dieser Schutz gegeben ist. Dabei muss die Versicherung den Anforderungen des § 2 Abs. 3 AufenthG genügen, was bedeutet, dass Leistungen erbracht werden müssen, die dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.


Die Geringfügigkeitsgrenze und ihre Auswirkungen

Ein wichtiger Punkt, den Unternehmen und angehende Fachkräfte kennen müssen, ist die Entgeltgrenze. Wenn die Ausbildungsvergütung sehr gering ausfällt – konkret unter 325 Euro pro Monat liegt – greift eine Sonderregelung. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel vollständig. Dies entlastet die Auszubildenden finanziell, ändert aber nichts an der Notwendigkeit, sich bei einer Krankenkasse anzumelden. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, was bei den meisten modernen Ausbildungen zur Fachkraft der Fall ist, werden die Beiträge zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem aufgeteilt. Aktuell liegen die Sätze für die Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt bei etwa 9,55 % bis 11,15 % des Bruttoeinkommens für den Arbeitnehmeranteil.


Die Wahl der richtigen Krankenkasse

Obwohl die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu etwa 95 % gesetzlich vorgeschrieben und damit identisch sind, gibt es feine Unterschiede, die für ausländische Fachkräfte von Bedeutung sein können. Für junge Leute und Expats ist vor allem die digitale Erreichbarkeit und die Kommunikation in englischer Sprache ein massiver Vorteil. Große Anbieter wie die Techniker Krankenkasse oder Barmer haben sich hierauf spezialisiert. Wir raten dazu, bereits vor der Einreise oder unmittelbar danach eine Wahl zu treffen, damit die Anmeldung durch das Unternehmen reibungslos erfolgen kann. Sobald der Reisepass und der Ausbildungsvertrag vorliegen, sollte die Mitgliedsbescheinigung angefordert werden, da diese eines der zentralen Dokumente für die Ausländerbehörde darstellt.


Relevanz für Human Ressource Abteilungen

Für jede Human Ressource Abteilung ist die korrekte Versicherung der ausländischen Azubis ein Compliance-Thema. Ein Fehler bei der Anmeldung kann nicht nur zu Nachzahlungen führen, sondern im schlimmsten Fall dazu, dass die Fachkräfteeinwanderung scheitert, weil das Visum aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes widerrufen wird. Die Kooperation zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse muss daher Hand in Hand gehen


Fazit der anwaltlichen Beratung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Krankenversicherung für Auszubildende in Deutschland kein optionales Extra, sondern ein fundamentales Element des Aufenthaltsrechts ist. Die gesetzliche Pflichtversicherung bietet einen soliden Schutz, erfordert aber eine aktive Wahl durch den Versicherten. Wer hier nachlässig handelt, riskiert Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis. Wir empfehlen daher sowohl Azubis als auch den betroffenen Unternehmen, die Anmeldung zur Krankenversicherung als Priorität in den Onboarding-Prozess aufzunehmen. Ein anerkannter Versicherungsschutz ist die Basis für eine sorgenfreie Karriere als künftige Fachkraft in Deutschland.


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